Frage bezügl. Unterhaltszahlung wenn ein 2. Kind geboren wird...?!

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Beitrag von schmerle123 - 17.12.11 - 20:39 Uhr

Hallo zusammen,

es geht um ein befreundetes (ehem.) Ehepaar. Hier hat sich der Mann Anfang letzten Jahres getrennt und dieses Jahr ist die Scheidung erfolgt. Aus der Ehe geht ein Kind hervor (6 Jahre alt). Vater hat für das Kind Unterhalt gezahlt und ist jetzt frisch in der neuen Beziehung erneut Vater geworden.

Nun sagte er zu seiner Ex-Frau, dass sie damit rechnen müsse, dass die Unterhaltszahlung für den Jungen in Zukunft wohl geringer ausfallen werden, da er ja jetzt auch für ein 2. Kind Sorge zu tragen hat.

Ist dem so? Ich kenne mich damit (Gott sei Dank!) nicht aus, und wollte mal ein wenig recherchieren. Vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Situation oder weiß Bescheid, wie es da rein rechtlich aussieht.

Ach ja, falls diese Informationen nötig sind: Vater ist Vollzeitbeschäftigt (Koch), soweit ich weiß ca 1500-1600€ Netto/Monat, lebt mit der neuen Partnerin zusammen, hat die Vaterschaft anerkannt.

Danke für Infos!

Gruß Melle

Beitrag von erdbeerschnee - 17.12.11 - 21:27 Uhr

Hallo,

generell ist er für beide Kinder nun zu gleichen Teilen verpflichtet Unterhalt zu zahlen (da der große schon 6 ist, bekommt er bisschen mehr als das Baby)

Ganz grob kann man davon ausgehen, dass er 950 euro Selbstbehalt hat plus Fahrtkosten und noch bisschen was und alles was er darüber hat, geht an beide Kinder zu gleichen Teilen!

Deshalb kann es in einigen Fällen so sein, dass es weniger Unterhalt gibt, wenn ein 2. Kind geboren wird. Aber das muss genau ausgrechnet werden !!!

Erdbeerschnee

Beitrag von schmerle123 - 17.12.11 - 21:46 Uhr

Danke für Deine Antwort! Ich werde das mal so weiter geben!!

Beitrag von comapo - 17.12.11 - 21:38 Uhr

Hallo,

ja, vermutlich wird sich der Unterhalt mindern - minimal.

Wenn der Vater nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlt und dieser korrekt berechnet worden ist, dürfte er momentan nach Stufe 2 oder sogar 3 der DDT zahlen. Die DDT ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgerichtet, wenn man nur 1 hat (1 Kind), dann wird er in der Regel eine Stufe höher gestuft.

Demnach müsste er zur Zeit 291 oder 309 Euro zahlen. Vermutlich eher 309 Euro, da er ja schon über 1500 hat (Stufe 2) und dann eine hochgestuft wird.

Nun sind auch Kind 2 und neue LG unterhaltsberechtigt. Somit hat er drei. Auch wenn die Mutter des 2. Kindes erst im 2. Rang steht, wird sie für die Bestimmung der Stufe der DDT mitgezählt. Ist er also regulär Stufe 2, dann würde er von Stufe 3 bei einem Kind auf Stufe 1 fallen. Der Zahlbetrag reduziert sich auf 272 Euro Mindestunterhalt.

Kind 2 hat dann Anspruch auf 225 Euro. Damit zahlt er 497 Euro Unterhalt und sein Selbstbehalt ist gewahrt. Sie muss also auf ca. 37 Euro verzichten.

LG

Beitrag von schmerle123 - 17.12.11 - 21:45 Uhr

Puh #schwitz Na das nenne ich mal geballte Informationen!

Vielen Dank!!