Antrag Elternzeit / Teilzeit in Elternzeit - Genehmigung

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Beitrag von ploetschi - 18.12.11 - 15:33 Uhr

Hallo zusammen,

eine kurze Frage:

Wenn man den Antrag auf Elternzeit und Teilzeitarbeit in dieser beim AG eingereicht hat, wielange hat dieser Zeit dem zu wiedersprechen?

Bzw. was ist, wenn er sich gar nicht rührt? Gilt es dann als genehmigt?

LG

Beitrag von susannea - 18.12.11 - 18:18 Uhr

Der Elternzeit kann er gar nicht widersprechen, der Teilzeitarbeit nur innerhalb von vier Wochen mit Begründung und das schriftlich. Sonst gilt es als genehmigt!

Beitrag von goldie99999 - 20.12.11 - 12:04 Uhr

Ich frag Dich jetzt direkt, weil Du Dich mit dem BEEG so gut auskennst: vier Wochen vor Antritt wie beim TzBfG oder vier Wochen nach Antragstellung?

Beitrag von susannea - 20.12.11 - 12:39 Uhr

NAch Antragstellung. Deshalb ist es günstig dies gleich bei der Anmeldung mit zu machen, weil dort dann oft die Frist nicht eignehalten wird und damit das als genehmigt zählt und eingeklagt werden kann.