zusätzliche Betreungsleistungen PS1 abgelehnt

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Beitrag von anke1802 - 16.12.11 - 21:57 Uhr

:-(Hallo,

ich habe eine Ablehnung der PS 1 bekommen für meinen Sohn der ADHS hat, Entwicklungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Konzentrations sowie erhebliche Sprachprobleme hat.

emotionale Störungen...
Was kann ich nun tun? Wie schreibe ich den Widerspruch mit welcher Begründung?
Zusätzliche Betreungsleistungen sind bewilligt, was kann ich damit tun?
Vielen Dank

Beitrag von kati543 - 16.12.11 - 22:13 Uhr

Meinst du deinen 10-jährigen Sohn aus deiner VK? Ist er denn Pflegebeduerftig in diesem Alter? Irgendwie klingen die Diagnosen auf den ersten Blick wirklich nicht danach.
Ansonsten solltest du dir mal die Pflegefibel von dem User MichaelK von www.rehakids.de durchlesen. Auf dieser Homepage findest du auch alles für den Widerspruch. Hast du denn schon das Gutachten angefordert? Ansonsten nur den Widerspruch schreiben OHNE Begründung und Gutachten anfordern und schreiben, dass du die Begründung nachlieferst.

Beitrag von krokolady - 17.12.11 - 10:39 Uhr

für mich liest es sich so das er das Meiste alleine kann.
Denn um eine Pflegestufe zu bekommen muss man im pflegerischen Bereich täglich mindestens 45 Minuten Mehraufwand haben.
Bei einem 10jährigen geht man halt von aus das er sich alleine ein Brot machen kann, alleine essen kann, sich waschen und anziehen kann, alleine auf die Toilette geht.
Das Sprachliche geht in den Pflegebedarf gar nicht mit ein leider.

Hat er Therapien? Wenn du ihn dorthin bringen musst wird Dir die Zeit von Zuhause zur Praxis und wieder zurück angerechnet. Die eigentliche Therapiezeit nicht, weils ja nicht erforderlich ist das du dabei bleibst.

Da wir aber alle nicht wissen wie selbstständig Dein Sohn ist kann dir keiner hier gezielte Tips geben.
Auf alle Fälle das gutachten anfordern. Darin siehst Du wo ein Mehraufwand angerechnet wurde.
Wenn Du denkst das es nicht stimmt und viel mehr Pflegeaufwand ist musst des halt begründen an welchen Stellen Dein Sohn pflegerische Unterstützung braucht.

Beitrag von ungeheuerlich - 17.12.11 - 12:12 Uhr

Hallo,

dazu müßte man erstmal wissen wie der Tagesablaufso ist und wo Dein Sohn Hilfe benötigt.

Mein Sohn ist mittlerweile 12 Jahre hat ADHS und das Asperger Syndron, ich bekomme PS 1 wobei es demnächst sogar in Richtung PS 2 geht.

Er kann zwar "alles" aber ich muß ihn bei allem kontrollieren bzw. ihn Anleitung geben. Hinzu kommt noch die Ergo Therapie, diese Zeit kannst Du nämlich auch geltend machen.

LG

Kerstin

Beitrag von kati543 - 17.12.11 - 18:18 Uhr

Nicht die Therapiezeit selber, sondern nur die An- und Abfahrtszeit und die Hilfe beim An- und Auskleiden, falls das nötig ist. Die Therapiezeit wird nur bei Kindern bis zum 8. Lebensjahr gewertet.

Beitrag von ungeheuerlich - 17.12.11 - 21:11 Uhr

Ja, das macht meistens aber auch schon einiges aus. In unserem Fall gleich mal einfach 20 Min. Fahrtzeit. Da kommt ganz schnell einiges zusammen;-).

LG

Beitrag von 1.zwilling - 17.12.11 - 19:36 Uhr

Hallo Anke,

sofort Gutachten von der KK anfordern.
Und nachrechnen.

Kann sein, dass es nicht reicht.

Betreuungsleistungen fuer niederschwellige Betreuung, wir haben Musiktherapie dafür,
Ich hab eine Liste mit Traegern, hast du ein Fax?

LG Zwilling