Hallo,
ich habe mal eine frage und denke das ich hier in diesem Forum am besten dran bin 
Ich habe mit meinem Exmann eine Tochter 4,5 Jahre, wir sind seit sie 6 Monate alt ist getrennt und wurden im Mai 2010 geschieden. Er ist Amerikaner und lebt seit Juli 2008 wieder in den USA. Nach der Scheidung hatten wir automatisch das geteilte Sorgerecht. Wir hatten auch regelmaessig kontakt. Unterhalt hat er nur von Januar 2011- November 2011 gezahlt und auch nur 120 US $ umgerechnet ungefaehr 80 Euro. Nun hat er die zahlungen wieder eingestellt und ich habe auch keine adresse mehr von ihm da er schon wieder umgezogen ist, ich weiss nur das er in Washington/Seattle lebt, ueber sein handy konnte ich ihn nicht erreichen und per email antwortet er auch nur machmal.
Nun wird es aber immer schwieriger wenn man geteiltes Sorgerecht hat, da ich oft seine einverstaendnis brauche und ich diese durch die schlechte verstaendigung meisst garnicht oder monate spaeter bekomme. Ich wuerde gerne das Alleinige Sorgerecht beantragen, wie muss ich vorgehen und wo kann ich das beantragen?
Ich wuerde mich ueber Antworten freuen 
Ach ja ich wohne in Bayern, falls das irgend einen Untersched zu den anderen Bundeslaendern geben sollte.
Lg Manu
Alleiniges Sorgerecht wenn Erzeuger im Ausland lebt?
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Beitrag von cutie23 - 19.12.11 - 20:19 Uhr
Beitrag von -janna- - 19.12.11 - 22:24 Uhr
Spontan fiel mir da nur hier der Post von einer Userin vor ein paar Tagen ein http://www.urbia.de/forum/20-allein-erziehend/3408463-ergebnis-gerichtsverhandlung-weil-vater-ins-ausland-abgehauen/21647889
Im Freundeskreis gibt es auch das Problem, der Termin steht noch aus. Allerdings sagte da die Anwältin, dass die Chancen eher gering sind, da er ja eben noch existiert, zurück kommen könnte und ja nichts schlimmes angestellt hat, weshalb ihm das Sorgerecht entzogen werden könnte. Das meiste könne man ja über Vollmachten regeln.
Beitrag von cutie23 - 19.12.11 - 23:10 Uhr
Danke 
da bin ich mal gespannt wie das bei mir wird, ich habe ja auch keine adresse von ihm und ich weiss nicht ob er sie mir geben wuerde da er die meissten emails ja gekonnt ignoriert.
Also werd ich mich im Januar (da hab ich Urlaub) mal auf zum Jugendamt machen und mich beraten lassen.
Lg Manu
Beitrag von cliffi - 20.12.11 - 14:09 Uhr
Genau da ist der Punkt, du hast keine Adresse von ihm, wie also soll das Gericht ihn anschreiben und ihn vorladen? Denn er hat ein Aussagerecht....
Er MUSS angehört werden vor Gericht, und dafür muss die Vorladung per Einwurfschreiben zugestellt werden können (ebenso das spätere Urteil) andernfalls kann dir das Gericht sas ASR nicht übertragen, da er diese Entscheidung anfechten könnte wenn er mal wieder in Deutschland ist. Und dann wär alles für die Katz gewesen, darum macht das niemand. Geh zu nem Anwalt und lass dich beraten, das Jugendamt ist da nicht der richtige Ansprechpartner.
Bei mir hat das Gericht das RUHEN DER ELTERLICHEN SORGE entschieden, kann zwar auch wieder aufgehoben werden wenn er wieder da ist, dafür muss er aber nen Antrag stellen, und DANN kannst du immernoch das alleinige Sorgerecht zeitgleich beantragen wenn Aufenthaltsort bekannt bis dato.
Vorteil ist das du ab dann erstmal allein entscheiden kannst.
Den Link zu meinem Post hat hier ja jemand schon gepostet, da stehts ja nochmal drin.
LG
Beitrag von cutie23 - 20.12.11 - 20:06 Uhr
Ich habe ihm gestern eine email geschrieben und war ueberrascht ueber seine Antwort, er meinte das er einverstanden waere wenn ich das Alleinige Sorgerecht beantragen will, er wuerde alles unterschreiben
sehr zur freude von mir. Er hat mir auch eine adresse gegeben wo ich es hinschicken koenne.
Muss ich das trotzdem vor Gericht machen oder gibt es da was vom Jugendamt das ich ihm schicken kann das er auf sein Sorgerecht verzichtet?
Lg Manu
Beitrag von scullyagent01 - 20.12.11 - 21:09 Uhr
Für den Sorgerechtsverzicht muß ein Urteil des Familiengerichtes vorliegen - und auch bei einem schriftl. Verzicht des KV geht das nicht sooooooo einfach...
Scully
Beitrag von cutie23 - 20.12.11 - 22:14 Uhr
Ok danke
habe gehofft das es ohne Gerichtsurteil geht, aber gut da muss ich nun durch!
Lg Manu
Beitrag von cliffi - 21.12.11 - 10:43 Uhr
Selbst wenn er das Sorgerecht freiwillig abgeben will, heißt das nicht das das auch so kommen wird.
Du musst dann am besten mit Anwalt einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht bei Gericht stellen, die schreiben euch dann beide an, du hast nen Termin mit ner Tante vom Jugendamt usw.....
Und dann werdet ihr beide geladen, müsst beide erscheinen, da ihr euch beide "rechtfertigen" müsst, und danach entscheidet der Richter.
Ich weiß nicht ob seine Abwesenheit da geduldet werden würde, das kann euch dann nur der Richter sagen....
Aber selbst wenn er sagt er verzichtet auf das Sorgerecht kann der Richter (wenn es n "Arsch" ist) sagen das ihr beide das Kind gezeugt und auch beide dafür geradestehen und entscheiden müsst..... Nur weil er verzichtet MUSS es nicht zwangsläufig zur Rückübertragung des Rechts kommen, auch wenn die Karten erstmal günstiger stehen, kommt eben alles auf den Richter an....
Beitrag von cutie23 - 21.12.11 - 22:03 Uhr
Hallo,
also ich weiss mit 100%iger sicherheit das er nicht vor Gericht erscheinen wird! Er lebt in den USA und kann es sich auf keinen fall leissten hier her zu fliegen! Das ist ihm auch egal ob das verlangt wird oder nicht. Bei unserer Scheidung war er auch nicht anwesend. Es kann ihn ja keiner zwingen.... nur was wenn er nicht kommt?
ICh will das Alleinige Sorgerecht ja hauptsaechlich weil ich alleine keine entschedungen ohne seine einwilligung machen kann und wie gesagt der Kontakt ist eher schlecht, er antwortet nicht immer und ich kann ihn ja nur per email erreichen. Die einzige adresse die ich nun habe ist die seines Vaters.... aber selbst wenn ich dorthin etwas schicke gibt es keine garantie das er es liest oder auch rechtzeitig zurueck schickt.
Nunja es bringt ja jetzt alles nichts, ich werde wohl oder uebel abwarten mussen wie sich das alles entwickelt.
Aber danke fuer deine Antwort 
Frohe Weihnachten 
Lg Manu
Beitrag von babylove05 - 20.12.11 - 07:43 Uhr
Hallo
Bei mir ist es des gleiche , meine Scheidung ist durch , torztdem bleit des gemeinsame Sorgerecht . Ich hab aber des Aufenthaltsbestimmungs recht . Wir haben auch mehr oder wenniger regelmässig ( mal 3 wochen jede woche dann mal wieder 4 woche nichts ) , aber Unterhalt zahlt er allerdings . Des gericht hat mir auch keine grosse Hoffnungen gemacht des ich des alleinige bekommen , da er sich regelmässig Meldet ( und auch wenn nur ab und an Unterhalt kommen würde , würde dies als "kontakt" zählen ) .
Aber ich muss sagen des ich auch noch nirgends gefragt worden bin , weder bei Kiga anmelden , noch beim Konto eröffnen . Und im Notfall kann man sich im Eilverfahren ja was vom Gericht geben lassen des die Unterschrift vom Ex ersetz .
Lg Martina
Beitrag von babylove05 - 20.12.11 - 07:44 Uhr
Ach ne adresse hab ich von meinen Ex auch nicht , er anwortet zwar emails aber schickt mir keine adresse..... Ist dem Gericht aber egal , zählt trotzdem nicht als Pluspunkt fürs alleine sorgerecht .
Lg Martina
Beitrag von cutie23 - 20.12.11 - 22:16 Uhr
Oh man das is echt doof, ich habe heute eine antwort von meinem EX bekommen er stimmt zu das ich das Alleinige Sorgerecht bekomme
ich hoffe er aendert seine meinung nicht nochmal bis dahin .
Lg Manu
Beitrag von cliffi - 21.12.11 - 10:49 Uhr
Du Glückskind....
Bei der KIGA-Anmeldung brauchte ich seine Unterschrift auch nicht, da weiß der Erzeuger bis heute nicht in welchen Kiga der Kleine geht....
Das liegt aber auch im Ermessen der Kita, wenn die meint sie kann drauf verzichten ist es ok.
Aber bei der Kontoöffnung sind die sicher davon ausgegangen das du allein Sorgeberechtigt bist wenn sie seine Unterschrift nicht automatisch wollten, denn hier benötigt man diese immer. Wenn seine Unterschrift nun nicht drauf ist, und er das spitz kriegt kann er das Konto sicher ohne Probleme schließen wenn er mit der Sorgeurkunde rumwedelt, und dann hast du gar nix gekonnt.
Beitrag von cutie23 - 21.12.11 - 22:07 Uhr
Als wir das Konto fuer unsere kleine eroeffnet haben waren wir noch verheiratet, nun wollte ich, da ich schon vor laengerem umgezogen bin, das Konto von der kleinen nur von Sparkasse Neumarkt zu Sparkasse Nuernberg transferieren und selbst das ist unmoeglich ohne seine zustimmung
es wird alles schwerer desto aelter das Kind wird, bei der einschulung wird es auch schwer... zum glueck hab ich noch ein bisschen zeit bis dahin
Beitrag von parzifal - 21.12.11 - 21:23 Uhr
Darf ich fragen, wo Du "oft" sein Einverständnis bisher gebraucht hast?
Ich kenne eigentlich nur wenige Sachen und selbst bei denen wird nicht immer rechtmäßig drauf verzichtet.
Oder hast Du eine andere Vorstellung von "oft"?
Zur Klarstellung: dass das Sorgerecht hier ruhen sollte sehe ich ebenso.
parzifal
Beitrag von cutie23 - 21.12.11 - 22:22 Uhr
Ich schieb das es nun immer schwerer wird... bisher ging es meisstens ohne seine Einverstaendniss...
z.B. beim Konto, ich wollte ihr Konto von einer Sparkasse zu einer anderen transferieren (wegen Umzug) das ging nicht ohne sein OK, neues Konto ging aber auch nicht ohne sein Ok , auch beim Reisepass braucht man das OK vom Kindsvater... oder bei der Einschulung...
Ich arbeite Vollzeit und konnte keinen Urlaub nehmen, KIGA war aber zu, meine Eltern wollten ein paar tage in den urlaub fahren und wollten die kleine mitnehmen da ich ja arbeiten musste... selbst da braucht man das OK der ELtern! Also mussten sie leider zuhause bleiben...
Da ich wie ich bereits oben schon geschrieben habe leider nicht mehr viel kontakt mit ihm habe und er meisst die emails ignoriert ist es eben schwer da eine einverstaendnis seinerseits zu bekommen. Wenn er dann mal die emaisl beantwortet sind sie meisstens eher kurz. Er wuerde nie im leben was unterschreiben und zurueck schicken, war schon bei der scheidung so und von daher finde ich es schon schwer..... wenn ich fuer eine OP sein einverstaendnis brauche oder fuer untersuchungen von der kleinen was ja jederzeit passieren koennte wird es eben immer schwerer das ohne sein Ok machen zu lassen.....
Beitrag von parzifal - 22.12.11 - 06:05 Uhr
Du hast alle Fälle genannt die praktisch relevant sind. Ich nenne das nicht "oft".
Kontoeröffnung ist ein klassisches Beispiel bei der man das Einverständnis immer braucht.
Schule sollte eines sein auch wenn die recht häufig nicht verlangt wird.
Bein Reisepass wird das Einverständnis auch regelmäßig verlangt, wobei dies bei Antrag der Mutter wohl auch manchmal nicht so eng gesehen wird.
Ich kann diese Fälle aber nicht mit "oft" in Übereinstimmung bringen.
Und dann sind es Einzelfälle.
Wie gesagt. Dass das Sorgerecht ruhen sollte sehe ich ebenso. Nur die Darstellung, dass man "oft" oder häufig dem Vater wegen Unterschriften hinterherrennen muss ist nicht richtig und sollte als Argument mittlerweile überholt sein.
Beitrag von manavgat - 26.12.11 - 22:18 Uhr
Ich habe es damals deshalb bekommen, aber das ist halt schon lange her. Wende Dich an eine versierte Anwältin, die auch Biss hat, wenn es nur PKH gibt.
Hilfreich ist auch eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!
Gruß
Manavgat
