Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an euch, wir haben gerade ein paar Diskussionene zu Hause, ob das möglich ist oder nicht.
Also, folgende Situation: AN möchte nicht mehr im Betrieb arbeiten, ist oft krank weil ihn das Klima im Betrieb und die Arbeitsbedingungen fertig machen, hat wohl auch Depressionen deshalb, ich weiß aber nicht sicher, ob es dazu vorher auch Krankmeldungen gab. Naja, jedenfalls wollte der AN nicht mehr dort arbeiten und es wurde auf dessen Wunsch ein Aufhebungsvertrag erstellt. Die Kündigungsfrist des AN wurde eingehalten, der AN arbeitet auch im Moment weiter dort bis die Frist abgelaufen ist, wurde also nicht freigestellt. AN war ca. 20 Jahre im Betrieb beschäftigt und hatte seit einigen Jahren auch eine leitende Funktion. Im Aufhebungsvertrag wurde keine Abfindung vereinbart, Aufhebungsvertrag wurde schon vor einigen Wochen unterschrieben, Kündigungsfrist 6 Monate. Dem AG passt es sehr gut, dass der AN weg ist.
Naja, jedenfalls machen den AN jetzt alle möglichen Leute verrückt, dass er noch eine Abfindung verlangen soll weil das Ausscheiden für den AG ja ein Vorteil ist da der AN für den AG eher "unbequem" war. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Abfindung VORHER vereinbart werden muss und nicht nach einigen Wochen. Meiner Meinung hat der AG gar keinen Grund auf die Forderung nach einer Abfindung einzugehen, das Arbeitsverhältnis wurde schließlich auf Wunsch des AN aufgelöst und von einer Abfindung war vorher nie die Rede. Die sind aber der Meinung, weil die gesundheitlichen Probleme der Auslöser für den Aufhebungsvertrag waren, würde eine Abfindung zustehen.
Weiß vielleicht jemand von euch, wie das ist?
Nachträgliche Abfindung nach Aufhebungsvertrag
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Beitrag von my.jessi - 20.12.11 - 21:26 Uhr
Beitrag von wasteline - 20.12.11 - 21:56 Uhr
Einen Anspruch auf eine Abfindung hat kein Arbeitnehmer.
Beitrag von vwpassat - 20.12.11 - 22:11 Uhr
Der AG kommt vor Lachen nicht mehr in den Schlaf.
Der Aufhebungsvertrag ist unterschrieben und damit so gültig.
Hinterher kann man nix mehr fordern, warum auch?
Beitrag von hippogreif - 20.12.11 - 22:27 Uhr
Vertraglich kann man alles mögliche vereinbaren. In manchen Verträgen wird eine Abfindungssumme ausdrücklich geregelt, in anderen ausdrücklich ausgeschlossen. Wie lautet denn der genaue Vertragsinhalt?
Grundsätzlich ist der geschlossene Vertrag bindend. Hinterher etwas zu fordern, was nicht vereinbart wurde, ist eigentlich nicht möglich, es sei denn es liegt ein Extremfall vor, z.B. AN wurde zur Unterschrift gezwungen/genötigt oder es wurde irgendeine Zwangslage des AN ausgenutzt (AN nicht der deutschen Sprache mächtig o.ä.)
Eine derartige Zwangslage dürfte höchst unwahrscheinlich sein - von daher gilt der Vertrag als gültig und bindend.
Beitrag von sassi31 - 20.12.11 - 22:36 Uhr
***Weiß vielleicht jemand von euch, wie das ist? ***
Ja, dumm gelaufen für den AN. Der hätte sich vorher überlegen müssen, zu welchen Bedingungen er einen Aufhebungsvertrag aushandelt und unterschreibt.
Beitrag von parzifal - 21.12.11 - 09:50 Uhr
Du siehst es vollkommen richtig.
Eine Kündigungsfrist gibt es aber nicht in einem Aufhebungsvertrag. In dem wird ja ausdrücklich festgehalten wann das Arbeitsverhältnis endet.
Beitrag von fbl772 - 21.12.11 - 11:11 Uhr
Die TN meinte sicherlich, dass die arbeitsvertragliche/gesetzliche Kündigungsfrist durch den Aufhebungsvertrag nicht verkürzt wurde ... das wäre nämlich sehr nachteilig für den Arbeitnehmer, weil dieser bis zum tatsächlichen Ablauf dann nämlich kein ALO bekommen würde.
Der Arbeitnehmer hat hier einen folgenschweren Fehler gemacht, dass er von sich aus einen Aufhebungsvertrag verlangt hat. Warum sollte der Arbeitgeber jemandem Geld hinterherschmeißen, der nicht mehr arbeiten will.
Keinem Arbeitnehmer steht von Gesetzesseite eine Abfindung zu.
Arbeitgeber zahlen nur dann eine Abfindung, wenn es keinen triftigen Grund für eine Kündigung gibt und man ihn aber unbeding loswerden will.
VG
B
Beitrag von parzifal - 22.12.11 - 19:08 Uhr
Dass mit der Gesetztesseite ist nicht vollkommen korrekt. Das Gericht kann auch ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung bestimmen.
Regelmäßig wird eine Abfindung aber zwischen den Parteien vereinbart.
