Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation. Im August diesen Jahres habe ich meine Vollzeitstelle verloren. Um der Arbeitslosigkeit aus dem Wege zu gehen habe ich eine Teilzeitstelle angenommen. Nun würde sich die Möglichkeit ergeben einen weitere Stelle anzunehmen. Bei beiden handelt es sich um ca. 20 Stunden die Woche und sie würden sich auch zeitlich nicht überschneiden.
Wie werden beide Teilzeitstellen abgerechnet? Macht es überhaupt Sinn?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ist es möglich zwei Teilzeitbeschäftigungen nachzugehen???
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Beitrag von nina32 - 20.12.11 - 22:29 Uhr
Beitrag von risala - 21.12.11 - 08:45 Uhr
Hi,
ich gehe davon aus, dass die Abrechnung bei der ersten Stelle über Steuerklasse 1 (setze mal voraus, dass Du diese hast) und bei der zweiten dann über Steuerklasse 6 abgerechnet wird.
Das wären für Stkl. 1 bei 1000€ brutto = 790€ netto (ca.)
für die zweite Stelle Stkl.6 bei gleichem brutto = 640€ netto (ca.)
Zumindest sagt das der Nettolohnrechner.
Ob sich das lohnt hängt natürlich auch von den Fahrtwegen etc ab und das kannst nur Du entscheiden.
Gruß
Kim
Beitrag von parzifal - 21.12.11 - 09:38 Uhr
"Ist dies möglich?" Regelmäig ja, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen.
"Macht es Sinn?" Was für eine Antwort erwartest Du? Wenn Du jetzt Teilzeit arbeitest und fragst ob Vollzeitarbeit Sinn macht kann Dir das auch kein anderer beantworten, wenn Du nicht alle Faktoren nennst die dafür und dagegen sprechen.
Beitrag von nina32 - 21.12.11 - 11:45 Uhr
Hi,
dafür spricht der kurze Arbeitsweg, beide Stellen sind in ca. 10 km zu erreichen. Eine Stelle davon ist im öffentlichen Dienst.
Die Kinderbetreuung klappt perfekt.
Dagegen sprechen würde gar nichts.
Ich war mir nur nicht sicher wie beide abgerechnet werden. Momentan habe ich aus meiner Vollzeitbeschäftigung Steuerklasse 4. Die andere Stelle wird dann über Steuerklasse 6 abgerechnet, oder?
Danke
Beitrag von risala - 21.12.11 - 14:31 Uhr
Hi,
ja - zweiter Job wird immer über Stkl. 6 abgerechnet.
Rechne es dir doch auf Nettolohn.de einfach mal für Dich aus. Wenn es auch mit dem Arbeitsweg passt, warum nicht.
Gruß
Kim
Beitrag von parzifal - 21.12.11 - 20:45 Uhr
Die Steuerklassen sind doch ohnehin nur ein Vorabzug. Der tatsächliche Steuersatz wird bei der Steuererklärung errechnet.
