Krankengeldberechnung

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von munkelchen04 - 20.12.11 - 21:17 Uhr

Hallo habe eine Frage,

ich streite zur Zeit mit meiner Krankenkasse wegen der Krankengeldberechnung...

Zur Situation:

1. Krankschreibung 30.08.-31.10.2011 --> 30.08.- 10.10.2011 Lohnfortzahlung Arbeitgeber ab 11.10.2011 Krankengeld (Berechnung von Lohn August 2011)

2. Wiederaufnahme Arbeit 01.11.2011 - 10.11.2011 --> normaler Lohn

3. erneute Krankschreibung (selbe Krankheit) ab 11.11.2011 - dato

wie wird das Krankengeld berechtet (von welchem Monat)?

Vielen Dank für Antworten

Beitrag von thea21 - 20.12.11 - 21:24 Uhr

Was sagt denn die KK und WAS sagen dazu Links im Internet?

Beitrag von munkelchen04 - 20.12.11 - 21:57 Uhr

Die KK nimmt Oktober als berechnungsgrundlage.... die 10 Tage Lohnfortzahlung von der 1. Krankschreibung rechnen sie hoch....

Ich bin der Meinung:

1. dürfen die nicht einen Monat nehmen als Berechnungsgrundlage sondern drei weil ich Stundenlohn bekomme, der bezogen auf das brutto bzw. netto durch Schichtzuschläge und Überstunden variiert. --> also müssten die meines erachtens Oktober, September und August nehmen und davon den Durchschnitt.

Oder????

oder ganz wieder auf den Juli zurückgreifen? da ich keinen Monat voll wieder gearbeitet habe???

Im Netz steht zu viel, steige nicht mehr durch

Beitrag von sassi31 - 20.12.11 - 22:41 Uhr

Falls nichts geändert wurde, ist die Berechnungsgrundlage der Durchschnittsverdienst der 3 Monate VOR Eintritt der Erkrankung. In diesem Fall also Mai, Juni und Juli 2011.

Ich hab allerdings seit einigen Jahren keine Bescheinigung mehr ausgefüllt.