Mahnung - Ist diese Vorgehensweise rechtens?

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Beitrag von moeriee - 20.12.11 - 18:46 Uhr

Hallo ihr Lieben! #winke

Bei uns wurde im letzten Jahr das System zur Müllabfuhr geändert. Bis Ende 2009 wurden die Gebühren anhand der selbstgewählten Größe der Mülltonne berechnet. Je größer die Tonne, desto mehr Gebühren. Logisch! Dann gab es Änderungen in der Zuständigkeit für die Müllabfuhr. Damit änderte sich auch die Berechnung der Gebühren. Fortan ist es so, dass man einen Pauschalbetrag je Haushalt zahlt (83,35€) + einen bestimmten Betrag pro Person, die in diesem Haushalt lebt (je 58,55€). Dann bekommt man eine bestimmte Tonne zugewiesen, deren Größe sich anhand der Personenzahl in diesem Haushalt berechnet. Zudem bekommt man eine gewisse Anzahl an Freileerungen, die gratis sind. Mit zwei Personen bekommt man eine 180 Liter Tonne und darf diese 18 mal im Jahr leeren lassen. Mit drei Personen ist die Tonne genauso groß und man darf sie 26 mal leeren lassen. Nicht in Anspruch genommene Leerungen werden mit einem kleinen Betrag vergütet, den man am Ende des Jahres gutgeschrieben bekommt. Für mehr Leerungen muss man logischerweise nachzahlen. Die Tonnen wurden im Laufe des Jahres ausgegeben und haben einen Aufkleber, der während der Leerung gescannt wird. Zudem wird das Papier gewogen und je nach Gewicht bekommt man dann auch einen bestimmten Betrag ausgezahlt.

Ihr seht: Alles recht umständlich, aber durchaus machbar. Diese neue Vorgehensweise startete Anfang 2010. Wir bekamen im Voraus einen Bescheid über die Kosten (83,35€ + 2 x 58,55€ = 200,45€), die wir im Vierteljahr begleichen sollten. Wir richteten also einen Dauerauftrag über 50,11€ ein. Da es Schwierigkeiten mit der Verteilung der Tonnen gab und keiner mehr richtig nachvollziehen konnte, wer welche Tonne wie oft an die Straße gestellt hat, wurde eine pauschale Anzahl an Leerungen festgelegt, die jedem Haushalt erstattet wurden. Im März diesen Jahres kam dann die Abrechnung des letzten Jahres, welche gleichzeitig auch den Bescheid über die Gebühren für 2011 darstellte. Das Schreiben war wenig durchsichtig. Ich wunderte mich selber über den hohen Betrag, den wir in 2010 angeblich zu viel gezahlt haben sollten. Aber gut. Bei den ganzen Faktoren, die die Berechnung der tatsächlichen Gebühren mitbestimmen: Wer soll da noch durchblicken!? #kratz Ich muss gestehen: Ich weiß selber nicht, was so eine Tonne mit Papier so wiegt... #hicks Jedenfalls hatten wir durch die Geburt unseres Sohnes im Dezember für dieses Jahr eine höhere Gebühr (259€), aber durch die knapp 90€, die wir in 2010 zuviel gezahlt haben sollten, hatten wir in diesem Jahr nur drei Raten, in jeweils unterschiedlicher Höhe. Wir hatten im Februar, aufgrund des Dauerauftrages, schon eine Teilzahlung von 50,11€ gezahlt. Wir beließen es dabei und zahlten also alle weiteren drei Monate diesen Betrag, also insg. 200,44€. Macht ja nichts! Wird ja alles mit ins nächste Jahr übertragen, so unser Gedanke. Das Geld geht ja nicht verloren.

Nun kam letzte Woche eine Mahnung über 16€ und ein paar Gequetschte + 6€ Mahngebühr. #schock Es war die 1. Mahnung und dann gleich 6€ (= ca. 37% des geforderten Betrages). Ich suchte die Kontoauszüge raus und stellte fest, was ich oben schon gesagt hatte: In 2011 haben wir 200,44€ gezahlt, während 169€ gefordert waren. Also hatten wir ja eigentlich zuviel gezahlt. #gruebel Einen Anruf bei der Gesellschaft sparte ich mir, denn man hängt nur in der Warteschleife, weil da einfach viel zu viele Anrufe eingehen. Verständlich... Jedenfalls schrieb ich nun eine Mail, in der ich den Sachverhalt schilderte.

Heute antwortete man mir nun: Die 50,11€ aus dem Februar hätte man schon in die Zahlungen für 2010 mit einberechnet. Ich müsste die 16€ + 6€ Mahngebühr zahlen. Das war zwar in keinster Weise aus dem Bescheid aus dem März hervorgegangen, aber nun gut. Wer will sich schon wegen so einem Klickerbetrag zanken!?

Mal von dem ganzen obigen Chaos abgesehen, gibt es da aber noch eine Sache, die mich echt stutzig macht. Für Kinder unter 18 Jahre kann man eine Preisminderung von 50% beantragen. Das habe ich sofort gemacht, als unser Sohn geboren wurde. Ich hörte nichts mehr von der Gesellschaft. In meiner Mail fragte ich noch einmal danach. Man schrieb mir, dass der Antrag eingegangen sei und die Preisminderung ab dem 01.10.2011 gelte. Diese beläuft sich auf rund 8€ für die restlichen Monate diesen Jahres. ABER: Dieser Betrag finde erst in der nächsten Abrechnung Berücksichtigung. Genauso wie die ganzen Freileerungen, die wir nicht in Anspruch genommen haben. Von 26 Leerungen, die wir eigentlich zur Verfügung hatten, haben wir lediglich acht in Anspruch genommen. In diesem Jahr wird es auch nur noch eine Leerung geben, also könnten wir max. neun Leerungen in Anspruch nehmen. Aber all das lässt das Unternehmen unter den Tisch fallen. Wir sollen jetzt erst einmal die 16€ + Mahngebühr zahlen und im Januar bekommen wir dann einen Bescheid, dass wir 50€ (+ die Erstattung für das Papier) zuviel gezahlt haben. Das entbehrt doch jeder Logik.

Wir werden das Geld wohl oder übel zahlen. Aber ich frage mich dennoch, ob eine solche Vorgehensweise überhaupt rechtens ist? Geld + Mahngebühr einzufordern, wenn klar ist, dass der Kunde sowieso schon zu viel Geld gezahlt hat. #gruebel Was meint ihr dazu?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Liebe Grüße #herzlich

Marie

Beitrag von vwpassat - 20.12.11 - 18:55 Uhr

Ich verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof.

Wenn dieser Bescheid wirklich so undurchsichtig ist, würde ich eine Berechnung fordern, die auch Ottonormalbürger verstehen.

Zahlen würde ich bis dahin gar nichts, denn klein beigeben ist nicht mein Ding.

Beitrag von muppi75 - 21.12.11 - 10:18 Uhr

Dann wird im nächsten Schritt einfach über den Vollstrecker der Kreiskasse vollstreckt, notfalls auch ins Konto gepfändet (was wieder nur Streß macht), Komunen und Behörden müssen leider nicht wie jeder andere Honk übers Amtsgericht mit Mahnbescheid und Co. gehen.
Richtiger wäre hier vermutlich unter Vorbehalt bezahlen und dann rechtlich gegen den Bescheid vorgehen, denn auch ein Widerspruch entbindet in der Regel von der Zahlungspflicht.

Der Staat ist und bleibt nun mal der größte Verbrecher im Land.

Beitrag von oberhuhnprillan - 20.12.11 - 19:05 Uhr

Das klingt so, als würden die ihre Verwaltungsarbeit locker über Mahngebühren finanzieren, wenn die gemahnten die denn zahlen. Da blickt ja keiner mehr durch. Mal abtgesehen davon, finde ich, 6 Euro Gebühr bei der ersten Mahnung eine Frechheit!

Ich denke auch, dass ein Unternehmen, dass sich so ein kompliziertes System ausdenkt, in der Lage sein sollte, Plus und Minus auf einem Kundenkonto miteinander zu verrechnen.

Beitrag von moeriee - 20.12.11 - 19:49 Uhr

Du sprichst genau die Dinge aus, die mich ärgern. Aber was tun? Einfach nicht zahlen!? Sicher keine gute Idee. #gruebel

Beitrag von thea21 - 20.12.11 - 21:01 Uhr

Ich durfte letztens, das allererste Mal ne Rechnung versemmelt, 15,50 als aktives Fitnessstudiomitglied zahlen, an Mahngebühr....

Ich dacht ich brech im Strahl.

Beitrag von wasteline - 20.12.11 - 19:22 Uhr

Dein Text mir ehrlich gesagt etwas zu kompliziert.
Aber stimmen 259 € im Vierteljahr? Was sind denn das für Freudenhauspreise?

Beitrag von moeriee - 20.12.11 - 19:47 Uhr

Hm, dabei hab' ich mir echt Mühe gegeben, es zu erklären. Und das liegt mir eigentlich. Dachte ich... #hicks Schieben wir es einfach auf das komplizierte System! ;-)

Es sind 259€ im kompletten Jahr! Im Vergleich zu dem alten System sind es knapp 80€ mehr, was ich immer noch recht happig finde. Aber daran ändern wir nichts, außer durch sparsame Haushaltung mit Abfall.

Beitrag von thea21 - 20.12.11 - 21:02 Uhr

259 im ganzen Jahr, vierteljährlich runtergerechnet zu zahlen.

Beitrag von wasteline - 20.12.11 - 21:34 Uhr

"Wir bekamen im Voraus einen Bescheid über die Kosten (83,35€ + 2 x 58,55€ = 200,45€), die wir im Vierteljahr begleichen sollten"

#kratz Das habe ich anders verstanden.

Beitrag von thea21 - 20.12.11 - 21:35 Uhr

Wir richteten also einen Dauerauftrag über 50,11€ ein
.....

....Mal 4, dann haste deine 200Quetsch.

Oder?

Beitrag von wasteline - 20.12.11 - 21:46 Uhr

Ich glaube es ist zu spät. Eigentlich ist dem Ingenör ja nichts zu schwör, aber die 50,11 € habe ich als monatlichen Dauerauftrag angesehen.

#kratz Ich geh jetzt schlafen;-)

Beitrag von windsbraut69 - 21.12.11 - 07:20 Uhr

Sie schreibt ja auch 200,45 Euro, die im Vierteljahr zu zahlen sind :)
Vierteljährliche Zahlung wäre eindeutiger gewesen.

LG,

W

Beitrag von moeriee - 21.12.11 - 12:15 Uhr

#rofl Stimmt! Das war blöd ausgedrückt! #rofl

Beitrag von windsbraut69 - 21.12.11 - 07:17 Uhr

Ich auch :)

Beitrag von nightwitch - 20.12.11 - 19:51 Uhr

Hallo,

ich denke dass es schon irgendwie logisch ist: die 16 Euro haben ihre Fälligkeit in 2011, das Guthaben wird aber erst in 2012 auflaufen.

Klar, aus Kundenkulanzgründen (und weil man eh ein wenig Bockmist seitens der Gesellschaft gebaut hat) könnte man auf die Mahngebühren und das anmahnen verzichten, aber dummerweise ist es oft so, dass Mahnungen automatisch vollzogen werden und meistens eben auch andere Sachbearbeiter für Mahnungen und die Jahresabrechnungen zuständig sind.

Also ich würde ganz einfach mal anrufen (scheiß was auf Warteschleife, wenn denn zumindest kostenlos) und das am Telefon direkt mit einem SB klären. Vielleicht löst sich das ganze Problem ja auch in Luft auf.

Gruß
Sandra

Beitrag von sassi31 - 20.12.11 - 23:45 Uhr

Ich würde eine Übersicht über alle Bewegungen auf deinem Kundenkonto verlangen. Daraus müsste dann auch ersichtlich sein, wann du was bezahlt hast und wie es verbucht wurde. Und natürlich auch, ob die Ermäßigung für dein Kind berücksichtigt wurde.

***Wir werden das Geld wohl oder übel zahlen. Aber ich frage mich dennoch, ob eine solche Vorgehensweise überhaupt rechtens ist? Geld + Mahngebühr einzufordern, wenn klar ist, dass der Kunde sowieso schon zu viel Geld gezahlt hat. ***

Wenn ich dich richtig verstehe, dann hat man deine "Überzahlung" für das Jahr 2010 berücksichtigt. Ergo muss in 2010 ja noch was gefehlt haben oder die haben wirklich total falsch verbucht. Da hilft dir dann aber nur die Kontoübersicht.

Beitrag von muppi75 - 21.12.11 - 07:18 Uhr

Oha, klingt für meinen Geschmack reichlich bitter, keine Ahnung was das für Mülltonnen sein müssen, aber bei uns im Haus leben 6 Personen in 4 Haushalten und wir haben hier 2 Tonnen für den Restmüll (alles außer Papier und was in den gelben Sack gehört) à 160 Liter, die sind beide jede Woche rand voll.
Kosten fallen hier in Form von Grundgebühr an, die rund bei 450 € im Jahr fürs gesamte Haus liegt, plus nochmal ca. genau so viel für die gesamten Mülltonnen, da sind jetzt aber auch schon die restliche Tonnen eingerechnet, also nicht nur die für den Restmüll.
Sprich das sind bei uns 52 Leerungen, wenn die das jetzt auf 18 Leerungen beschränken würden, würde ich glaube meinen Müll gnadenlos beim Bürgermeister im Vorgarten wild entsorgen.