Folgende Situation:
AlgII Empfänger erhält Steuerrückzahlung aus 2010. Darf er das Geld nachweislich (!) zur Tilgung von Schulden und dringend benötigten Anschaffungen (u.a. notwendigen Zahnersatz) verwenden oder wird die gesamte Steuerrückzahlung als Einkommen angesehen und beim ergänzen AlgII-Zuschuss angerechnet?
Danke für eure Antworten!
LG Namika
ergänz. AlgII und Steuerrückzahlung
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Beitrag von namika - 21.12.11 - 20:39 Uhr
Beitrag von our_darkness - 21.12.11 - 22:23 Uhr
Die Steuerrückzahlung zählt als Einkommen, ob man die für etwas anderes verplant hat, ist völlig irrelevant.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/110103-Beruecksichtigung-Steuererstattungen-Ehepartner.html
Auch ist es völlig logisch, dass die von dir genannten Dinge, egal ob "nachweislich (!)" oder nicht, nicht zu einer Nichtberücksichtigung führen können. Würde man doch diejenigen mit Anrechnung "bestrafen", die keine Schulden haben und sich beim Zahnersatz auf die Regelversorgung beschränken!
Beitrag von anna031977 - 22.12.11 - 05:45 Uhr
Eigentlich ein Witz, dass das angerechnet wird. Denn hätte der Fiskus nicht zunächst zu viele Steuern eingezogen, hätte man das Geld schon längst für z.B. Tilgung und Zahnersatz ausgeben können, als man noch nicht ALGII bekommen hat und damit übrigens auch die Wirtschaft unterstützt.
Ich finde die Regelung gemein, obwohl ich sonst nicht zu zimperlich bei ALGII bin, denn schließlich ist es ja eine Leistung für Bedürftige ohne Gegenleistung.
Beitrag von ohiticawin - 22.12.11 - 06:38 Uhr
da ergänzendes ALGII bekommen wird, denke ich dass die Steuerrückzahlung aus der Arbeitszeit stammt, in der schon ALGII empfangen wurde.... wäre die Steuer "richtig" berechnet worden, dann wäre weniger ergänzendes ALGII nötig gewesen, also gehüpft wie gesprungen...zumindest fast:
Man sollte unbedingt beim schon Finanzamt vorab eine Pauschale (Werbungskosten, Tagesmutterkosten etc) an die Steuer anrechnen lassen. Dann hat man monatlich mehr Geld und bekommt dann weniger Steuernspäter zurück... vielleicht hat man ja auch Glück und eswird dann gar kein ALGII mehr nötig und man kann die kleine Steuerrückzahlung dann für sich (und seine Zähne) behalten.
Beitrag von windsbraut69 - 22.12.11 - 06:59 Uhr
Sie bezieht ergänzendes ALGII und erwähnt gar nicht, dass die Erstattung aus der Zeit vor dem Bezug stammt.
Aber selbst dann gilt das Zuflußprinzip und darauf wird auch gepocht, wenn man beim Übergang vom ALGII in den Job einen Monat kein Erwerbseinkommen bezieht...
Hätte sie von vornherein nicht zuviel Steuern gezahlt, hätte sie weniger ALGII beziehen und von der jetzt erwarteten Rückerstattung auch ganz einfach leben müssen.
Gruß,
W
Beitrag von anna031977 - 22.12.11 - 08:21 Uhr
Ja okay, ich bin ja schon still
Beitrag von namika - 22.12.11 - 12:15 Uhr
Die zu viel gezahlten Steuern ergaben sich aus der Konstellation der Steuer-Kl. 3/5, als sie noch mit ihrem (jetzigen) Ex-Mann verheiratet war.
Ich finde es für sie dennoch als Bestrafung. Letztendlich hat sie das Geld vorab bezahlt (auch wenn da noch nicht von Trennung usw. gesprochen werden konnte) und sitzt jetzt auf den hinterlassenen hälftigen Schulden.
LG
Beitrag von namika - 22.12.11 - 12:12 Uhr
In der Tat ist es so, dass der Bezieher des ergänz. AlgII vorab ganz normal einer Beschäftigung nachgegangen ist - ohne Bezug von AlgII! Dieser ergab sich erst seit Dez. 2010, aufgrund privater Veränderungen.
Hab ihr aber auch schon wenig Hoffnung gemacht und kann sie auch verstehen, zumal die "Gläubiger" ihr Geld auch wollen und sie eher unverschuldet zu den Zahlungen verpflichtet wurde.
Danke für deine Antwort!
Beitrag von ohiticawin - 22.12.11 - 14:26 Uhr
Ist ihr Exmann nicht unterhaltsverpflichtet?
Sie wird ja dann nächstes Jahr anders versteuert und kann dann aus ALGII raus und dann kann sie ja ihre Zähne und Schulden abstottern...
Also durchaus keine aussichtslose Lage....
Beitrag von namika - 23.12.11 - 20:07 Uhr
Doch, ihr Ex-Mann zahlt schon Unterhalt, für die Kinder. Nur wird diese Summe auf das ergänz. AlgII angerechnet, als "Einkommen" der Kinder.
Und arbeiten kann sie derzeit nicht, ist aufgrund einer chron. Erkrankung dauerhaft krank geschrieben, obwohl sie schon wieder gerne arbeiten gehen möchte, wäre leichter, auch vom finanziellen Aspekt her gesehen.
Beitrag von ohiticawin - 23.12.11 - 20:49 Uhr
Dann bekommt sie ja gar kein Ergänzendes ALGII (für erwerbstätige) sondern nur ALGII?
Warum bekommt SIE kein Unterhalt vom Ex-Mann?
Mit dem Unterhalt vom Vater, dem Kindergeld, dem Krankengeld und Wohngeld dürfte das ALG II ja nicht mehr großartig ins Gewicht fallen ... Vielleicht bleibt ja dann sogar noch etwas von der Steuerrückzahlung übrig, wenn sie angerechnet wird? Vielleicht wäre Kindergeldzuschuß eine Alternative statt HARTZIV?
Beitrag von manavgat - 24.12.11 - 11:31 Uhr
Ich vermute doch mal stark, dass Du die Steuererstattung nachweislich (schriftlich) an den Darlehensgeber bei Darlehensaufnahme! abgetreten hast. Wenn Du zu diesem Zeitpunkt kein ALG2 erhalten hast, dann kann hier nichts angerechnet werden.
Hinweis: eine Falschdatierung ist nicht legal.
Gruß
Manavgat
