Hallo,
wer war in der schwangerschaft bis zum Mutterschutz krankgeschrieben wie ist das mit dem Geld von der Krankenkasse. Es muss ja normal der Arbeitgeber bezahlen bis 8 wochen nach der Geburt. Wirkt sich das auf das auf das Elterngeld aus
hat da jemand erfahrung
lg
Thalya
schwanger / Arbeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von 09thalia - 21.12.11 - 20:19 Uhr
Beitrag von lilaluise - 21.12.11 - 20:22 Uhr
Hallo
warum hast du denn kein Beschäftigungsverbot? Ich war krank geschrieben ab der 18ssw, habe dann in der 35ssw ein rückwirkendes Beschäftigungsverbot bekommen. Das GEld dass du während des BV bekommst, wirkt sich dann nicht aufs Elterngeld aus, da du ja weiter ganz normal dein GEhalt bekommst. Bei Krankengeld schaut das anders aus. Das Elterngeld wird weniger, da ja das Krankengeld auch weniger ist!
lg luise
Beitrag von 09thalia - 21.12.11 - 20:30 Uhr
Dann soll sie mir gleich einen BV ausschreiben damit ich weiter mein geld bekomme weil in die arbeit geh ich nicht mehr bin jetzt in der 16ssw
lange geschicht wegen arbeit das regelt mein anwalt jetzt alles
wenn ich einen bv hab passt alles wegen geld
Beitrag von lilaluise - 21.12.11 - 20:52 Uhr
jepp dann passt alles. Das BV geht auch rückwirkend!
Beitrag von alkesh - 22.12.11 - 09:42 Uhr
Ein vernünftiger Arzt stellt ein BV aber auch nur aus wenn die Arbeit Mutter und/oder Kind gefährdet - nicht weil Jemand nicht mehr hingehen möchte!
Beitrag von lilaluise - 22.12.11 - 11:12 Uhr
Ja das mag sein, aber woher weisst du dass sie nicht mehr dahin möchte und deshalb krank geschrieben ist?
Beitrag von alkesh - 22.12.11 - 15:31 Uhr
Das weiß ich nicht, schreibt sie ja auch nicht, ich hab es nur erwähnt 
Nur wenn es um die Arbeit an sich geht, dann hätte der Arzt vielleicht längst ein BV ausgestellt...
LG
Beitrag von windsbraut69 - 22.12.11 - 07:29 Uhr
Das stimmt nicht ganz.
Bei schwangerschaftsbedingter AU werden die betr. Monate bei der Elterngeldberechnung ausgeklammert und durch Monate vorher ersetzt.
Gruß,
W
