Noch mal zu Vertragsänderung Zeitarbeit

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Beitrag von ulala-1980 - 18.12.11 - 09:00 Uhr

Guten Morgen und einen schönen 4. Advent #kerze#kerze#kerze#kerze

Ich hatte ja neulich schon einmal gepostet wegen der Vertragsänderung, die meine Zeitarbeitsfirma plant: Ich soll ab Januar von einer anderen Niederlassung betreut werden.

Zum einen habe ich bis heute die Änderung nicht erhalten (soll ab dem 1. Januar gelten). Zum anderen habe ich mal ganz dumm nachgefragt, ob es sein kann, dass mich diese Niederlassung dann zu sich holt, wenn kein Einsatz gefunden werden kann und was kam:

Diese Variante kann ich nicht ausschließen, aber Sie haben jederzeit die Möglichkeit darüber mit den KollegInnen zu sprechen und nach Alternativen zu suchen.

Ja ja bla bla Alternativen... Welche soll es schon geben, wenn ich dann im 7. Monat schwanger bin?

Die alte Niederlassung ist nur 10 km weg, super zu erreichen, die andere 20 km und in der Innenstadt, parken nur möglich für nen Haufen Geld und Öffentliche kommen nicht in Frage.

Die Änderung ist für mich nicht akzeptabel, was passiert, wenn ich sie nicht unterschreibe?

LG

Patricia

Beitrag von windsbraut69 - 18.12.11 - 09:34 Uhr

Guten Morgen,

Du hast doch erwähnt, dass die komplette Niederlassung umgestellt wird und künftig nur noch gewerbliche Leiharbeiter betreut?
Dann bist sicher nicht nur Du betroffen und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du weiterhin dort bleiben kannst.

Wie oft mußt Du denn überhaupt in diese Niederlassung, dass Du Dich deshalb so sträubst und die 10 km Differenz (die mit Sicherheit genau so zumutbar sind wie Parkplatzgebühren, sofern Du keine Niederlassung vertraglich zugesichert hast) so betonst?

Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag zum Thema zuständige Niederlassung und Einsatzort aus?

Gruß,

W

Beitrag von ulala-1980 - 18.12.11 - 16:42 Uhr

Hallo W.,

habe gerade im Arbeitsvertrag nachgesehen. Der ist halt mit der aktuellen Niederlassung geschlossen worden, aber bezüglich Entfernung etc. steht da gar nichts drin.

Na wenn ich da einmal im Monat hin muss, ist es ja wurscht, wer mich betreut. Die Einsätze werden die gleichen sein, da beide Niederlassungen sich im Rhein-Main-Gebiet befinden.

Allerdings habe ich ja gefragt, ob die neue Niederlassung mich zu sich holt, falls sie nichts finden und das werden sie nicht (also was finden), da ich nur 3 Tage arbeite und da ziemlich festgelegt bin. Die 3 Tage wäre ich dann jede Woche in der Niederlassung. Die Dame meinte ja, dass diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Und das macht mir Bauchschmerzen. Bei meiner Einstellung hieß es schon, dass ich nach meinem Einsatz gehen muss, weil sie solche Teilzeitstellen selten bis fast nie haben.

LG

Patricia

Beitrag von susannea - 18.12.11 - 18:53 Uhr

Naja, wenn der Vertrag mit der Niedelassung ist, dann wäre es ja eine Änderungskündigung UNterschreibst du nicht, müssten sie kündigen. Können sie im Moment ja aber so einfach nicht.
Also erstmal ruhig abwarten bis die Änderung überhaupt kommt!

Beitrag von ulala-1980 - 19.12.11 - 07:12 Uhr

Hi #winke

Bisher kam noch nichts. Ganz toll. Da wird doch drauf spekuliert, dass ich keinen Anwalt mehr erwische so kurz vor Weihnachten bzw. zwischen den Jahren.

Mein Problem ist halt auch, dass ich, wenn ich bei denen im Büro aushelfen soll, keine Kilometerpauschale mehr bekomme. Die ist auf einem Zusatzzettel für meinen jetzigen Einsatz verankert.

Bekäme dann nur noch 700 Euro netto und dafür noch ein Zugticket oder das Parken bezahlen? Sicher nicht. Da hatte ich ja mehr Arbeitslosengeld.

LG

Patricia

Beitrag von susannea - 19.12.11 - 07:40 Uhr

Sie müssen dir ja dann auch eine gewisse Zeit zum Überlegen lassen, ob du unterschreibst oder nicht.

Die wird zumindest zum 1.1. nun schon zu kurz sein.

Also würde ich mir da sofort erst mal keine Gedanken machen.

Was wollen sie denn tun, wenn du den Wisch kriegst und den nicht sofort unterschreibst, sondern das rauszögerst? Können sie meiner Meinung nach nicht viel tun!

Beitrag von ulala-1980 - 19.12.11 - 12:37 Uhr

Ja das stimmt schon.

Mein Problem ist nur, dass die alles schon an die neue Niederlassung weiterleiten und ich bald gar nicht mehr weiß, an wen ich mich wenden soll...

Beitrag von susannea - 19.12.11 - 16:15 Uhr

Das kann nicht deine Aufgabe sein, dass du dir neue Ansprechpartner raussuchen musst. Im Zweifelsfall immer über die Zentrale der Niederlassung ;)

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 08:13 Uhr

Aber für dich gäbe es doch keinerlei Unterschied ob du dann 3 Mal die Woche bei deiner Leihbude arbeitest, die meinetwegen 20 km entfernt ist, oder sie dich, falls ein Einsatz gefunden worden wäre, 30 km weg zu ner Firma in den Einsatz geschickt hätten, oder?

Für mich fühlt sich das leider so an, als würdest du dich auf das Bestehen deiner Schweangerschaft ausruhen und insgeheim denken, das du ja nur noch 2-3 Monate durchhalten musst, damit man dich gänzlich in Ruhe lässt.

Beitrag von emmy06 - 19.12.11 - 13:30 Uhr

Den Anschein macht es in der Tat von Anbeginn der Schwangerschaft....

Beitrag von susannea - 19.12.11 - 16:24 Uhr

Doch den gibt. Bei Einsätzen wird ihr Fahrgeld usw. gezahlt, das EInkommen ist somit höher, das fällt in der Zentrale alles weg.

Beitrag von windsbraut69 - 20.12.11 - 07:43 Uhr

Um das Auslaufen ihres Einsatzes kommt sie aber in keinem Fall herum.
Davor schützt auch die Schwangerschaft nicht und 20 km sind mit Sicherheit nicht unzumutbar. Sie hätte ja auch Glück haben können und gleich einen Anschlußeinsatz bekommen, der auch nicht im 10km-Umkreis von ihrem Haus liegt.

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 20.12.11 - 07:54 Uhr

KLar hätte sie Glück haben können.
Aber es gibt doch für sie gar keine Veranlassung einen sie schlechter stellenden Arbeitsvertrag für die andere Niederlassung zu unterzeichnen!

Und solange sie ihn nicht hat, bleibt sowieso alles beim alten. UNd solange sie ihn dann nicht unterzeichnet hat auch.

UNd da sie die Niederlassung ja wohl nciht komplett schließen würden sie meiner Meinung nach mit solch einer Änderngskündigung auch nicht durchkommen.

Beitrag von windsbraut69 - 20.12.11 - 10:13 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verleiher nicht durchkommt, wenn so umstrukturiert wird, dass nur noch gewerbliche AN betreut werden.

Beitrag von susannea - 20.12.11 - 11:01 Uhr

Ich schon, denn warum sollte er sie da nicht für einsetzen können?
Es geht ja darum, dass er sie in der Zentrale wohl einsetzen will und das kann er auch zur Betreuung der gewerblichen AN!

Beitrag von windsbraut69 - 21.12.11 - 12:38 Uhr

Nee, davon war nur bedingt die Rede.
Erst einmal geht es nur um die Betreuung durch die andere Niederlassung.

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 21.12.11 - 13:00 Uhr

Nein, ihr geht es darum, dass sie in der anderen Niederlassung bis zum Mutterschutz arbeiten soll.
Die Betreuung ist nicht das Problem für sie ;)