Hallo,
ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld.
Ich habe im Juni 2010 mein zweites Kind bekommen und habe bei meinem Arbeitgeber bis zum 04.06.2012 Elterzeit beantragt.
Nun bin ich wieder schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt nahtlos nach meiner Elternzeit am 05.06.2012.
Das ist ein großer Zufall und ich bin auch schon sehr gespannt was mein Arbeitgeber dazu sagt.
Nun habe ich mit meiner Krankenkasse telefoniert und die haben mir bestätigt das ich von ihnen das Mutterschaftsgeld bekommen werde, da ich ja noch Angestellt bin.
Nun habe ich immer mal wieder gelesen das mein Arbeitgeber mir den Arbeitgeberzuschuss nach meinem letzten Gehalt zahlen muss, da mein Mutterschuz nach meiner Elternzeit beginnt.
Kann mir das jemand bestätigen und mir vielleicht sagen wo ich genaue Informationen darüber bekommen könnte.
Ich möchte mich darüber absichern, wenn es bei meinen Arbeitgeber zum Thema wird.
Vielen Dank schon mal und schöne Weihnachtstage
Letama mit L 5
A 1,5
und 11 Woche
Arbeitgeberzuschuss beim Mutterschaftsgeld nach der Elternzeit
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Beitrag von letama - 22.12.11 - 22:32 Uhr
Beitrag von cami_79 - 22.12.11 - 23:19 Uhr
Seite 31, Leitfaden - Broschüre Mutterschutzgesetz , hier zum Download. Die haben auch ein tolles Infotelefon und senden dir notfalls Dokumente zu.
Mein AG hat sich zunächst gewehrt den Zuschuss zu zahlen, weil die Dame vom Lohnbüro 2 Jahre lang diese Änderung verschlafen hat und ihr Anruf bei einer anderen verschlafenen Sachbearbeiterin von der Krankenkasse ihren Irrtum auch noch verstärkt hat. Der nette Herr vom Bundesministerium für Familie hat mir dann geholfen das Lohnbüro zu überzeugen
.
Beitrag von cami_79 - 22.12.11 - 23:30 Uhr
Sorry link vergessen http://www.bmfsfj.de/
Beitrag von susannea - 22.12.11 - 23:58 Uhr
Informationen gibts dazu im MuSchG und ja, der AG muss den "normalen" Ag-ZUschuß zahlen.
Ist wie bei eienr Gehaltserhöhung zu sehen.
Beitrag von schmerle123 - 23.12.11 - 14:49 Uhr
Bei mir sieht es ähnlich aus! Meine erster Arbeitstag nach meiner jetzigen Elternzeit ist der 01.05.2012 (bei meinem Hauptarbeitgeber). Meine neuer Mutterschutz beginnt am 08.05.2012, also gerade mal 1 Woche später. Laut unserer Personalabteilung erhalte ich aber wieder voll Mutterschaftsgeld vom AG, auch wenn es nur diese 1 Woche ist, die ich wieder arbeite!
Beitrag von susannea - 23.12.11 - 19:58 Uhr
" Laut unserer Personalabteilung erhalte ich aber wieder voll Mutterschaftsgeld vom AG, auch wenn es nur diese 1 Woche ist, die ich wieder arbeite! "
Kalr ist dem so. Ich würde mal gucken, ob du überhaupt arbeiten musst, evtl. kannst du das mit Urlaub überbrücken, das wäre sicherlich für alle einfacher.
Du hast ja Anspruch auf 4/12 (Mai bis August), also 1/3, des Jahresurlaubes. Das müsste ja mehr als eine Woche sogar sein.
Beitrag von schmerle123 - 23.12.11 - 20:39 Uhr
Das habe ich auch schon angesprochen bei meinem AG, aber eine Entscheidung steht noch aus! Die PDL wollte mich die Tage darüber informireren, ob wir so verfahren. Ich habe sogar noch fast den vollen Urlaub aus 2010.
Beitrag von cgwkmg - 24.12.11 - 11:50 Uhr
Hallo,
herzlichen Glückwunsch erst mal!
Bei mir verhält es sich ähnlich, ich bekomme das dritte Kind und dieses Mal fällt das Ende der EZ in den neue Mutterschutz. Ich bekomme ab dem Tag auch den AG-Zuschuss inklusive der in der Zwischenzeit stattgefundenen Tariflohnerhöhung.
Wurde mir aber erst auch nicht gegelaubt.
Beim Bundesministerium für Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Gesundheit (?) kann man eine Broschüre kostenlos bestellen. Sie heißt "Mutterschutzgesetz". Dort steht ziemlich weit hinten dieser Fall ausdrücklich beschrieben.
Ich habe die Broschüre bestellt und bei der Buchhaltung abgegeben, seither flutscht´s.
Den Tipp hatte ich auch von hier.
Alles Gute!
Miri
