Ich hab folgendes Problem. Mein Ex und ich haben eine gemeinsame Tochter (6. Monate), er hat sie am Anfang alle 14 Tage besucht. Nun wollte er neue Zeiten vereinbaren. Ich habe mich vorübergehend drauf eingelassen das er sie jeden Montag sehen darf. Nun will er sie noch öfters sehen. Ich muss allerdings sagen er kommt immer nur nach 17 Uhr. Am Wochenende passt ihn nicht weil er sonst zu viel Benzin verbraucht. (Wir wohnen in der selben Stadt.) Ich habe schon versucht ihn zu erklären das es so nicht weiter geht. Ich bin nicht gewillt immer ihren Tagesablauf zu verändern wenn er zu besuch kommt. Jetzt kommt er mir das er einen Anwalt einschalten will. Bei den Besuchen besteht er auch darauf das ich dabei sein muss. Wenn ich dann mal nicht dabei bin sondern meine Mutter gehe ich meistens in großen mengen Windeln und so weiter kaufen.
So jetzt zu meiner frage.
1. Kann er so einfach entscheiden wann er kommt?
2. Mus ich jedes mal dabei sein?
3. Er hat auch noch ein Baby Buch von der kleinen wo die Ultraschallbilder drin sind. Was er mir auch nicht wiedergeben will, kann ich da was machen?
Mit freundlichen Grüßen
Umgansrecht
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Beitrag von lotusbluete87 - 22.12.11 - 07:32 Uhr
Beitrag von witch71 - 22.12.11 - 08:03 Uhr
1. Nein natürlich kann er das nicht. Allerdings finde ich es schön, wenn er vorbei kommt und sein Kind betreut. Weswegen man dann aber ihren Rhythmus bzw. den gewohnten Tagesablauf umstellen muss ist mir schleierhaft. Er kann sie auch baden, wickeln, füttern und ins Bett bringen. Normalerweise schlafen Babys in dem Alter ja frühestens ab 19 Uhr (meine ab 20 Uhr) und da wäre noch genug Zeit.
Ich würde ihm einen weiteren Termin am Samstag anbieten. Vor allem dann mal tagsüber, damit er sie beispielsweise spazieren fahren kann. Nur unter der Woche und dann so spät am Abend ist ja auch Unsinn.
2. Nein Du musst nicht dabei sein. Ich frage mich aber, warum er darauf besteht? Kommt er mit Deiner Mutter nicht klar?
3. Wenn Du nachweisen kannst, dass es Dein Buch ist (Kaufbeleg, Beschriftung etc.) dann kannst Du es zurück fordern. Blöderweise kann er behaupten, es sei ein Geschenk gewesen, da müsstest Du Dich mal mit einem Fachmann (Anwalt) beratschlagen. Andernfalls reicht erst einmal eine schriftliche Aufforderung per Einschreiben über die Rückgabe Deines Eigentums und falls das nicht funktioniert eine Anzeige wegen Diebstahls. Fraglich ist, ob das Sinn macht.
Beitrag von lotusbluete87 - 22.12.11 - 08:09 Uhr
Also um sein Kind kümmert er sich leider nicht er sagt einmal hallo und dann setzt er sich stunden lang bei mir auf dem Sofa und versucht mich die ganze zeit zu überzeugen das wir wieder zusammen kommen sollten.
Bei der kleinen hab ich es schon so drin das sie 18 Uhr ihr abendessen bekommt und dann lege ich sie ins bett dann schläft sie biss 22 uhr und dann möchte sie meisten och mal die flasche.
den kaufbeleg habe ich noch und auf den ultraschallbildern und im buch steht mein name.
Beitrag von redrose123 - 22.12.11 - 08:26 Uhr
Dann nutzt er das Kind um dich zu sehen, lass den Umgang ausmachen und dann soll er mit Ihr ein paar stunden zu sich, seinen Eltern wo auch immer. Wenns im dann nicht ums Kind geht hast du dann ja ruhe.
Beitrag von lotusbluete87 - 22.12.11 - 10:34 Uhr
Zu sich nehmen will er nicht, er will das sie in ihre gewohnte Umgebung ist. da habe ich auch ein besseres Gefühl bei. da weis ich wenigstens das seine mutter meine kleine nicht als Versuchskaninchen benutzt. sie versucht sich grad in ölen und so weiter. angeblich hat meine kleine ja Koliken. hat sie nicht das weis ich genau, ich hab einen kleinen sonnenschein
. wenn die Zeiten dann fest sind kann er mir auch zum glück keinen druck mehr machen.
auf meine Vorschläge geht er ja nicht ein was die besuche angeht.
Beitrag von redrose123 - 22.12.11 - 12:09 Uhr
Ja gut dann musst du wohl dadurch wenn du das mit dir machen lässt. Und da es Ihm ja eh nicht um das Kind geht meinst du er kommt überhaupt noch?
Klärt es vor gericht.
Beitrag von lotusbluete87 - 22.12.11 - 12:24 Uhr
hab vielen dank für deine antworten. wenn es heißt das er am wochenende kommen soll wird er warscheinlich nicht mehr kommen, dann kann er ja nichts mehr mit seinen freunden machen oder am pc sitzen.
Beitrag von redrose123 - 22.12.11 - 12:55 Uhr
Das soll ein Richter entscheiden, ich würde es nicht wollen das er kommt zu mir um das Kind zu sehen aber eigentlich nur an mir interessiert ist.
Beitrag von witch71 - 22.12.11 - 13:24 Uhr
Irgendwie dachte ich mir schon, dass er weniger wegen des Kindes kommt, als wegen Dir.
Ich glaub dem würde ich entweder mal eine sehr deftige Ansage machen oder in das Schreiben wegen des Babybuches noch gleich ein neues Umgangsangebot mit einfliessen lassen. Wohlgemerkt kann er ja Montags weiter kommen, aber er sollte ja wohl dann auch wirklich für das Kind da sein und nicht eine gescheiterte Beziehung retten wollen. Das begreift er scheinbar nicht, er glaubt wohl, weil Du ihn jeden Montag wieder rein lässt, hat er noch Chancen.
Den Zahn würd ich ihm jetzt ein für alle Mal ziehen. Gibs ihm schriftlich oder sags ihm so hart und direkt, dass es sitzt.
Beitrag von lotusbluete87 - 22.12.11 - 16:08 Uhr
Das habe ich schon gemacht schriftlich und mündlich bei einer Aussprache.
Beitrag von witch71 - 22.12.11 - 17:05 Uhr
Dann versteh ich nicht so ganz wieso er sich auf Dein Sofa setzt und Dir Vorträge hält? Anscheinend war da irgendwas noch nicht deutlich genug. 
Nächstesmal lass ihn nur rein, wenn er schon an der Türe sagt, er kümmert sich ums Kind. Und aufs Sofa setzen kann er sich, dann drück ihm aber direkt Euer Baby in den Arm.
Dem würd ich echt helfen..
Beitrag von lotusbluete87 - 22.12.11 - 17:25 Uhr
Ich versteh ihn auch nicht. er sagt zwar er hat es begriffen aber er tut immer noch so als ob wir zusammen währen. und ich habe nun oft genug gesagt das es vorbei ist und ich ihn nicht zurück haben möchte. ohne ihn geht es mir besser.
Beitrag von redrose123 - 22.12.11 - 08:25 Uhr
Mit dem Buch keine Ahnung, hab ich auch von den Kids alles bei uns aber die Mutter hat nie danach gefragt.
Lass doch die Umgangszeiten festmachen per anwalt oder Gericht an die muss er sich dann halten. Und bei einem so kleinen Kind wird es drauf hinauslaufen wahrscheinlich das er sie öfters sehen darf. Aber festmachen würd ichs damit er nicht immer neu umlegen kann wie es Ihm passt.
Beitrag von winnie_windelchen - 22.12.11 - 11:49 Uhr
Hi
Wie wäre es wenn du den ersten Schritt machst und dich mal beim Jugendamt erkundigst und nach Hilfe bzgl. des Umganges zu dem Vater deiner Kleinen frägst? Vorallem bevor er zu einem Anwalt geht.
Er hat nicht zu entscheiden wann er kommt, sondern ihr beide müsst "Termine" finden, also so das es allen Parteien gerecht wird.
Ich empfehle dir über das JA den Umgang festlegen zu lassen, ihr werdet beide zu einem Gespräch geladen indem dies geklärt wird.
Gruß
Beitrag von lotusbluete87 - 22.12.11 - 16:04 Uhr
Deswegen waren wir schon da, er hatte behauptet das ich ihn den Umgang verbiete. Ich konnte aber beweisen das es nicht stimmt.
Beitrag von winnie_windelchen - 22.12.11 - 19:16 Uhr
Na dann geh nochmal hin mit der bitte wegen einer Umgangsregelung zu vermitteln zw. Vater und Mutter da es untereinander zu keiner Regelung kommt.
Gruß
