Mieterhöhung wegen Modernisierung - rechtens?

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Beitrag von meram - 18.12.11 - 14:49 Uhr

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ich bin hier richtig. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich wohne seit 9 Jahren in einer Wohnung in einem Stadtteil Berlin, der erst in den letzten Jahren hip geworden ist. Als ich herzog, waren die Wohnungen noch eher billig und leicht zu bekommen. Die Hausverwaltung hat sich um wenig gekümmert, dementsprechend habe ich auch immer weiter die gleiche Miete gezahlt. Dieses Jahr gab es nun die erste Mieterhöhung seit ich hier wohne, um ca. 7% der Nettokaltmiete. Das war im März, vor einer Woche bekam ich nun erneut einen Brief der Hausverwaltung in dem mir mitgeteilt wurde, dass im April Modernisierungsmaßnahmen am Haus vorgenommen werden, die nochmals zu einer Mieterhöhung um ca. 4% führen sollen, aber ja "aufgrund der Verbesserung der Wohnqualität" gerechtfertigt seien. Konkret handelt es sich bei der Modernisierung um eine Dämmung des Daches, die eine verbesserte Energieeffizienz zur Folge haben soll.

Ich denke aber nicht, dass ich davon konkret profitiere - 1. ich wohne im 3. Stock, nicht direkt unterm Dach; 2. weiß ich von der Mieterin im 4. Stock, dass das Dach seit längerem undicht ist, so dass es sowieso hätte repariert werden müssen. Ich habe also das Gefühl, dass hier notwendige Reparaturmaßnahmen als Modernisierung getarnt und dann auf die Mieter umgelegt werden sollen.

Meine Frage daher: muss ich der Mieterhöhung zustimmen? Da sich zusätzlich dieses Jahr die Betriebskosten und Nebenkosten erhöht haben hätte sich die Miete für unsere Wohnung damit innerhalb einen Jahres um fast 100 Euro erhöht, das tut schon weh.

Danke schonmal,
LG
m.

Beitrag von miss-bennett - 18.12.11 - 15:33 Uhr

Hallo!

"Außerdem ist die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung zu beachten. Danach darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen"

Das ist Eure erste Mieterhöhung seit 9 Jahren, richtig? Dann liegt ja alles noch im Ramen.

Was das Dach betrifft: wisst Ihr genau, was alles modernisiert werden soll? Hat er das alles schriftlich angekündigt? Ich glaube, er darf in Eurem Fall die Kosten für die Dachmodernisierung nur auf die Wohnungen umlegen, die es auch betrifft

Am besten lässt Du Dich vom Mietschutzverein beraten

LG

Beitrag von werner1 - 18.12.11 - 15:56 Uhr

Hallo,

bei Modernisierung gibt es keine Kappungsgrenze.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von windsbraut69 - 18.12.11 - 16:18 Uhr

Welche Wohnung in einem Haus ist denn von einem undichten Dach nicht betroffen?

Gruß,

W

Beitrag von meram - 18.12.11 - 19:46 Uhr

Der Punkt ist: Modernisierungsmaßnahmen können auf die Mieter umgelegt werden (in Form einer Mieterhöhung), die reine Instandsetzung des Hauses (worunter für mich das abdichten eines Daches fällt) eigentlich nicht. Mein Verdacht ist, dass eine reine Instandsetzungsmaßnahme jetzt als Modernisierung "getarnt" wird um eine Mieterhöhung durchzukriegen.
LG

Beitrag von windsbraut69 - 19.12.11 - 09:39 Uhr

Soweit habe ich Dich verstanden aber nicht, dass Du der Ansicht bist, Du wärst von einer Dachmodernisierung nicht betroffen, weil Du nicht im DG wohnst.

Gruß,

W

Beitrag von shmenkman - 18.12.11 - 16:42 Uhr

Hallo!

Ich tippe mal auf Neu/Kreuzkölln?

Wende dich am besten an den Mieterbund, nicht Mieterverein. ein
Eine kostenlose Vorab-Beratung gibt es auch dienstags beim Quartiersmanagement. Wenn ich mit Neukölln richtig liege, ist das in dem Fall in der Hobrechtstr.

Der aktuelle Mietspiegel sorgt für Goldgräberstimmung unter den Vermietern, Mieterhöhungen werden im Mieterverein gerade im Akkord bearbeitet.

Liebe Grüße!

Beitrag von nick71 - 18.12.11 - 18:01 Uhr

http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderung-modernisierung-mieterhoehung-nach-modernisierung.html

Dazu steht zwar nichts im Link, aber ich denke, wenn das Dach modernisiert wird, sind die Kosten dafür auf ALLE Mietparteien umzulegen...und nicht nur auf die direkt davon profitierenden.

Genaueres kann dir aber sicher ein Fachanwalt für Mietrecht bzw. der Mieterverein sagen.

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 08:08 Uhr

Das Dach ist aber kaputt und der Verdacht liegt verdammt nahe, das die Verwaltung nun die instandsetzung als Modernisierung verkauft, um alle Kosten auf die Mieter umlegen zu können.

Beitrag von windsbraut69 - 19.12.11 - 09:42 Uhr

Vielleicht denkt der Vermieter auch nur so praktisch und wirtschaftlich, die nötige Reparatur und Modernisierung zu kombinieren?

Gruß,

W

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 09:49 Uhr

Dann aber wäre es fair die Kosten rauszurechnen, die nicht maßgeblich zur Modernisierung zu zählen sind, oder?

Beitrag von werner1 - 19.12.11 - 11:06 Uhr

Hallo,

die Kosten wurden doch herausgerechnet.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 11:10 Uhr

Wo im Eingangsposting ist das auch für mich ersichtlich?

#schwitz

Beitrag von windsbraut69 - 20.12.11 - 07:35 Uhr

Das ist nicht nur fair, sondern der korrekte Weg.
Die TE schreibt aber keinerlei Details dazu und solange nichts Gegenteiliges dazu erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass der Vermieter hier keinen Schindluder treibt.

LG

Beitrag von falkster - 19.12.11 - 00:49 Uhr

Auf Wikipedia recht einfach erklärt...

>>... Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung dürfen nicht umgelegt werden. Soweit die Modernisierung auch solche Maßnahmen umfasst, sind die darauf entfallenden Kosten von den Gesamtkosten abzuziehen. Beispiel: Anstelle völlig schadhafter einfacher Fenster baut der Vermieter Doppelfenster ein. Er darf dann nur die Kostendifferenz zwischen Einfach- und Doppelverglasung umlegen. Denn die Reparaturkosten muss der Vermieter nach dem Gesetz selbst tragen...<<

Einfach mal "umlagefähige Modernisierungskosten" googeln. Da kommen einige Links zusammen...