Hallo an alle, die sich Zeit zum Lesen nehmen...
Mein Sohn hat seit Sommer 2010 diagnostiziertes ADHS, er bekommt seit dieser Zeit Medikamente für die Schule. Diese verschrieb bisher eine Psychologin, welche jedoch
anscheinend nicht mehr aufzufinden ist. Man erreicht sie in Ihrer Praxis nicht mehr,
weder per Telefon, Fax oder e-Mail - es erfolgt keinerlei Reaktion von ihr bzw. ihrer Sprechstundenhilfe. Einfach mal hinfahren geht leider auch nicht, da wir etwa 80 km von der Praxis weg wohnen.
Überbrückungsweise hat mir die Kinderärztin vor Ort ein Monatsrezept ausgeschrieben.
Habe mich nun in der Nähe unseres Wohnortes nach einer Psychologin umgeschaut, wurde auch fündig und versuchte es mit einer Terminvereinbarung. Fehlgeschlagen, da ich bereits zum ersten Termin die Zustimmung des leiblichen Vaters in Form einer Unterschrift benötige. Dies hielt ich für sehr ungewöhnlich, da ich noch nichts von einer Medikation erzählte...
Der Vater meines Sohnes akzeptiert seine Krankheit nicht, für ihn sei das alles normal.
Trotz Diagnose und Wiederholung eines Schuljahres aufgrund seiner mangelnden Konzentration will er nichts von einer Krankheit wissen.
Ich bekomme von ihm definitiv keine Einwilligung für eine Medikamenteneinnahme.
Und nun? Was soll ich machen? Wieder vor Gericht ziehen? Derzeit laufen bereits zwei Prozesse (Unterhalt, Umgang).
Ich bin der Meinung, dass hier das Kindeswohl gefährdet ist, wenn er seine Tabletten nicht mehr bekommt. Er hat sich in der Schule wieder gefangen, hat gut aufgeholt und zwischenzeitlich stand sogar im Raum, eine Klasse zu überspringen... Dies hat seinem Selbstbewusstsein natürlich sehr gut getan.
Ich habe die Tabletten mit Absprache der Psychologin bereits einige Male während der Schulzeit weggelassen, um zu testen, wie die Umwelt, speziell seine Lehrerin darauf reagiert. Natürlich kam prompt ein Eintrag in sein HA-Heft, was mit ihm los sein, er stört sich und andere im Unterricht. War für mich ein Beweis, dass er sie wirklich in der Schule benötigt...
Was würdet Ihr machen? Ich habe mich auch in anderen Psych. Praxen erkundigt. Diese Vorgehensweise wird überall so praktiziert. Nur in der Praxis, in der wir bisher waren, wurde nie eine Unterschrift vom Vater verlangt.
Vielen Dank für Eure Antwort.
LG
raffaelelias
ADHS-Kind braucht Medikament, jedoch dafür keine Einwilligung von Vater
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Beitrag von raffaelelias - 23.12.11 - 13:47 Uhr
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 23.12.11 - 13:53 Uhr
hallo,
komm nach brandenburg, hier sind zwei super kinderpsychologinnen. bei einer sind wir ebenfalls in behandlung.
gern auch per pn,..
Beitrag von nurmal-ich - 23.12.11 - 13:56 Uhr
Hallo,
hat der Vater auch Sogerecht? Falls nicht brauchst du die Unterschrift nicht!
Es ist wohl so üblich das bei Psychologen die Unterschrift von allen Erziehungsberechtigten gefordert wird, meine Freunin wollte mit ihrem Sohn zum Psychologen da er überdurchschnittlich dolle Trennungsängste hat und in der Schule immerwieder zu weinen anfängt weil er angst um seine Mutter hat (woher das auch immer kommt), alle Psychologen die sie angerufen hat wegen Terminen sagten sie bräuchte ein ausgefülltes Formular mit der Unterschrift von Mutter und Vater.
Zur Not ruf halt mal beim Jugendamt an was du machen kannst da es um die Zukunft deines Kindes geht, ich mein es geht ja darum das ihm geholfen wird und nicht darum das er ne Sportart macht die dem Vater nicht passt.
LG
Beitrag von raffaelelias - 23.12.11 - 14:01 Uhr
...ja wir haben geteiltes Sorgerecht. Deshalb bin ich auf seine Unterschrift so angewiesen.
Beitrag von scullyagent01 - 23.12.11 - 14:16 Uhr
Du kannst die fehlende Unterschrift normalerweise problemlos vom Gericht ersetzten lassen. Wie das geht sagt Dir Dein Anwalt.
Ich frage mich allerdings, wie Psychologen ein Medikament was unter das BTM - Gesetz fällt verschreiben können.
Ist das villeicht der Grund, warum deine bisherige Psychologin "unauffindbar" ist 
Scully
Beitrag von raffaelelias - 23.12.11 - 14:21 Uhr
... Sorry, als medizin. Laie hab ich hier etwas durcheinander gebracht. 
Natürlich handelt es sich hier um eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Beitrag von senior888 - 23.12.11 - 14:51 Uhr
logisch kannst du die Psychologin nicht erreichen, sie sitzt im Knast wegen Verstoß gegen das BTMG... Psychologen DÜRFEN keine Medis verschreiben sondern nur Psychiater!
Beitrag von comapo - 23.12.11 - 16:24 Uhr
Hallo,
die neue Psychologin hat alles richtig gemacht: Beide Sorgeberechtigte müssen einverstanden sein, wenn ein Kind therapeutisch oder langfristig medikamentös behandelt werden. Sie kann ihre Approbation verlieren oder sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung riskieren, wenn nicht beide Sorgeberechtigte zustimmen.
Ich weiß, dass "echte" ADHS-Kinder diese Medikamente brauchen. Normalerweise sollte die Psychologin/Psychiaterin die gestellten Diagnosen ja auch der Kinderärztin zur Verfügung gestellt haben. Du wirst Unterlagen brauchen, wenn Du seine Zustimmung ersetzen musst. Würde es vielleicht helfen, wenn ihr gemeinsam ein Gespräch bei Kinderärztin und Lehrerin vereinbaren würdet, damit er einen Eindruck bekommen kann, wie sich Verhalten und Leistungen seines Sohnes gebessert haben?
Ansonsten: Eilantrag auf Zustimmungsersetzung beim zuständigen Gericht, damit der Behandlungserfolg nicht gestört wird.
Grundsätzlich gilt aber: Er hat Sorgerecht, er muss zustimmen, Du musst mit ihm über solche Dinge reden, auch wenn es unbequem ist und er andere Dinge als richtig erachtet.
LG
Beitrag von hauke-haien - 23.12.11 - 16:42 Uhr
Nimm ihn mit zum Termin!
Um einer therapeutischen Maßnahme zustimmen zu können, muss er auch einen Einblick in die Zusammenhänge bekommen und ggf. auch Fragen stellen dürfen.
Würdest du einer Maßnahme zustimmen, von der du nichts weißt, außer der Vermutung, dass man dein Kind "ruhig stellen" will ?
SW, H.H.
Beitrag von parzifal - 23.12.11 - 18:04 Uhr
Wenn er nicht zustimmt bleibt nur der Weg über das Gericht.
Dies ist und sollte auch der richtige Weg sein der zu gehen ist.
M.E. solltest Du ihm verdeutlichen, dass seine Vogel-Strauss-Taktik nicht im Sinne des Kindes ist. Teile ihm dochmal schriftlich mit, was es für Erfolge mit Medikation gibt und was passiert wenn die Medikamente abgesetzt werden.
Beitrag von sira85 - 25.12.11 - 11:16 Uhr
Ich kann dein Problem so gut nachempfinden. Ich habe nun auch einmal bei dem KV meines Kindes angedeutet, dass er ungewöhnlich große Schwierigkeiten für sein Alter hat, sich zu konzentrieren oder zu gedulden. Ich bin Erzieherin und meine das auch beurteilen zu können. (Die Erzieher seiner Gruppe meinen das auch) Seine Reaktion war: "Der brauch nur nen Ausgleich, der Jung." Der KV selbst hatte die gleichen Probleme. Er hat seine 3. Ausbildung erst mit 25 abgeschlossen, weil er die Schule nicht geschafft hat, 2 Ausbildungen abgebrochen hat und den Realschulabschluß nachholen musste. Seiner Meinung nach waren immer alle anderen daran schuld, wenn sie nicht mit ihm umgehen konnten.
Von daher, denke ich, wird weder meinen KV noch deinen KV irgendetwas umstimmt, was dieses Krankheitsbild angeht. Ich habe es schon so oft versucht bei anderen Menschen mit Aufklärung. Bei Kollegen, Schülern, Familie. Wer meint die Krankheit sei nur Einbildung, bleibt auch dabei. Obwohl sie medizinisch nachgewiesen ist, sie sich halt aber nicht messen lässt.
Wir haben im hier in den Kreisen Familienberater, die sind als Ersatz für das Jugendamt gedacht, außer bei besonders harten Fällen. Die kann man, wie das JA, meist zwischen 9 und 10 Uhr erreichen. Frag doch einfach mal nach bei deinem JA. Ansonsten wird dir der Gang zum Gericht nicht erspart bleiben. Versuch aber auf jeden Fall nachzuweisen, dass er sich weigert seine Einwilligung zu geben. Bei unserem Gericht reichen da auch E-Mails aus.
Ich wünsche dir viel Glück.
Beitrag von mini-bibo - 25.12.11 - 14:30 Uhr
Hallo,
Du kannst diese Unterschrift nur durchs Gericht "ersetzen" lassen.
Hast Du den KV mal mitgenommen, zu solch einem Termin?
Bei uns wird grosse Aufklärung diesbezüglich betrieben! Was ich auch enorm wichtig empfinde! Es geht nämlich nicht darum, Kinder ruhig zu stellen und diese Meinung ist aber leider wirklich sehr weit verbreitet!
Es gibt sogar Aussagen, das es solch eine Krankheit gar nicht gibt, was natürlich schwachsinn ist!!!
Lass Dich von Deinem Anwalt diesbezüglich gut beraten!
LG mini-bibo
