Kfz-Versicherung akzeptiert Kündigung nicht

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Beitrag von ciliegia - 22.12.11 - 20:31 Uhr

Hallo ich hoffe Jemand kann mir hier helfen, vielleicht ist ja Jemand da der Ahnung von Versicherung hat.

Ich habe zum 30.11. eine Kündigung verschickt, da ich das auf den letzten Drücker gemacht habe, hatte ich es per Einschreiben und Rückschein und Eilpost gemacht.

Auf meinem Rückschein steht, dass die Sendung am 30.11. eingegangen ist mit Unterschrift des Empfängers.

Nun bekomme ich Post von der Versicherung das mein Schreiben erst am 2.12. einging.
Ich hatte vorab schon per Email den Rückschein eingescannt und zugesendet. Auf die Email kam keine Antwort. Allerdings wurde auf die letzte Email auch erst 2 Wochen später reagiert.

Was soll ich nun machen bzw. können die so einfach behaupten, dass ich die Kündigung zu spät hingesendet habe?

Ich hab ja den Rückschein der eindeutig sagt, dass es am 30.11. einging, damit haben die doch kein Recht meine Versicherung zu verlängern?

Ich hab den Vertrag im Juni diesen Jahres gemacht, der lief bis 31.12.11
Am 1.12. hab ich Post bekommen mit einer Neuberechnung da lief der Vertrag
bis zum 30.6.12, heute schreiben die, dass sie eben aus o.g. Gründen nicht akzeptieren das ich kündige und der Vertrag bis 31.12.12 verlängert wird.

Bin ich denn auf der sicheren Seite, da ich den Rückschein habe?

Vielen Dank für Antworten

LG ciliegia

Beitrag von kate27 - 22.12.11 - 20:53 Uhr

Hallo,

ganz klar...du hast den Rückschein, dass der brief am 30. angekommen ist und somit bist du auf der sicheren Seite.

LG Kathrin

Beitrag von ciliegia - 22.12.11 - 20:57 Uhr

Wie verhalte ich mich denn jetzt?

Ich war schon bei der Bank kann die aber nicht sperren, könnte dann höchstens Rückbuchen wenn sie im Januar den ViertelJahresBeitrag abbuchen!

Per Email hab ich den Rückschein schon gesendet...

Nochmal anrufen? Nochmal den Rückschein hinsenden?

LG

Beitrag von ohiticawin - 22.12.11 - 20:59 Uhr

NIEMALS den Rückschein im Original senden! Höchstens Kopien!

denke du meintest eine Kopie, wollte nur sicher gehen ...

Beitrag von ciliegia - 22.12.11 - 21:13 Uhr

Ja wenn dann sowieso nur Kopie... hab mich nicht richtig ausgedrückt #sorry

Beitrag von kate27 - 22.12.11 - 21:10 Uhr

Ich würde nicht mehr machen, da du schon ne Mail geschickt hast. Ich würde die Abbuchung abwarten, wenn sie dies überhaupt machen.

Ich denke nur, dass die zurzeit Massen zu tun haben, so dass noch nicht geantwortet wurde.

Die Rückbuchung geht ja dann schnell über deine Bank.

LG

Beitrag von ohiticawin - 22.12.11 - 20:56 Uhr

Ich würde sagen du bist mit dem Rückschein auf der bombensicheren Seite!

Wir hatten jetzt auch gerade Riesenprobleme mit der Kündigung unserer KFZVersicherungen. Ich glaube es hat bei einigen Versicherern System, dass sie sich mit Händen und Füßen gegen Kündigungen sträuben und die Versicherten mit solchen "Nicht Akzeptieren" verunsichern. Da springen bestimmt einige fortgesetzten Versicherungen bei raus!

Meine Tochter hat dann ihre Versicherung angerufen, da richtig Terz gemacht und mit dem Anwalt gedroht ... plötzlich gings ... also lass dich nicht verunsichern, ruf da an und bestehe auf dein Recht!

PS: übrigens scheint gerade ein Sonderkündigungsrecht zu gelten, weil die Typenklassen oder sowas neu eingestuft wurden, das heißt eigentlich, dass man aktuell ab der Neuberechnung nochmal 4 Wochen Zeit hat zu kündigen...

Beitrag von mamavonyannick - 22.12.11 - 21:07 Uhr

Hallo,

steht aus deiner Police aus dem Juni tatsächlich Vertragsablauf 31.12.2011?

vg, m.

Beitrag von ciliegia - 22.12.11 - 21:17 Uhr

In der Police steht bei Vertragsdauer....

beginnt am 27.6.11 um 0Uhr und endet am 1.1.2012 0Uhr...

Stimmt also... hab jetzt extra nochmal nachgeschaut...

Beitrag von nick71 - 22.12.11 - 21:12 Uhr

"Ich habe zum 30.11. eine Kündigung verschickt, da ich das auf den letzten Drücker gemacht habe, hatte ich es per Einschreiben und Rückschein und Eilpost gemacht.

Auf meinem Rückschein steht, dass die Sendung am 30.11. eingegangen ist mit Unterschrift des Empfängers."

Da hast du dich vermutlich verschrieben, oder? Wenn du das Einschreiben am 30.11. abgeschickt hast, kann es ja nicht am 30.11. beim Empfänger angekommen sein.

"Was soll ich nun machen bzw. können die so einfach behaupten, dass ich die Kündigung zu spät hingesendet habe?"

Behaupten können die das schon...aber das wäre ja ziemlich dumm, wenn das Eingangsdatum auf dem Rückschein vermerkt ist. Wende dich bei weiteren Problemen an die Geschäftsführung oder den Vorstand der Versicherung...ich denke, damit dürften sich die Unstimmigkeiten erledigen.

Beitrag von ciliegia - 22.12.11 - 21:15 Uhr

Habs am 29.11. losgeschickt per Eilpost und hab den Rückschein wieder bekommen
mit Unterschrift und Datum vom 30.11.

Beitrag von knuffel84 - 22.12.11 - 22:05 Uhr

Hallo,

wir hatten auch so ein Theater mit unserer KFZ-Versicherung wegen dern Kündigung.Um welche Versicherung handelt es sich denn bei dir?

Beitrag von ciliegia - 22.12.11 - 22:10 Uhr

AllSecur hatte ich online gemacht...

Beitrag von vwpassat - 22.12.11 - 22:21 Uhr

Wiedermal die Allianz-Tochter.

Wir haben dort auch gekündigt.

Beitrag von knuffel84 - 23.12.11 - 11:41 Uhr

Okay, wir waren bei der VVD, die auch ein Tochterunternehmen der Allianz ist.... scheint da wohl eine masche zu sein die Kündigungen irgendwie unwirksam zu machen. Vielleicht sollten sich mal ein paar betroffene zusammen tun!

Gibt´s doch gar nicht!

Beitrag von vwpassat - 22.12.11 - 22:24 Uhr

Hattest Du denn eine Beitragserhöhung zum 01.01.?

Weil, dann hättest Du ein Sonderkündigungsrecht.

Ansonsten geht das Verhalten der Versicherung ja auch überhaupt nicht. Da Du es schriftlich hast, kannst Du Dich ruhig zurücklehnen und eine schriftl. Kündigungsbestätigung fordern.

Sollten sie dennoch abbuchen - einfach Lastschrift rückbuchen!

Beitrag von ciliegia - 22.12.11 - 22:27 Uhr

Ich hatte nur eine Beitragänderung in Folge das die Prozente halt runter gingen...
Müsste mich da erstmal hinsetzten und umrechnen obs auch erhöht wurde...
Aber das ist ja eigentlich auch uninteressant da ich ja fristgerecht zum 30.11. gekündigt wurde.

Mir wurde auch noch gesagt, dass eben Posteingang wichtig ist und nicht wann die das intern vielleicht mal auf dem Tisch hatten...

LG

Beitrag von wasteline - 23.12.11 - 20:02 Uhr

Hallo,

ein Schreiben aufsetzen, dass sie Dir Küdigungsbestätigung bis....(Frist 10 Tage) zuschicken sollen, andernfalls übergibst Du die Angelegenheit Deinem Anwalt.
Als Beweis der fristgerechten Kündigung nochmal eine Kopie des Rückscheins beilegen.