Hallo,
Habe gerade meine "elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2011" erhalten. Da drin steht jetzt immer noch als Freibetrag 0,5 (für meinen morgen 12-jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt).
Durch meine Tochter sollte ich eigentlich einen Kinderfreibetrag von 1,5 haben.
Fragen:
- wie bekomme ich meine, seit letzter Woche 1-jährige, Tochter für die Zukunft eingetragen?
- kann man die Eintragung rückwirkend vornehmen?
- was hat die Eintragung (oder das fehlen derselben) für Konsequenzen?
Danke für die Antworten vorab.
Kinderfreibetrag
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Beitrag von falkster - 20.12.11 - 09:56 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.12.11 - 10:00 Uhr
Hallo
Rufe beim Finanzamt an und ändere das
Bianca
Beitrag von marion2 - 20.12.11 - 13:10 Uhr
Hallo,
du kannst das mit der Steuererklärung korrigieren, es bleibt also konsequenzlos.
Gruß
Beitrag von ohiticawin - 20.12.11 - 14:08 Uhr
Eigentlich, glaube ich, wirst du nur 0,5 zusätzlich für deine Tochter bekommen... und ich glaube es wirkt sich nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus. Wenn du eine Lohnsteuererklärung machst, wird das eh richtig im nachhinein richtig berechnet ... bei mir steht schon ewig der falsche Wert drin und man sagt mri immer, dass das egal ist, wenn man Lohnsteuererklärung macht ...
Beitrag von falkster - 20.12.11 - 14:22 Uhr
wieso nur den halben?
Ich bin mit der Mutter verheiratet und sie hat gerade kein Einkommen (falls Letzteres überhaupt eine Rolle spielt)...
Beitrag von ohiticawin - 20.12.11 - 14:26 Uhr
Ok, das könnte bei Verheirateten durchaus anders sein!
Beitrag von comapo - 20.12.11 - 19:40 Uhr
Ja, dann hättest Du den Anspruch auf 1,5... aber es bringt nix, weniger Soli und Kirchensteuer, vielleicht 2 Euro im Monat.
Steuerlich machen sich Kinder nur bemerkbar, wenn man zur Einkommensteuer veranlagt wird. Es reicht also völlig aus, die Steuererklärung zu machen. Große Nettounterschiede siehst Du jedenfalls, durch die eingetragenen Kinder auf der Lohnsteuerkarte nicht.
LG
