Hallo,
eigentlich hört es sich ja eindeutig an, aber nochmal zur Sicherheit :
Auf meinem Eltergeldbescheid steht auf einer Spalte anrechnungsfrei nach §10 BEEG ( 150 Euro ).
Bedeutet das nun das ich 150,00 Euro dazu verdienen darf ohne, das mir was vom Elterngeld gekürzt wird ? Wenn nicht, was bedeutet es denn ?
Danke für eure Hilfe,
viele Grüsse
Nicki
Was bedeutet anrechnungsfrei nach § 10 BEEG
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Beitrag von nicki2112 - 16.12.11 - 20:55 Uhr
Beitrag von susannea - 16.12.11 - 21:46 Uhr
Nein, dass bedeutet es nicht, sondern das bei Sozialleistungen der Betrag nicht angerechnet wird!
