Schwangerschaft + ALG I + Elternegeld - Kennt sich jemand aus?

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Beitrag von jenni258 - 23.12.11 - 08:43 Uhr

Guten Morgen ihr Lieben,

hoffe es gibt hier irgendwen der sich mit dem ganzen Kram etwas auskennt :)

Bin ab dem 1.1.2012 arbeitslos und bekomme ALG I. Mein Berater meinte nun, nur bis mitte Februar, weil ich dann in den 6 Wochen vor der Entbindung stehe und von der Krankenkasse Geld erhalte.

Und dann?

Was bekomme ich denn dann nach Entbindungstermin? Geld von der Krankenkasse oder wieder ALG I? Und wie sieht es dann parallel mit Elterngeld und Elternzeit aus? Bekomm ich das überhaupt?

Ich bin echt etwas verwirrt... :(

Danke schonmal und liebe Grüße

Jenni
(26.SSW)

Beitrag von bi_di - 23.12.11 - 09:15 Uhr

Du bist nach der Entbindung noch 8 Wochen im Mutterschutz und bekommst von der KK weiter Mutterschutzgeld. Elterngeld bekommst Du dann auch, allerdings wird das mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Als Basis für die Berechnung des Elterngelds zählt das Einkommen der letzten 12 Monate. Zeiten, in den denen Du nur Lohnersatzleistung erhalten hast (ALG1, Kurzarbeitergeld, z.B.), fliessen mit 0€ Einkommen in die Berechnung ein.

ALG1 bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Grüsse
BiDi

Beitrag von susannea - 23.12.11 - 10:07 Uhr

Für dich macht es dann ab dem Mutterschutz keinen UNterschied, ob du arbeitslos warst oder nicht.

Es gibt ab MItte Februar dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI und nach dem Mutterschutz gibts dann Elterngeld. Bei der Berechngun hast du eben im Januar dann kein Einkommen gehabt und somit werden nur die anderen 11 Monate addiert und durch 12 geteilt.

ALGI und Elterngeld kannst du gleichzeitig beziehen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehtst, aber dann ALGI nur anteilig (max 75%) und Elterngeld in dem FAlle nur 300 Euro.

Elternzeit kannst du nicht nehmen, da du keinen AG hast. Natürlich aber beim Kind zu Hause bleiben und auf das ALGI momentan verzichten.

Beitrag von jenni258 - 23.12.11 - 10:40 Uhr

Hmm...davon hat mein Berater gar nichts gesagt, obwohl ich gesagt habe, dass ich schon erstmal ein paar Monate dann beim Kind bleiben will... :/

Heisst, ich müsste dann für die Monate, die ich zu Hause bleiben will, ALG II beantragen???

Beitrag von windsbraut69 - 23.12.11 - 10:46 Uhr

Warum sollte er das sagen?
Die Grundvorausstung für ALGI-Bezug ist ja, dass man wirklich Arbeit sucht bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht...

ALGII kommt nur in Frage, wenn Eure gesamtes Familieneinkommen unter Eurem Bedarf liegt!
Vorrangig sind natürlich sämtliche anderen Einkommen incl. Unterhalt.

LG

Beitrag von susannea - 23.12.11 - 13:28 Uhr

Nein, du musst die ersten Monate von deinem Elterngeld und dem EiNkommen des Vaters des Kindes oder den Untrhaltszahlungen von ihm leben. Warum solltest du ALGII beziehen dürfen/müssen?

Beitrag von jenni258 - 23.12.11 - 13:41 Uhr

Also wenn ich davon ausgehe, dass ich nur die 300 Euro Elterngeld bekomme, mit Kindergeld und Einkommen des Vaters...wird es mehr als eng... :/

Ich verdiene jetzt ca 960 Euro netto, und so klappt es momentan ganz gut. Aber wenn aus 960 auf einmal 300 werden + 184 Euro Kindergeld...nunja :(

Beitrag von susannea - 23.12.11 - 13:53 Uhr

Wie kommst du denn auf den Blödsinn mit 300 Euro?
Seit wann arbeitest du? Muss ja länger als ein Jahr sein um ALGI zu erhalten.

Gehen wir also von 11x960 Euro aus, d.h. 10560 Euro abzüglich Werbungskosten 920 Euro, sind 9640 Euro.

Somit hast du eine Berechnungsgrundlage von monatlich 800 Euro, d.h. etwas mehr als 600 Euro Elterngeld (viel mehr dürftest du jetzt als ALGI ja dann auch nicht bekommen) und 184 Euro Kindergeld und Unterhalt für dein Kind und Betreuungsunterhalt für dich. Somit solltest du bei über 1000 Euro sein, dass sollte eigentlich reichen, tut es zumindest für viele andere ;)