Familiengericht - Verfahrensbeistand - Prozesskostenbeihilfe ???

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Beitrag von pooh82 - 19.12.11 - 20:26 Uhr

ich habe eine dringende Frage:

mein Ex (Kindsvater meiner Tochter) versucht jetzt gerade über das Familiengericht eine Unterhaltsregelung zu erwirken.

Kurze Vorgeschichte: Er hat sich immer mal wieder wochen - manchmal sogar Monate lang nicht gemeldet, dann wollte er wieder ein Treffen mit ihr, dann mal wieder ständig absagen und so ging das nun jetzt über die ganzen letzten 4-5 Jahre - (sie ist 8 Jahre alt)

Jetzt macht er es gerichtlich. Vorher hat er noch zu mir gesagt "pah, dann geh ich halt übers Familiengericht, dann musst du mit zahlen!!!!"

ja.. jetzt wollte er eine Anordnung durchbringen u. a. steht in der drin, dass er seine Tochter auch alle 2 Wochen am Samstag über nacht bei sich haben möchte. Meine Tochter möchte aber keinesfalls bei ihm so lange sein, auch nciht übernacht (ihr wille!!) .. sie hat ihn jetzt schon wieder ca. 3/4 Jhar nicht gesehen. Sie will es leicht anfangen.. alle 2 Wochen mal ein Treffen und sehen ob er es diesmal ernst meint (ihre Worte!).

Nun hat meine Tochter vom Richter einen Verfahrensbeistand bekommen um sie zu vertreten.

wir hatten schon einen Termin (wir 4 - mein neuer Partner, der ihr Papa ist seit 7 Jahren, ich und ihr kleiner Bruder) - 1. Gespräch.

hier sagte uns auch die Dame (Verfahrensbeistand), dass ein Gespräch 550 Euro kostet.. das nächste, das ich dann mit dem Kindsvater habe, weitere 550 Euro, dann noch die Sachen mit dem Gericht/Richter.. usw. usw.

da es einen Stufenplan gibt, werden weitere Treffen stattfinden in 3-4 Monaten..

wer soll das bezahlen?? Ich kann das nicht!

Meine Frage: Gibt es hier auch so eine Art Prozesskostenbeihilfe? Wo beantrage ich diese? Ist es jetzt zu spät diese zu beantragen? Ich wusste ja nicht, dass hier kosten auf mich zu kommen, das stand in keinem Brief bisher vom Gericht. Auch hab ich das nicht in die Wege geleitet....
was kann ich tun? wer kann mir helfen?

ich danke euch schon mal

sorry, für das viele Wirr-Warr-Geschreibe, aber ich bin ganz schön Durcheinander :-(

Beitrag von scullyagent01 - 20.12.11 - 09:18 Uhr

PKH gibt es nur bei Aussicht auf Erfolg. Und auch nur in einem Gerichtverfahren. Hier läuft aber ein außergerichtlicher Einigungsprozess.

http://www.mainz-kwasniok.de/kindeswohl-kindeswille/verfahrensbeistand/

Die Kosten für den Verfarenspfleger sind immer von den Eltern zu tragen

Und wie ich den Fall an sich beurteile, hat der Verfahrensgegener, also der KV , die "Trümpfe" in der Hand.

Sein Verhalten in der Vergangenheit steht im aktuellen Verfahren nicht zur Debatte. Du bist verpflichtet dem Kind regelmäßige Umgange zu ermöglichen, ein unwilliges Kind entsprechend zu motivieren - bis zur Volljährigkeit des Kindes.

Aller Voraussicht nach, wird er - nach einer Kennenlern - u. Eingewöhnungsphase den gewünschten Umgang bekommen. Die Tatsache das deine Tochter den Stiefvater mit "Papa" anspricht bringt Dich in eine sehr schlechte Position, legt es doch den Verdacht nahe, das der leibliche KV durch den sozialen ersetzt worden ist. Das ist nach Ansicht der Gerichte kindeswohlschädigendes Verhalten.

Scully

Beitrag von pooh82 - 20.12.11 - 14:01 Uhr

Ich glaube du verstehst da was falsch.

Hier geht es nicht darum wer die Trümpfe in er Hand hat. Er hat das zudem übrigens NICHT. Wurde mir auch vom Verfahrensbeistand gesagt. Sie steht ganz klar auf der Seite vom Kind (auf unserer also) und wird das entsprechend mit mirund dem Kindsvater regeln.

Und ich sehe mich nicht verpflichtet mein Kind zu seinem Vater zu geben, wenn es das auf keinen Fall möchte!!

Sie hat ihn jetzt aktuell mal wieder 7 Monate nicht gesehen, kein Kontakt nichts, das geht von IHM aus!!

Sie darf ihn sehen, er sie auch!!! Ich habe da nichts dagegen, er tut es halt nur nicht! Das ist das Problem.

und auch hier noch mal: sorryyyyyyyy
ich hatte mich verschrieben ich meinte NICHT unterhaltsregelung sondern umgangsregelung

es geht darum, dass ER sie über Nacht haben will - sie das aber auf keinen Fall möchte und deshalb hat sie auch einen Verfahrensbeistand bekommen!! Der IHRE interessen und Wünsche vertritt und sich darum kümmert!

Die Kosten MÜSSEN von beiden Eltern in je gleichen Teilen getragen werden. Egal ob er Schuld hat (hat er) oder ob er das angefangen hat oder nicht. Ganz egal.

Es besteht zur Zeit kein Umgang, keine Treffen, weil ER nichts tut! Er kümmert sich einfach nicht drum, er ruft zwar an, fragt nach, wie wann, dann kommt er meldet sich weider, tut er aber nicht.. und das geht schon seit 7 Monaten jetzt wieder.. davor mal 2-3 Treffen innerhalb eines halben Jahres, davor 3/4 Jahr nichts.. immer wieder das selbe...

und zu deinem Schreiben:
"Aller Voraussicht nach, wird er - nach einer Kennenlern - u. Eingewöhnungsphase den gewünschten Umgang bekommen. Die Tatsache das deine Tochter den Stiefvater mit "Papa" anspricht bringt Dich in eine sehr schlechte Position, legt es doch den Verdacht nahe, das der leibliche KV durch den sozialen ersetzt worden ist. Das ist nach Ansicht der Gerichte kindeswohlschädigendes Verhalten."

darum geht es ja nicht. er kann ja umgang haben, darf er ja. Er hat es halt immer nur nie getan! er hat sich nicht gemeldet, immer wieder abgesagt, meine Tochter stehen lassen.. usw.

Und mich bringt es keinesfalls in eine schlechte Situatin, dass sie ihren Stiefpapa mit Papa anspricht, ganz im Gegenteil. Sie darf das tun und lassen wie sie möchte, wurde auch vom Verfahrensbeistand noch mal ganz stark betont. Meine Tochter wurde sogar gefragt, wie sie ihren leiblichen Vater denn nennen und ansprechen möchte und da sagte sie den Namen, ncith Papa. Papa ist hier (und zeigte auf meinen Freund) - und das findet der Verfahrensbestand auch völlig ok und darf so gerne sein. Es ist gut, dass sie in einer festen Familie ist, die ihr Liebe und Halt gibt!!

Du bist wohl ein Vater, der sein Umgangsrecht einklagen musste?? Kommt mir so rüber (sorryyyyyyyy). Aber du hast das ganz falsch aufgefasst, was ich meinte.

Es geht hier ja nicht darum, dass ICH ein Umgang verbiete! Nein nein!! Der Kindsvater kümmert sich nur nicht darum!! Und macht das ganze nur aus Trotz oder oder...

Beitrag von scullyagent01 - 20.12.11 - 17:49 Uhr

Ich denke Du bist es, die nicht wirklich aufgeklärt ist. Es geht nicht darum was ich denke und meine, es geht nun um einseitige Begünstigung der Vater vor Gericht!

Und da geht eher das Kind vor die Hunde, als das mit gesundem Menschenverstand geurteilt wird.

Es geht nicht darum, was das Kind will - nicht im Mindesten. Sondern darum, das die Rechtsprechung im Augenblick extrem Vaterfreundlich ist.

Natürlich hast Du das Kind dem Vater auszuhändigen , auch wenn es nicht will. Dann bist Du nämlich die blöde, die das Kind manipuliert hat. Glaub mal, das ich ( und auch andere hier ) ganz genau wissen wovon wir sprechen. Meine Kinder lehnen ihren Vater auch komplett ab. Er hat in Gegenwart der Kinder einen Suizid Versuch unternommen, darum verweigern sie dem Umgang. Würde er aber auf Umgang bestehen, hätte ich, troz aller objektiven Bedenken, nicht den Hauch einer Chance den Umgang zu verhindern.

So ist das heutzutage mit der Rechtsprechnung!

Und natürlich ist das übel, wenn der soziale Vater "Papa" genannt wird. Zeigt es einem Gericht doch, das die neue Familie den leiblichen Vater ausgrenzen will. Also hast Du schon wiieder gegen den leiblichen Vater oponiert. das wiederum setzt Dich und alle vernüftigen bedenken herab - Du bist nur noch die mißgünstige Ex!

Auch wenn ich Deine Motivation verstehen und nachvollziehen kann, ist das im Gerichtsverfahren nicht von Relevanz. Ebenso wie es nicht interessiert , das der Vater nur sehr unzuverlässig in der Vergangenheit den Umgang wahrgenommen hat. Es geht einzig um die Zukunft.

Der KV hat sich einen sehr günstigen Zeitpunkt für seine Klage ausgesucht: jeder Arschlochvater bekommt vor Gericht die Eier geschaukelt.

Und natürlich verspricht dir der Verfahrenspfleger das Blaue vom Himmel, Du bezahlst dem Mann ja schließlich, aber er ist kein Anwalt. Er vertritt weder Deine, noch die Interessen des Kindes vor Gericht. Er versucht einen Kopromiss zu finden. Gelingt das nicht, ist die Kohle weg und der Weg endet vor Gericht.

Ich bin übrigens eine Frau, die zum Schutz meiner Kinder mich erst mit der ganzen Maschinerie auseinander setzten mußte. Und ich habe nur deswegen bekommen was meine Kinder wollten, weil ich den KV massiv unter Druck setzten konnte. ( illegale aktivitäten von denen ich weiß )

Ich bin nicht dein Feind, ich sage Dir nur was läuft.
Du wirst ein paar Tausender latzen, dafür das der KV bekommt was er will. Er hat Dich drangekriegt!

Scully

Beitrag von pooh82 - 20.12.11 - 20:49 Uhr

wir gehen ja nicht vors gericht!!

das verstehst du irgendwie falsch. es wird eine vereinbarung geben, die wir beide unterzeichnen und das wars erst mal.. der richter soll das dann unterschreiben. also bis jetzt ist es nicht soweit...

er will seine Tochter auch zu nichts zwingen, das hat er schon gesagt.. ich denke auch nicht, dass er soooo schlecht ist (obwohl ich wirklich stinksauer bin, das er sowas abzieht).

nun ja.. ich danke dir für deine Worte..

ich hoffe es läuft einfach gut bei uns. kann es ja auch geben ;-)

joa klar bekommt er was er will.. seinen Umgang. Aber ganz ehrlich: ich blaube nicht, dass er das so einhält, bzw. so regelmäßig und oft möchte. Er will anfangs erst mal alle 3-4 Wochen ;-) sowas hat er schon gesagt.. ist auch nicht grad normal finde ich
aber ok

Beitrag von scullyagent01 - 20.12.11 - 21:08 Uhr

"es wird eine vereinbarung geben, die wir beide unterzeichnen und das wars erst mal.. der richter soll das dann unterschreiben. "

Graue Theorie!

Natürlich werdet ihr vor Gericht gehen.

Das wird einige Zeit dauern, Dich hunderte von Euronen kosten - aber ihr werdet vor Gericht gehen.

Oder aber der Vater stimmt einem Kompromiss zu zu, was sehr unwahrscheinlich ist, wenn er von seinem Anwalt aufgeklärt worden ist, was für ihn alles drin ist.

Für Dich und die Interessen des Kindes ist der Verfahrenspfleger nur ein teurer Umweg.

Ich hätte stattdessen einen Anwalt beauftragt, der nimmt nämlich wirklich meine Interessen wahr.

Aber warten wir mal ab, villeicht verliert der KV wirklich die Lust, kann ja sein

scully

Beitrag von pooh82 - 20.12.11 - 22:16 Uhr

er hat keinen anwalt!!
er macht das ganz allein!!

Beitrag von pooh82 - 20.12.11 - 22:17 Uhr

und ich dachte gericht ist viel teurer??
das mti dem verfahrensbeistand kostet uns nun "nur" 550 Euro + Gerichtlich dann 100 Euro.. geteilt durch ZWEI. So teilte mir das Familiengericht das heute mit ???!?!? mhh..
naja ich kann jetzt ncihts anderes tun und das gemeinse gespräch mit IHM und dem Verfahrensbeistand (eine Frau) im Januar abwarten!!

Beitrag von scullyagent01 - 21.12.11 - 09:11 Uhr

Der Verfahrensbeistand kostet 550 € pro Termin. Sagen wir 4 Termine, bis man feststellt das keine Einigung erzielt weden kann.

Geteilt durch 2 macht 1000€ zzgl. Gerichtskosten.

Eigner Anwalt, PKH zzgl. villeicht noch 2-300€ für Zusatzdienste....

Rechne nach was preiswerter und effektiver sein wird

Scully

Beitrag von pooh82 - 21.12.11 - 11:14 Uhr

nee der Beistand kostet einmalig 550 Euro.. nicht pro Termin. Das hatte ich von ihr falsch verstanden. Hab noch mal beim Familiengericht direkt angerufen, die hat mir alles erklärt.

Einmalig 550 Euro!! +ca. 100 Euro Gerichtskosten+

Beitrag von scullyagent01 - 20.12.11 - 17:59 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrenspfleger

Beitrag von winnie_windelchen - 20.12.11 - 12:12 Uhr

Ich frage mich gerade was den Vater dazu bringt zum Gericht zu rennen, wo er doch sein Kind sehen konnte so wie er es wollte. #kratz Das zumindest kann ich aus deinem Text entnehmen also was war der Ausschlaggebende Punkt?

Gruß

Beitrag von pooh82 - 20.12.11 - 14:06 Uhr

auch wenn es darum hier jetzt nicht geht, möchte ich die Frage beantworten:

Ich weiß es schlichtweg nicht! Trotz, Rache .. ??

Keine Ahnung!!

Ich sagte ihm immer wieder, wenn er sie sehen möchte, dann bitte anrufen und genau sagen, wann, wo.. usw.

er ruft nur an "ja evtl. nächste Woche.. ich melde mich wieder" - meldet sich dann aber 3-4 Wochen später und sagt.. "ja wie wäre es morgen" - "sorry, da hat sie schon was vor, ist ja zu kurzfristig, du wolltest dich doch melden" .. "ja ok.. dann schau ich mal wie es nächste Woche aussieht" und das ganze geht wieder so weiter.. ich verstehe das nicht!
oder er kommt will sie abholen - kommt dann und sagt vor der Tür ab.. es ginge nicht weil es schneit (ja wirklich!! so ist es auch schon gewesen!!) - ich kann es nicht verstehen

ich hab ihm dann klar gemacht dass es so nicht geht. es muss eine regelmässigkeit für das Kind da sein!! Sie muss sich verlassen können - nicth halbes jahr nicht sehen, dann einmal, dann wieder 3/4 jahr nicht usw.

Zur Einschulung kam nicths, Geburtstag nicht, Weihnachten nicth, dieses Weihnachten will er wieder.. immer ein hin und her.

meine Tochterw ollte sogar mal wochenlang nicht mti ihm telefonieren, weil sie einfach traurig war keine lust mehr hatte, sie hat geweint, weil sie nicht ans telefon wollte.. ich versuchte es.

so kann es einfach nicht gehen!!

bin ja froh, dass jetzt sowas kommt, auch wenn ich dann dafür zahlen muss. Aber vielleicht bringt es was, wenn es dann festgesetzt wurde, er muss sich da und da melden, treffen.. und wenn er es dann wieder nicht tut, dann wird es ja schriftlich festgehalten...

Beitrag von winnie_windelchen - 20.12.11 - 14:13 Uhr

Ok, ich verstehe :-)

Kann dir aber leider nicht helfen denn ich habe bevor der KV hätte etwas tun können mir bzgl. des Umganges beim Jugendamt Hilfe gesucht und auch gefunden und seitdem funktioniert es.

Bei uns war es die ersten 5 Jahre genauso wie bei dir. Jetzt wird Lini bald 6 und wurde somit verständlicher, daher war ich die jenige die den Schritt zum JA wahrnahm.

Wünsch euch trotzdem alles Gute und ein dennoch hoffentlich schönes Weihnachtsfest. #snowy

Beitrag von witch71 - 20.12.11 - 12:47 Uhr

Ja, das ist wirklich ein Durcheinander. Du schreibst zunächst, dass ihr Papa eine Unterhaltsregelung erwirken will. Im Satz danach geht es auf einmal um den Umgang.

Frage: Ihm und Dir ist aber schon klar, dass Umgang und Unterhalt nicht im Geringsten etwas miteinander zu tun haben?

Nacher schreibst Du, er möchte sie über Nacht haben. Sie wolle das aber nicht.

Frage: Warum wird dann ein Verfahrensbeistand angeordnet? Wenn sie nicht will wird normalerweise zunächst der Umgang wieder reguliert und findet regelmässig statt, damit Papa und Kind sich annähern können. Wie sie selbst schon vorgeschlagen hat erst einmal in zweiwöchigem Abstand. Wie ist denn die aktuelle Regelung?

Der Verfahrensbeistand spricht von hohen Kosten.

Frage: Hast Du denn dann nicht sofort gesagt, dass Du das nicht zahlen kannst? Wenn das für das Kind ist und in ihrem Namen passiert, wird wohl genauso der Papa dafür gerade stehen müssen.

Beitrag von pooh82 - 20.12.11 - 13:54 Uhr

sorryyyyyyyy
ich hatte mich verschrieben ich meinte NICHT unterhaltsregelung sondern umgangsregelung

es geht darum, dass ER sie über Nacht haben will - sie das aber auf keinen Fall möchte und deshalb hat sie auch einen Verfahrensbeistand bekommen!! Der IHRE interessen und Wünsche vertritt und sich darum kümmert!

Die Kosten MÜSSEN von beiden Eltern in je gleichen Teilen getragen werden. Egal ob er Schuld hat (hat er) oder ob er das angefangen hat oder nicht. Ganz egal.

Es besteht zur Zeit kein Umgang, keine Treffen, weil ER nichts tut! Er kümmert sich einfach nicht drum, er ruft zwar an, fragt nach, wie wann, dann kommt er meldet sich weider, tut er aber nicht.. und das geht schon seit 7 Monaten jetzt wieder.. davor mal 2-3 Treffen innerhalb eines halben Jahres, davor 3/4 Jahr nichts.. immer wieder das selbe...

Ich habe dort angerufen und nach den Kosten gefragt und mir wird nun ein Formular auf Übername der Kosten geschickt. Der papa muss allein dafür NICHT gerade stehen, das ist es ja eben...

Beitrag von witch71 - 20.12.11 - 15:38 Uhr

Verstehe. Der Papa will Umgang, wie es ihm grad passt und wenn ihm dann mal einfällt, er hatte zu wenig in den letzten Monaten (was sein Verschulden ist), dann klagt er, weil das ja nicht seine Schuld ist.

Ganz ehrlich: Die Verfahrenspflegerin ist in dieser Situation Gold wert und das würde ich auch gern bezahlen, wenn es um mein Kind geht. :-) Aber ist natürlich noch besser, wenns übernommen wird.

Beitrag von pooh82 - 20.12.11 - 20:51 Uhr

genau so ist es!!!

und ja die verfahrenspflegerin ist wirklich auf unserer seite und will mein kind so gut es geht unterstützen, dafür ist sie auch da in unserem falle.

danke dir!!

und ja, ich zahl es gern, aber wenn es nicht sein muss und der antrag bewilligt wird, dann ist es doch noch besser :-)

Beitrag von sternenschnee - 21.12.11 - 12:19 Uhr

Hallo,
ich hatte auch einen Verfahrenspfleger für meine Tochter und bezahlt habe ich nichts.Warum,weil ich das Verfahren nicht herbei geführt habe und so wie hier oft geschrieben das alles so Väterfeundlich entschieden wird,ist so auch nicht.Es gibt anscheinend Fälle die hier nur bei Urbia auftauen,bei uns wird sehr wohl geschaut und die Gerichte prüfen bei uns alle Seiten.Also ich kann dir nur sagen,ich habe gar nichts bezahlt,wäre auch noch schöner.Warum soll ich bezahlen wenn ich ein Verfahren nicht mutwillig herbei führe da ihm alle Türe offen standen.