Ohh brauche mal dringend Hilfe bzw. Rat, Elterngeld ALG I, krankenversicherungetc.

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Beitrag von amelie01 - 19.12.11 - 12:21 Uhr

Hallo Zusammen,

kurz zu unserer Situation. Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder. Meine große ist nicht von meinem Mann sondern aus einer vorherigen Beziehung. unser Kleiner ist von meinem Mann. Da mein Mann gut verdient, ist er und der Kleine privat versichert. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Juni 2012, der wahrscheinlich auch verlängert wird aber eher wieder befristet da mein Ag nur befristet. Meine Große ist bei mir mit Familien versichert, also gesetzlich.

So nun stellt sich für mich folgende Frage. Wir wollen gern noch ein drittes Kind.

Wie sieht es da finanziell aus?

ich habe im Juni 2011 mit arbeiten begonnen, davor war ich 10 monate Arbeitslos gemeldet und davor 2 Jahre Elternzeit. Davor 7 Jahr bei einem Unternehmen beschäftigt.

Bekomme ich im Fall einer Scheangerschaft wieder Erlterngeld? und vor allem habe ich danach wwieder Anspruch auf Arbeitslosengeld für ein Jahr?

Wenn ichmir das so einfach denke, dann sollte ich im besten fall 24 monate elterngeld und 12 monate arbeitslosengeld erhalten. somit ist ja dann auch die Krankenversicherung für mich und meine große gesichert. danach muss ich mir halt wieder einen halbtagsjob suchen. was auch vollkommen in ordnung ist ;-)

Oder ist es doch noch ganz andersß

ich hoffe ihr versteht mein Wirr Warr hier ;-)

Danke für Eure Antworten

LG
Amelie01

Beitrag von zubbeline - 19.12.11 - 12:33 Uhr

Ja, klar hast Du Anspruch auf Elterngeld und auch auf Arbeitslosengeld.

Nur eines funktioniert nicht.

Du kalkulierst ein Jahr Arbeitslosengeld ein und willst dir erst danach einen Job suchen.

Du weißt schon, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Beitrag von amelie01 - 19.12.11 - 12:35 Uhr

ja stimmt, danke für den hinweis

Beitrag von windsbraut69 - 20.12.11 - 07:25 Uhr

Außerdem bekommst Du, wenn Du jetzt Vollzeit arbeitest und anschließend nur einen Teilzeitjob suchst, natürlich auch nur anteilig ALG.

Gruß,

w