Benzingutschein

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Beitrag von 556699 - 17.12.11 - 15:14 Uhr

Hallo!

Was ist, wenn ich vom AG einen Benzingutschein annehme, wo drauf steht bis zu einem Betrag von 44 Euro, und nicht Liter, muss ich den dann versteuern?

LG

Beitrag von fienchen1101 - 17.12.11 - 15:33 Uhr

Was willst du denn versteuern?

Du fährst an die Tanke, lässt 44 Euro "reinplumsen" und freust dich, dass du eine Tankfüllung umsonst bekommen hast.

vg

Beitrag von butterfinger - 17.12.11 - 18:44 Uhr

Du meinst eine halbe Tankfüllung ;-)

Beitrag von rumpelteaser - 18.12.11 - 12:46 Uhr

oder 1 1/2 Tankfüllungen :) wie z.B. bei mir

Beitrag von ulala-1980 - 17.12.11 - 16:27 Uhr

Der wird doch gerade ausgestellt, damit der Betrag nicht versteuert werden muss.

Hat meine ehemalige Firma auch gemacht, war ne prima Sache.

LG

Patricia

Beitrag von nick71 - 17.12.11 - 16:35 Uhr

Bis zu einem Betrag in Höhe von monatlich 44 Euro sind so genannte Sachzuwendungen steuerfrei. Früher war es so, dass ein Gutschein keinen Geldbetrag enthalten durfte...das hat sich aber mittlerweile geändert:

http://handwerk.com/regeln-fuer-tankgutschein-gelockert/150/61/30230/

Beitrag von vwpassat - 17.12.11 - 21:26 Uhr

Kauf Dir endlich mal gescheite Klamotten, ein ordentliches Auto und dann suchst Du Dir einen ordentlichen Vollzeitjob.

Dann erübrigen sich Deine ganzen Fragen ganz von selbst.

Beitrag von windsbraut69 - 18.12.11 - 09:38 Uhr

Nur, wenn sie zu Fuß zur Arbeit komt und nackt arbeiten kann :)

Beitrag von gepard - 17.12.11 - 21:38 Uhr

hallo.....

schau mal auf deinen nächsten lohnzettel;-)

bin lohnbuchhalterin

glg

Beitrag von nick71 - 18.12.11 - 10:40 Uhr

"schau mal auf deinen nächsten lohnzettel;-)"

Mir ist nicht ganz klar, was du damit sagen willst...

Beitrag von gepard - 18.12.11 - 15:54 Uhr

da steht dann darauf, das es eine sachzuwendung ist und somit steuerfrei.....

glg

Beitrag von gepard - 18.12.11 - 15:56 Uhr

Der Benzingutschein vom Arbeitgeber ist steuerfrei. Auf dem Gutschein darf aber nicht der Wert von 44 Euro angegeben werden, sondern die Menge "Liter". Hier muss der Arbeitgeber mtl. ausrechnen, wieviel Liter ungefähr die 44 Euro ergeben und stellt danach den Gutschein aus. Der Betrag von 44 Euro sollte bei dem Gutschein nicht überschritten werden.

glg

Beitrag von nick71 - 18.12.11 - 18:04 Uhr

"Auf dem Gutschein darf aber nicht der Wert von 44 Euro angegeben werden, sondern die Menge "Liter".

Da scheint sich aber was geändert zu haben, sofern man den Informationen in meinem Link glauben darf.

Beitrag von dora80 - 18.12.11 - 16:05 Uhr

Hallo!!

Hatte ich bei meinem " Noch- Arbeitgeber" auch. Höchstens 44 Euro...gerade Literzahl. Tanken und ab die Post.

Kassenzettel dem Chef geben und das wars schon.

LG