Hallo ihr Lieben,
ein Junger Mann in schulischer Ausbildung (1 Jahr noch bis zum Abitur, Noten sehr gut) bekommt zum 18ten vom Jugendamt errechnet wieviel Unterhalt er nun noch vom Vater zu bekommen hat, allerdings sei das JA jetzt nicht mehr zuständig.
Der Vater sieht aber nicht ein zu zahlen und sagt es auch so. Der Junge sei 18 und soll sich einen Job suchen.
Da der Vater in der Vergangenheit schon "immer mal wieder" nicht gezahlt hat (Unterhaltszahlungen liefen nur noch übers JA) existiert ein Titel.
Der Junge geht zum Rechtsanwalt, der den Vater auffordert sein genaues Einkommen preiszugeben und den zusammen mit dem Einkommen der Mutter errechneten Unterhalt zu zahlen.
Der Vater seinerseits lässt sich durch einen Rechtsanwalt vertreten und wehrt sich mit dem Argument dass der Sohn noch bei der Mutter wohne und sicherlich die Mutter dahinterstecke, der Junge aber bestimmt kein Geld von ihm möchte. Der RA des Jungen widerlegt das mit dem gefaxten Auftrag, der vom Jungen und nicht von der Mutter unterschrieben ist. Seitdem Funkstille.
Mit dem vorhandenen Titel sollte dann sein Lohn gepfändet werden. Der AG des Vaters (eine Kooperative) stellt jedoch einen Schrieb aus, der bescheinigt dass der Kindsvater im Moment aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nur 600 Euro bekommt (statt der über 2000 netto).
Ach ja, es existiert eine Bankbewegung, der Vater hatte dem Jungen einmalig 100 Euro überwiesen.
Nun meine Fragen:
1. Ist so ein Schrieb wg dem Verdienst glaubwürdig? Weil eine Bekannte meinte kürzlich, dass solche "Bescheinigungen" bei ihnen auch über den Tisch gehen, wenn ein Mitarbeiter das braucht ... Denn wenn der Papa tatsächlich so in Schwierigkeiten ist, dann will der Junge einen anderen Weg finden sich über Wasser zu halten ...
2. Vermutlich ist die Bankverbindung über die einmalige Überweisung herausfindbar, hat es Sinn es darüber auch nochmal zu versuchen?
3. Sollte er doch lieber den Weg über ein Gericht gehen? Den RA nochmal aufzusuchen scheut er sich, denn vermutlich bleibt er auf seinen Kosten sitzen!
Lieben Dank für Eure Tipps!
Wie kommt ein 18jähriger an seinen Unterhalt vom Vater ran?
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Beitrag von ohiticawin - 22.12.11 - 20:46 Uhr
Beitrag von kate27 - 22.12.11 - 20:51 Uhr
Hallo,
mir ging es damals ähnlich. Mein Vater hat nicht gezahlt und ich musste alles über den Anwalt klären. Dieser hat damals alles für mich gemacht bis hin zum Gerichtsverfahren, aber dies hat mein Vater kurz vorher noch rumgerissen, da er dann noch schnell gezahlt hat.
1. Leider kann man das nicht nachweisen (war bei mir ebenfalls so)
2. keine Ahnung
3. Anwalt und der ist für alles da...der junge Mann bekommt ja Gerichtskostenbeihilfe, sofern er kein Einkommen hat und somit zahlt er dafür nichts.
Alles Gute Kathrin
Beitrag von hedda.gabler - 22.12.11 - 21:38 Uhr
Hallo.
Der junge Mann soll eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen seinen Vater stellen ... diese Anzeige nimmt jede Polizeidienststelle entgegen, geht aber auch online oder direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Alles kostenlos.
LG
Beitrag von scullyagent01 - 23.12.11 - 08:13 Uhr
Das blöde ist aber, wenn der Vater die gefakte Gehaltsabrechnung bei der Kripo einreicht, wird das Verfahren eingestellt.
Da der junge Mann bereits von einem Anwalt vertreten wird, kann es sein das die Strafanzeige dann auch vom Anwalt gemacht werden soll. Das kostet dann um die 300€ , dafür steht die PKH nicht ein.
Ich habe im April 11 Strafanzeige gestellt, obwohl ich Einkommen nachweisen konnte ( ich wußte von wem das Geld kam und auf welches Konto es gutgeschrieben wurde ) dennoch wurde erst mal wieder eingestellt ( Nov 11 ), denn JETZT bezieht er ja ALG II.
Nur weil wir noch ein Gewerbe von Ihm entdeckt haben und auch einige Äußerungen aus seiner Stellungnahme anhand von Zeugen wiederlegen können ( er behauptet kackfrech doch Unterhalt gezahlt zu haben - hat nur keinen Nachweis dazu / keinen Kontoauszug o.ä. ) sind die Ermittlungen wieder aufgenommen worden.
Ich gehe jedoch davon aus, das in absehbarer Zeit wieder eingestellt werden wird.
Ich kann, nach eigner Erfahrung, nur sagen, das sich eine Anzeige nicht wirklich lohnt. Nur Kosten und Ärger.
Wir haben die Anzeige eigentlich auch nur aus taktischen Gründen gestellt um das AS durchzusetzten. Und das hat funktioniert.
Scully
Beitrag von clementi - 23.12.11 - 10:30 Uhr
Hallo ohiticawin,
der Anwalt sollte es vielleicht mal mit einer Stufenklage versuchen.
GLG
Beitrag von ohiticawin - 23.12.11 - 13:57 Uhr
Danke für eure Anregungen!
So wie ich das jetzt sehe kommt es einfach drauf an, wer den längeren Atem hat ...
Er wird jetzt erstmal den Weg über das Konto versuchen ... kostet zwar auch wieder 15€ aber vielleicht hilfts...
Eine Frage noch: Müsste der Vater für die entstehenden Kosten (RA etc) auch aufkommen, oder muss es dazu zu einem Gerichtsverfahren kommen?
Beitrag von manavgat - 24.12.11 - 11:07 Uhr
Ich rate hier dringend zu einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!
Diese muss von dem Jungen selbst kommen, da er 18 ist.
außerdem: Titel erwirken und pfänden (alles was geht, einschließlich Mietkaution!). Wenn fruchtlos: Erzwingung der Abgabe der eidestattlichen Versicherung.
Dem Anwalt würde ich sagen: immer auf die 12! und ihn auch fragen, ob der Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen wegen Beihilfe zum Betrug belangt werden kann. Ich halte diesen "Schrieb" für einen Fake.
Gruß und schönes Fest
Manavgat
Beitrag von parzifal - 25.12.11 - 13:29 Uhr
Gilt denn der Titel auch bei Volljährigkeit?
Wenn jemand nicht freiwillig zahlt, obwohl er kann und muss hilft nur der Weg über das Gericht weiter.
Dort besteht bei Bedürftigkeit die Möglichkeit Prozeß/Verfahrenskostenhilfe zu erhalten.
Nichts unternehmen wäre also derzeitig der falsche Weg.
