hallo,
ich bin tagesmutter und bekomme im märz mein kind...
da ich in den letzten monaten nicht viel zu tun hatte, werde ich wohl über die 300€ elterngeld nicht hinaus kommen...jetzt haben bekannte mich gefragt, ob ich mich ab sommer 12 um ihr kind kümmern könnte da die mutter wieder arbeiten möchte. jetzt zu meiner frage: darf ich in der elternzeit mehr als 30 Std arbeiten? und ziehen die mir dann von den 300€ auch noch was ab?
lg katrin
elternzeit und arbeiten als tagesmutter
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Beitrag von katrin0908 - 21.12.11 - 11:25 Uhr
Beitrag von miau2 - 21.12.11 - 11:31 Uhr
Hi,
findet google ganz schnell:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Frage wird auf Seite 9 beantwortet - um Elterngeld zu beziehen darfst du nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Vermutlich (reine Interpretation meinerseits) wird bei mehr Arbeit nicht gekürzt, sondern alles wegfallen.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 21.12.11 - 14:04 Uhr
Leider nicht richtig gegoogled ;)
Für Tagespflege ist es anders bezeichnet, da ist die Studnenzahl irrelevant, nur bis zu 5 Kindern dürfen betreut werden. ;)
Siehe BEEG
Beitrag von miau2 - 21.12.11 - 16:50 Uhr
Echt?
Faszinierend...was es nicht alles an ausnahmen gibt....
Weißt du, mit welcher Begründung eine Tagesmutter mehr arbeiten und zusätzlich Lohnersatzleistungen bekommen darf (obwohl die max. 5 KInder ja grundsätzlich gelten, also nichts mit einer Beschränkung für Elternzeit zu tun haben - sie also praktisch in der Elternzeit , wo andere das nicht dürfen?
Würde mich jetzt mal interessieren...Danke!
Viele grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 21.12.11 - 18:02 Uhr
Das stimmt ja nicht mit der allgemeinen Einschränkung, sondern nur, wenn sie die in ihrem Haushalt betreut ;)
UNd ich denke, da liegt der wesentliche Knackpunkt, dass es dann keinen Unterschied macht, ob sie nur mit ihren Kindern oder noch mit anderen zuhause ist.
Wenn du 5 oder mehr eigene Kinder hast verlierst du doch auch nicht den Anspruch aufs Elterngeld, bloß weil das ein Job mehr als 30 Wochenstunden ist.
Beitrag von miau2 - 22.12.11 - 12:38 Uhr
Na ja, aber wenn ich fünf eigene Kinder zu hause bekomme bekomme ich normalerweise auch kein Geld dafür. Dann wäre nach der Geburt des 6. auch kein Lohn zu ersetzen (die Logik, warum den Mindestsatz alle bekommen habe ich eh noch nie verstanden...).
Ich kenne "Tagesmutter" nur als die, die bis zu 5 Kinder bei sich zu hause betreut - andere Modelle sind mir da noch nicht untergekommen. Daher bin ich davon ausgegangen, dass das unter dem Begriff "Tagesmutter" das normale ist.
Na ja, aber eine Einschränkung gibt es ja - der Gewinn wird angerechnet, wenn ich das richtig verstanden habe. Und damit dürfte bei einer TaMu, die vorher 5 Kinder hatte und danach 5 Kinder hat auch nicht soooo viel Elterngeld übrig bleiben, dass ich gleich grün vor Neid werde
. Und wenn es nach der Geburt weniger sind als vor der Geburt wäre ja tatsächlich ein Lohnbestandteil da, der wegfallen würde - und damit wieder der Sinn vom Elterngeld.
viele Grüße
miau2
Beitrag von susannea - 22.12.11 - 13:17 Uhr
Genau, mehr Geld als andere wird sie damit auch nicht haben!
Beitrag von hexe.kicki - 21.12.11 - 12:26 Uhr
Hallo,
du solltest, falls du bisher mit Jugendamtsgenehmigung gearbeitet hast, dort auch nachfragen, wann du wieder arbeiten kannst. Ich kann es zwar nicht nach vollziehen, aber hier dürfen Tagesmütter mit einem Kleinkind (sprich unter drei Jahre) nicht arbeiten.
Grüße
Kicki
Beitrag von katrin0908 - 21.12.11 - 12:41 Uhr
Wie bitte????was soll denn so ein quatsch? ja, da werd ich mich dann mal erkundigen...danke
Beitrag von susannea - 21.12.11 - 14:00 Uhr
IN der Tagespflege darfst du statt 20h Arbeit bis zu 5 Kinder betreuen, auch wenn das 30h übersteigt nach BEEG ;)
