hallo,
ich hab ein problem. ich bin am 05.12. aus der elternzeit gekommen und hab schon vorher meinen ag gesagt das ich nicht wieder in schichten arbeiten kann.
nun hat er versucht mich in einer anderen abteilung unter zubringen.
nun war ich dort 2 tage probearbeiten, alles gut.
gestren haben sie mir mitgeteilt das ich die stelle nicht bekomme da diese gestrichen wurde, sie bieten mir jetzt nen aufhebungsvertrag an.
ich finde es blöd. ich dachte immer die müssen mich für 3 monate zurücknehmen.
wie kann ich auf meine recht bestehen?
bin wirklich ratlos.
bei einer anderen kollegin ging das, die ist aber nun auch entlassen worden.
danke für die tips.
gruß
wiedereinstieg job, brauch mal hilfe, dringend. bittttteee
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Beitrag von urmeline-1971 - 21.12.11 - 08:21 Uhr
Beitrag von siomi - 21.12.11 - 08:49 Uhr
Hallo!
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du den Arbeitsplatz im Schichtsystem doch abgelehnt oder? Du hast keinen Anspruch darauf Arbeitszeiten "nach Maß" zu bekommen! Die Möglichkeit einer Teilzeitstelle steht dir ab einer bestimmten Betriebgröße zu, der Rest ist die Kulanz des AG.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 21.12.11 - 09:26 Uhr
Du bringst da was durcheinander.
Die Kündigungsschutzfrist, die Du nennst, gilt nach Entbindung, nicht nach Elternzeit.
Ab dem 1. Tag nach EZ hast Du wieder die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Somit kann der AG Dir ab diesem Tag genau so kündigen wie jedem anderen auch unter Berücksichtigung der gültigen Frist und dem geltenden Kündigungsschutzgesetz.
Nach der Elternzeit hast Du erst einmal Anspruch auf Deinen bestehenden Arbeitsvertrag zu den bestehenden Konditionen und natürlich auch Arbeitszeiten.
Ob Du Anspruch auf Teilzeit hast, hängt u. a. von der Betriebsgröße ab und auch dann mußt Du Dich natürlich mit dem AG auf Arbeitszeiten einigen.
LG,
W
Beitrag von milimi123 - 21.12.11 - 09:34 Uhr
hallo windsbraut!
entschuldige wenn ich mich hier so einklinke.
ich habe ein ähnliches problem. mein ag, will nach der elternzeit meine arbeitszeiten in die abendstunden ändern. ich hatte vorher eine 20 std. woche vormittags zw. 9 und 14 uhr an 4 tagen... nun soll ich im wechsel vor und nachmittags arbeiten also bis 17 uhr an den langen tagen, sohnemann kann bis längstens 16.30 betreut werden (mit anfahrt müsste ich allerspätestens um 16 uhr raus). babysitter ist quatsch, denn dann lohnt sich meine arbeit nicht mehr, weil dann das geld zum größten teil für benzin, betreuung... draufgeht..
wie sind meine rechte denn in diesem fall?
lg m.
Beitrag von windsbraut69 - 21.12.11 - 09:37 Uhr
Was steht denn zum Thema Arbeitszeiten in Deinem Vertrag?
Bist Du alleinerziehend? Ansonsten solltest Du nicht so zu Deinen Ungunsten rechnen, sondern Deinen Mann zumindest theoretisch mit in das Betreuungsproblem einbeziehen.
LG
Beitrag von milimi123 - 21.12.11 - 10:05 Uhr
hallo!
einen schriftlichen vertrag gibt es nicht. ich arbeite allerdings seit mehr als 10 jahren in dem unternehmen. die ersten 4 jahre vollzeit, danach teilzeit, stundenreduzierung aufgrund wirtschaftlicher lage (50% auf wunsch des ags).
gewohnheitsrecht, zählt da vermutlich dann genausowenig, wie die tatsache, dass ich vor der ez, vormittags gearbeitet habe oder?! auch nicht für die ersten 3 monate?
bin nicht az und mein mann arbeitet vollzeit.
danke und lg
Beitrag von nele27 - 21.12.11 - 11:21 Uhr
Warum will der AG die Arbeitszeiten denn ändern?? Kannst Du Dich evtl. anders einigen, sodass beiden Seiten geholfen ist? Z.B. einen Nachmittag (da kostet ja der Babysitter nicht so viel) oder Du machst einen Vorschlag wie Du die Arbeit auch am Vormittag machen kannst ... kommt halt auf den Job und die Gründe des AG an, die AZ zu ändern.
Bist Du unbefristet eingestellt? Geh doch mal zum Betriebsrat, die kennen erstens die Gesetze und zweitens den AG und wissen, wie man evtl. verhandeln kann.
LG
Beitrag von milimi123 - 21.12.11 - 13:55 Uhr
hallo nele27!
einen betriebsrat haben wir nicht, leider. die wollen das ändern, weil es ihnen ein bedürfnis ist, immer einen ansprechpartner zu haben.. vorher ging es zwar auch anders, leider kommt meine vertretung nachmittags und sie haben sich an diesen luxus gewöhnt, wollen das gerne weiterhin so haben...
ja, ein nachmittag ginge, aber meine kollegin (kind11 jahre) hat dasselbe problem, heißt, eine woche ich, eine woche sie spät oder falls die drauf eingehen, zwei nachmittage in der woche...
naja, schön ist das nicht.. aber vermutlich hab ich da auch keine chance...
lg
Beitrag von nele27 - 21.12.11 - 15:19 Uhr
Aber warum ging es denn vorher, dass Du nur vormittags arbeitest? Damit könnte man ja argumentieren....
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann vielleicht eine Vertrauensperson bzw. einen einflussreichen Abteilungsleiter? Irgendeinen Verbündeten - und sei es nur, um Dich zu beraten, wie Du weiter vorgehst.
Beitrag von woodgo - 21.12.11 - 10:58 Uhr
Die müssen Dich zurücknehmen zu den alten Konditionen, die Du aber nicht einhalten kannst.
LG
Beitrag von susannea - 21.12.11 - 14:10 Uhr
Sie können dir morgen die Kündigung überreichen.
Dann ist nur die Frage zu wann du gekündigt bist.
