Hallo, bin seit Mai 2011 Arbeitlos und bekomme Arbeitslosengeld 1.
Bin gleichzeitig 80% wegen meiner Lunge schwerbehindert.
Bei meiner Letzten Untersuchung wurde festgestellt das sich die Lunge verschlimmert hat, mein Arzt meinte ich soll einen Rentenantrag stellen. Falls ich jetzt einen Rentenantrag stelle kann mir dann das Arbeitsamt das Arbeitlosengeld streichen bzw kürzen. Kennt sich jemand aus.
Vielen Dank im voraus
kann durch Rentenantrag das Arbeitslosengeld gekürtzt werden?
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Beitrag von ttg210 - 21.12.11 - 18:50 Uhr
Beitrag von rittmeisters - 21.12.11 - 19:13 Uhr
Ich weiß nicht genau wie es sich beim ALG I verhält, aber bei ALG II ist es so das die Rentenleistung definitiv angerechnet werden. Haben grad den Fall mit meinem Stiefpapa der sich 2007 das Genik brach und nun 2010 einen Herzinfarkt erlitt, er ist Arbeitsunfähig und dank seines Alters von 64 Jahren nun auch nicht mehr Vermittelbar und das Amt hat ighn nun dazu Gezwungen einen Rentenantrag zustellen, dieser liegt nun seit März bei der Rentenkasse und wird nicht Bearbeitet, dennoch droht das Amt ihm jeden Monat mit der Kürzung wenn er nicht mal langsam seine Rente einreicht.....
Beitrag von ttg210 - 21.12.11 - 19:50 Uhr
hmm also ich habe versucht im Internet nachzuschauen aber nichts gefunden.
Beitrag von ohiticawin - 21.12.11 - 20:07 Uhr
Es tut mir schrecklich leid für deinen Stiefvater und deine Familie, welches Schicksal er erleiden musste.
Ich glaube aber nicht, dass man hier ALGII mit ALGI vergleichen kann. Bei ALGII haben natürlich zB Rentenansprüche den Vorrang, Können diese den Grundbedarf deines Stiefvaters (plus einen Pauschbetrag für Schwerbehinderte (?)) nicht abdecken, dann kommt ALGII ins Spiel. Da ist es völlig normal dass ALGII Druck macht. Vielleicht kannst du deinem Stiefvater dabei helfen, dass die Bearbeitung bei der Rentenkasse fortgesetzt wird? (Anrufen, ggfls Vorgesetzte verlangen etc)
Alles Gute!
Beitrag von ohiticawin - 21.12.11 - 20:18 Uhr
Huhu, ich habs auch gerade mal gegoogelt... und auch nichts gefunden.
Ich kenne mich mit ALGI gar nicht aus, aber kann es sein, dass man, wenn man Rente bezieht, gar keinen Anspruch auf ALGI hat, bzw dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss um ALGI zu bekommen? Ich habe keine Ahnung, aber das würde erklären, dass Rente bei dem Bezug von ALGI nirgends erwähnt wird ...
Alles Gute und vor allem Gute Besserung!
Beitrag von ohiticawin - 21.12.11 - 20:22 Uhr
Wenn ich das jetzt so richtig lese, ist das Vorgehen so, dass man rechtzeitig, zum Auslaufen des ALGI-Bezugs die Rente beantragen soll...Also erst ALGI, wenn der Anspruch endet, dann Rente...
Beitrag von myimmortal1977 - 22.12.11 - 15:33 Uhr
Wenn das Arbeitsamt davon Wind bekommt, dass Du aufgrund Deiner Erkrankung gar nicht auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln bist, würden die Dich so wie so auffordern, einen Rentenantrag zu stellen!
SOLLTE Dein Rentenantrag durchgehen und Deine zu erwartende EU-Rente deckt von ihrer Höhe nicht Deinen Kostenhaushalt, um überleben zu können, ist dann das Amt für Grundsicherung für Dich zuständig. Nicht mehr das Arbeitsamt.
http://www.konstanz.de/soziales/00611/00619/index.html
Dir alles Gute!
Janette
Beitrag von doreensch - 26.12.11 - 16:32 Uhr
Wenn du Rente bekommst dann frühestens 7 Monate nach Antrgstellung, bis dahin bleibt alles soo wies ist und danach schaut man wie hoch die EU Rente ist, rechne mal damit das sie nicht ausreicht dann bekommst du unterstüzende Sozialhilfe.
Grundsicherung gibts nur für dauerhafte Rentner und EU Rente wird immer nur befristet gegeben, erst nach mehreren Verlängerungen gibts die eventuell unbefristet bis zum Rentenalter
Grundsätzlich wid die Rente als Einkommen angerchnet
