hallo leute,
ich nochmal....
nun ich will euch sagen das ich gestern noch in dem telefonladen war und dem verkäufer meine rechnung gezeigt hab. er war total geschockt und hat gleich bei der telekom angerufen und hat sogar zugegeben das es ein fehler seinerseits war!
nun haben wir eine super lösung gefunden!!!
ich danke allen die mir ihre meinung zu dem thema gesagt haben und ich werde mich beim kauf der nächsten neuen waschmaschine natürlich vorher beim verkäufer erkundigen ob das gerät nicht nachts heimlich- ohne meine einstellung- anfängt zu waschen!!!!. man weiss ja nie was die hersteller sich einfallen lassen...
also danke euch und wünsche euch schöne weihnachten!!!
lg engelchen
P.S. bitte nicht mehr so endlose diskussionen wenn ihr NUR vermutungen habt!!!
ärger mit dem telefonanbieter/handy wählt sich alleine ins internet TEIL 2!!!!
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Beitrag von engelchen-158 - 22.12.11 - 08:59 Uhr
Beitrag von janine2785 - 22.12.11 - 09:11 Uhr
Hi,
ich habe ja auch meinen Senf dazu gegeben, ich kann deinen Ärger über die Rechnung auch teilweise nachvollziehen, aber nochmal :
Die Bedienungsanleitung wird bei Elektrogeräten nicht nur dazu gelegt damit wir die blaue Tonne voll kriegen 
Es ist natürlich immer nett und auch durchaus angebracht vom Verkäufer dich über mögliche Kostenfallen oder Besonderheiten eines Produktes aufzuklären, aber schlussendlich liegt es an dir, das Gerät zu bedienen und dich damit vertraut zu machen, dazu gehört unter Umständen auch mal, sich nicht nur auf andere Personen zu verlassen, sondern auch das Handbuch zu lesen, damit hättest du dir viel Ärger erspart, auch den über die enlosen Vermutungen hier 
Aber es freut mich, dass ihr zu einer Lösung mit der alle Beteiligten leben können gekommen seit.
Schöne Feiertage
Beitrag von hexlein77 - 22.12.11 - 11:00 Uhr
>>Es ist natürlich immer nett und auch durchaus angebracht vom Verkäufer dich über mögliche Kostenfallen oder Besonderheiten eines Produktes aufzuklären...<<
Es ist nicht nur NETT oder angebracht, es ist die "pflicht" eines VK darauf hinzuweisen.
Wenn du dir mal den link durchlesen würdest zu dem anderen Beitrag, da steht es!
Beitrag von windsbraut69 - 22.12.11 - 11:25 Uhr
Er hat ihr ja ausdrücklich eine Flat empfohlen...
Beitrag von mamavonyannick - 22.12.11 - 11:33 Uhr
Aber doch nicht das "Warum" erklärt. Wenn ich sage: "Ich kann ihnen auch eine Internetflat empfehlen" ist das doch was völlig anderes, als wenn ich sage: "Sie benötigen für dieses Telefon eine Internetflat"
Beitrag von hexlein77 - 22.12.11 - 12:38 Uhr
Eben!
Sonst wird hier immer so großen Wert auf die Ausdrucksweise gelegt aber in solch einem Fall ist man dann wieder selber schuld!
Und nicht jeder weiß es nun mal, das sich ein Smartphone eigenständig einloggen kann! Und das hat nichts mit der Bedienungsanleitung lesen oder vorher Informieren zu tun!
Beitrag von janine2785 - 22.12.11 - 13:33 Uhr
Es ist keinesfalls so, dass man für ein Smartphone eine Internetflat ''benötigt''
Es ist empfehlenswert eine dazu zu buchen, aber mit nichten wird sie benötigt, das Telefon als solches funktioniert auch ohne.
Beitrag von mamavonyannick - 22.12.11 - 13:58 Uhr
Das hindert den Verkäufer doch aber nicht daran, sie vor überhöhten Kosten ohne diese Flat zu warnen?!
Beitrag von janine2785 - 22.12.11 - 15:38 Uhr
Weißt du, das ist Erbsenzählerei
Könnte, hätte, wäre, würde etc. Wenn ich nen Porsche kaufe, und der Verkäufer mir nicht sagt, dass es teuer wird wenn ich mit 280 durch eine Ortschaft fahre, ist er ja auch nicht dran Schuld wenn ich geblitzt werde nur weil das Auto so schnell fahren kann :-P Genausowenig wie der Autoverkäufer mit der STVO zu tun hat, hat der Verkäufer mit Tarifbedingungen zu tun, er kann beraten, aber die Entscheidung trifft dann schlußendlich der Käufer, und was nun Fehlberatung oder nicht war, wissen wir nicht, da wir nicht dabei waren.
Beitrag von windsbraut69 - 22.12.11 - 09:14 Uhr
"P.S. bitte nicht mehr so endlose diskussionen wenn ihr NUR vermutungen habt!!! "
Dein Verhandlungsergebnis mit diesem einen Verkäufer eines Anbieters ist jetzt also einem Grundsatzurteil mit allgemeiner rechtsverbindlicher Gültigkeit gleichzusetzen?
Wozu schleppen wir dann bloß noch das Bundesverfassungsgericht und den ganzen bürokratischen Murks mit durch?
Gruß,
W
Beitrag von nick71 - 22.12.11 - 09:22 Uhr
"P.S. bitte nicht mehr so endlose diskussionen wenn ihr NUR vermutungen habt!!!"
Rechtlich verbindliche Auskünfte bekommst du beim Anwalt.
Beitrag von windsbraut69 - 22.12.11 - 10:01 Uhr
Selbst der ist dann vor Gericht wieder auf die Auslegungen anderer angewiesen...
Beitrag von junisonne10 - 22.12.11 - 09:26 Uhr
"P.S. bitte nicht mehr so endlose diskussionen wenn ihr NUR vermutungen habt!!!"
bitte keine fragen mehr, wenn man die antwort nicht hören will!
Beitrag von engelchen-158 - 22.12.11 - 18:37 Uhr
also ich kann nur antworten wenn ich mir meiner sache sicher bin oder? und ihr habt alle nur die vermutungen bzw. freut euch noch wenn jemand unwissend ist und auf sowas reinfällt... ich wünsche ja echt keinem was schlechtes hier..
Beitrag von junisonne10 - 22.12.11 - 19:07 Uhr
"also ich kann nur antworten wenn ich mir meiner sache sicher bin oder?"
leidest du an geltungsdrang?
gegenfrage: schon mal dran gedacht, dass man sich nichts kaufen sollte, wenn man es nicht schafft, sich vorher zu informieren und eine gebrauchsanweisung zu lesen?
und falls du es nicht mehr schaffst, deine unzähligen threads auseinanderzuhalten: mein post bezog sich lediglich auf deine aussage "P.S. bitte nicht mehr so endlose diskussionen wenn ihr NUR vermutungen habt!!!
du hast bereits mehrfach gehört, dass du keinen anspruch hast, schön, wenn das geschäft einlenkt, aber es handelt sich hier nur um eine KULANZ und keinen rechtsanspruch deinerseits! aber am besten rufst du mal bei gericht an und erklärst denen, dass alle richter ab sofort in urlaub gehen können, schließlich bist du das non plus ultra!
Beitrag von kathi.net - 22.12.11 - 09:26 Uhr
Ich hoffe für Dich, das du die "super lösung" schriftlich festgehalten und bestätigen lassen hast!
Beitrag von engelchen-158 - 22.12.11 - 12:20 Uhr
ja, danke der nachfrage!
Beitrag von vwpassat - 22.12.11 - 09:48 Uhr
Dass Ihr eine einvernehmliche Lösung gefunden habt, hast Du doch gestern schon in den anderen Thread geschrieben.
Das war jetzt unnötig oder war der Geltungsdrang so groß?
Beitrag von mamavonyannick - 22.12.11 - 09:51 Uhr
Vllt war ihre Freude so groß, weil sie vorher von überall nur ein gehässiges "Haste Pech gehabt" gehört hat. Naja, Schadenfreude, schönste Freude...
Beitrag von -kopfsalat- - 22.12.11 - 10:17 Uhr
Reines Zickengehabe. Aber das kennst du ja
Beitrag von mamavonyannick - 22.12.11 - 10:27 Uhr
Ich denke nicht, dass du einen Thread finden wirst, indem ich derart froh über den Schaden eines anderen war
Beitrag von -kopfsalat- - 22.12.11 - 10:49 Uhr
ich rede von Zickengehabe.
Beitrag von mamavonyannick - 22.12.11 - 10:58 Uhr
Schön für dich. Ich rede von Schadenfreude.
Beitrag von hexlein77 - 22.12.11 - 11:03 Uhr
Ich glaube bei VIELEN hier gilt der Spruch:
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß wirklich alles besser! 
Grausam das sich einige so sehr am "leid" anderer aufgeilen können. Das bestätigt aber nur wieder mal meine Einstellung, die ich schon in einer anderen Diskussion geschrieben hatte: Jeder ist sich selbst der nächste! 
Ich fand deine Antworten hilfreich und vor allem die links! Hab ich mir gleich abgespeichert!
Für den fall der fälle!
Beitrag von mamavonyannick - 22.12.11 - 11:10 Uhr
Na zumindest werden wir alle, die diese Diskussion gelesen haben, nicht mehr in diese Kostenfalle tappen. Ist ja schon mal was.
