Prismalife - Kostenausgleichsvereibarung???

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Beitrag von sarah112 - 22.12.11 - 22:51 Uhr

Hallo alle zusammen,

ich habe da mal eine Frage.
Sachlage wie folgt:
Unzwar habe ich mir vor 1 jahr 2 versicherung von der Prismalife über die afa ag aufschwatzen lassen.
ich wollte vor kurzem die beiträge senken da das geld ein bischen knapp wurde.da kam dann die antwort es sei nicht möglich und wenn ich die zahlungen nicht erbringen kann solle ich doch kündigen was ich dann auch im anschluss tat.
nach einiger zeit erhielt ich dann von der prismalife einen brief das ich die kostenausgleichsvereibarung zahlen solle in höhe von 3400 € je vertrag also 6800 €!!!!!!!....
kann mir da einen rat geben...
da ich nun auch schon ein wenig gegoogled habe, habe ich nun rausgefunden das es nichtig ist....
was ist euer tip wie soll ich vorgehen...
auf die zahlungsaufforderung wiederspruch einlegen und nicht zahlen??
was sagt ihr dazu....

mich ärgert das echt so ein sch.... abgeschlossen zu haben...könnte mir in den arsch beissen....

ich bitte um eure hilfe...

danke im vorraus

Beitrag von risala - 23.12.11 - 10:00 Uhr

Hi,

wegen gleich den ersten zwei Ergebnissen bei google würde ich Dir raten einen Anwalt aufzusuchen.

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M932-Prisma-Life--Erfolg-vor-Gericht-%96-keine-Zahlungen-auf-Kostenausgleichsvereinbarung-nach-K%FCndigung-geschuldet!.php

Vielleicht reicht esauch schon, wenn Du der Versicherung in etwa schreibst:

SgDuH,

hiermit widerspreche ich der geforderten Zahlung der Kostenausgleichsvereinbarung.

Ich beziehe mich hierbei auf das Urteil (siehe oben), in welchem diese als nichtig erklärt wurde.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung bis zum (14 Tage). Sollte ich keine entsprechende Antwort erhalten übergeben ich den Vorgang meinem Rechtsbeistand.

MfG

LG
Kim

Beitrag von muppi75 - 23.12.11 - 18:46 Uhr

Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig ;)