Von Kindergeld bis Erstaustattungs-Zuschuss

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Beitrag von hummelbienchen - 19.12.11 - 09:54 Uhr

Huhu,

mir glüht zZ ein wenig der Kopf. Von jeder Seite krieg ich zu hören
"Geh dahin!" "Beantrage dies und das!" "Das kriegst du nicht, dafür ist eure Wohnung zu teuer." #bla

Das Netz bietet mir bisher auch keine zufriedenstellende Antwort.

Was gibt es ALLES an Unterstützung, Zuschüssen usw.? Wo wird was beantragt? Gibt es vllt. eine Seite wo alles drauf steht? Evtl. sogar welche, die nicht so bekannt sind?

Am besten auch mit den üblichen wie Eltern- und Kindergeld.

Hoffe ihr wisst was ich meine und könnt mir helfen.

LG Bieni

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 10:02 Uhr

Hallo,

du hast Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld.

Weiterhin kannst du, sofern du bedürftig bist einen Antrag auf Erstausstattung stellen (Caritas, Diakonie etc)

Ansonsten gilt, wie immer: Der Vater ist deinem Kind und dir zu Unterhalt verpflichtet.

Beitrag von hummelbienchen - 19.12.11 - 10:07 Uhr

>>Der Vater ist deinem Kind und dir zu Unterhalt verpflichtet. <<

#schock Das ist aber hart formuliert...!

Hätte vllt dazu schreiben sollen, wir wohnen zusammen und sind verheiratet. :-)

LG

Beitrag von susa31 - 19.12.11 - 10:08 Uhr

Was ist denn daran hart? Das ist schlicht die Realität.

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 10:13 Uhr

Gleiche Frage: Was war daran hart?
Gesetz ist, dass der Vater zu Unterhalt verpflichtet ist, ebenso die Mutter.

Lebt ihr zusammen, beide in Naturalform. Lebt ihr getrennt, dann leistet derjenige Barunterhalt, der ohne Kind lebt.

Und da ihr beide zusammenlebt, scheint zumindest (hoffentlich) einer zu arbeiten, um für alle zu sorgen.

Beitrag von carrie23 - 19.12.11 - 10:58 Uhr

Nein das ist Realität und ob ihr verheiratet seid oder nicht ist egal denn ER ist ja der Kindesvater und somit der Mutter seines Kindes und seinem Kind zu Unterhalt verpflichtet.

Stell dir vor, das tut mein Mann auch: Finanziell für seine Familie einstehen

Beitrag von senior888 - 19.12.11 - 13:55 Uhr

ist doch prima das ihr Verheiratet seit dann hat er ja dank Steuerklasse 3 mehr Geld für EUCH zur Verfügung.

Beitrag von moeriee - 19.12.11 - 13:57 Uhr

#nanana Es wird doch hier keiner verlangen wollen, dass die TE ihrem Ehemann auf der Tasche hängt! Wo kämen wir denn da hin? Wo man doch heute überall hört, man solle finanziell unabhängig vom eigenen Mann sein. Also bitte...

Beitrag von senior888 - 19.12.11 - 14:01 Uhr

das gilt das frau selbst den Arsch bewegt und arbeitet! aber nicht UNS (der Allgemeinheit) auf der tasche liegt.

Beitrag von carrie23 - 19.12.11 - 14:03 Uhr

#rofl Ich LIEBE Sarkasmus#winke

Beitrag von kathi.net - 19.12.11 - 10:07 Uhr

Von welcher Unterstützung reden wir denn hier? In erster Linie solltet ihr - also du und dein Partner - doch für euer Wunschkind aufkommen können?!

Ansonsten:

- Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
- Elterngeld bei der Elterngeldstelle
- Kindergeld bei der Familienkasse

Beitrag von hummelbienchen - 19.12.11 - 10:13 Uhr

klar können wir für unser wunschkind aufkommen. so ist das nicht.

aber warum nicht alles mitnehmen was geht? es steht mir doch schließlich zu.

wenn jmd. zu dir kommt und dir 100€ schenken will, gehst du doch auch nicht einfach weiter...

Beitrag von thea21 - 19.12.11 - 10:15 Uhr

Aber dir möchte niemand etwas schenken.

Du bekommst Unterstützung in Form von Erstausstattung wenn du bedürftig bist, das heißt, du dir das Bett unterm Arsch nicht leisten kannst.

Bist du nicht bedürftig, steht dir nix zu außer eben das aufgezählte, was jedem Bürger zusteht.

Kindergeld fürs Kind und Elterngeld, gemessen an dem was du vorher so verdient hast.

Einfach so alles mitnehmen wollen ist eine Ekelhaltung, die du ablegen solltest.

Beitrag von silbermond65 - 19.12.11 - 10:16 Uhr

klar können wir für unser wunschkind aufkommen. so ist das nicht.

aber warum nicht alles mitnehmen was geht? es steht mir doch schließlich zu.

Es steht dir also zu,Gelder zu beantragen, für die Erstaussstattung zB. ,die für Leute in Notlagen gedacht sind?
Elterngeld und Kindergeld stehen dir zu.Für alles andere sind in erster Linie DU und DEIN MANN zuständig.

Beitrag von kathi.net - 19.12.11 - 10:17 Uhr

"es steht mir doch schließlich zu."

Wie kommst du darauf? Bei solchen Leuten wünsch ich mir manchmal, das sie mal erfahren sollten, was es heißt auf Unterstützung angewiesen zu sein!

Beitrag von susa31 - 19.12.11 - 10:36 Uhr

"aber warum nicht alles mitnehmen was geht? es steht mir doch schließlich zu.

wenn jmd. zu dir kommt und dir 100€ schenken will, gehst du doch auch nicht einfach weiter..."

Erkenne die drei Irrtümer in diesem Abschnitt...
Ok, ich versuchs dir mal aufzudröseln:
Warum nicht alles mitnehmen, was geht? Wann dann vielleicht für diejenigen, die es wirklich brauchen, nichts mehr da ist?
Es steht dir zu: Mitnichten. Aber das erklären die dir dann auch nochmal ganz genau.
Wenn dir jemand etwas schenken: Das möchte eigentlich niemand. Solche Leistungen sind - siehe oben - für wirklich hilfsbedürftige Familien da.

Beitrag von seikon - 19.12.11 - 10:40 Uhr

"klar können wir für unser wunschkind aufkommen. so ist das nicht.

aber warum nicht alles mitnehmen was geht? es steht mir doch schließlich zu."

Und genau wegen SO einer Einstellung geht der Sozialstaat den Bach runter. Mitnehmen was nur irgendwie geht, aber wehe, man sollte mal "freiwillig" mehr abgeben, als unbedingt nötig.

Du bekomst Kindergeld, Elterngeld und ggf. Mutterschaftsgeld. Das ist schon sehr sehr üppig. Da auf Gedeih und Verderb noch mehr abgreifen zu wollen, obwohl man nicht bedürftig ist empfinde ich schon als frech.

Beitrag von carrie23 - 19.12.11 - 10:58 Uhr

Typische Schmarotzerantwort

Beitrag von siebzehn - 19.12.11 - 10:59 Uhr

Wenn Du es wirklich so toll findest, Dein Kind von fremden Leuten finanzieren zu lassen (mal abgesehen von den "normalen" Unterstützungen wie Kinder- und Elterngeld), dann solltest Du auch konsequenterweise die Erstausstattung ausschließlich auf Flohmärkten, beim Sperrmüll und im Sozialkaufhaus erwerben. Vielleicht könnt Ihr Euch ja auch bei der örtlichen Tafel mit Lebensmitteln eindecken. Und zur Not setzt Du Dich mit Deinem Neugeborenen Kind in die Fußgängerzone - da gibt es bestimmt den einen oder anderen, der Euch ein paar Cent zusätzlich gibt. Steht Dir schließlich zu...

*Ironie off*

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.12.11 - 11:08 Uhr

Hallo

Ist doch schön, wenn ihr für euer Wunschkind aufkommen könnt. Und wenn ihr NICHT bedürftig seid, steht euch auch nichts zu. Denn das Geld ist für Menschen in Not.

Zumal man sich vorher Gedanken macht, wie man sein Wunschkind finanziert.

Bianca

Beitrag von lelou83 - 19.12.11 - 11:08 Uhr

Du hast eine sehr eigenartige Einstellung.
Wenn du bedürftig bist,stehen dir Hilfen zu,aber der Spruch...

"aber warum nicht alles mitnehmen was geht? " der geht ja mal gar nicht.

In erster Linie sind dein Mann und du dafür verantwortlich euer gemeinsames Kind finanziell abzusichern.
Das sollte man vor einem Kinderwunsch klären.
Und nicht dann von einer Stelle zur nächsten rennen und die Hände aufhalten.

Was du aber auf jeden Fall bekommst,ist Kindergeld,Erziehungsgeld,Mutterschaftsgeld.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.12.11 - 14:00 Uhr

Dann zahl erst mal lange genug ein, bevor du von zustehen redest

Beitrag von babe2006 - 19.12.11 - 10:23 Uhr

Und was arbeitet ihr?

Beitrag von jurbs - 19.12.11 - 10:35 Uhr

2 Eltern, die arbeiten und sparen, dass sie sich ein Kind leisten können ... dazu gibt der Staat Kindergeld und Elterngeld, dass Du und/oder der Vater daheim bleiben können um sich optimal zu kümmern. Außerdem gibts Steuerfreibeträge und entsprechende Lohnsteuerklassen zur Familienunterstützung. Willst Du wirklich noch mehr Hilfe von der Allgemeinheit?

Beitrag von lisasimpson - 19.12.11 - 10:54 Uhr

Unterstützung gibt es u.a. folgende

- Mutterschaftsgeld (zu beantragen bei kk)
- Kindergeld (zu beantragen bei familienkasse)
- Elterngeld (zu beantragen bei Elterngeldstelle)
- kostenlose Krankenversicherung fürs kind (zu beantragen bei KK)
- Hebammenleistungen (eine suchen - sie rechnet ab)
- Massive bezuschußung von Krippen, tagesmüttern und Kindergärten (bekommst du automatisch bei aufnahme in eine krippe/ kindergarten)
- ab 2013 (hoffentlich nicht) betreuungsgeld und einen rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für 1 jährige
- Elternzeit, die dir für 3 Jahre zusteht. in dieser zeit bist du beitragsfrei krankenversichert, du bekommst Rentenansprüche gutgeschrieben, dein Arbeitsplatz muß dir aufgehoben werden und u.U. wirst du vom Staat so lange mit dem Existenzminimum versorgt, daß du diese zeit als Betreuungszeit für deine Kinder wahrnehmen kannst. (zu klären mit rentenversicherung, arbeitgeber und gegebenfalls Stellen, die für die ALg2- Zahlungen zuständig sind)
- Du kannst alle Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz kostenlos in Anspruch nehmen. Von der Beratung über Hilfen zur Erziehung (zu klären beim Jugendamt)
- andren hilfen, die caritative vereine zur verfügung stellen sind keine staatlichen leistungen sondern sollen berüftigen Menschen in notsituationen helfen. (bei jeweiligen Insititutionen)