Umschulung - Kinderbetreuungskosten

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Beitrag von guppy77 - 23.12.11 - 19:13 Uhr

huhu

mein sohn geht in den kindergarten, dieser schließt um 17 uhr.
ich muss leider oft bis 20 uhr arbeiten.

in den schriebs vom arbeitsamt steht drin,

dass wenn mir kosten für kinderbetreuung durch die umschulung entstehen,
ich diese erstattet bekomme.
ich brauche für 2 nachmittage eine zusätzliche betreuung,
der rest ist durch den papa abgedeckt.

meine bearbeiterin stellt sich aber quer,
weil sie der meinung ist dass ich ihn ja in den schichtkindergarten schicken kann,
und sie sieht es nicht ein zusätzlich zum kindergarten kosten zu übernehmen.

schichtkindergarten geht aber aus 2 gründen nicht. familär und gesundheitlich.

gibt es jemanden der zusätzlich zum kitaplatz eine betreuung bezahlt bekommen hat??
den kitaplatz brauche ich nicht zahlen, davon bin ich von der stadt befreit.
die zusätzliche kinderbetreuung würde jetzt aber das arbeitsamt bezahlen müssen.

lg

Beitrag von zwillinge2005 - 23.12.11 - 21:20 Uhr

Hallo,

Du schreibst, dass eine kostenneutrale Kinderbetreuung gewährleistet wäre (Schichtkindergarten), Du diese aber aus nicht näher bezeichneten Gründen ablehnst. Wenn dem Arbeitsamt diese Gründe bekannt sind wird es wohl für uns schwierig sein Dir einen Rat zu geben, da uns die Gründe nicht bekannt sind.

Warum sollte das Arbeitsamt eine zusätzliche Betreuung finanzieren, wenn eigentlich die Betreuung durch den Kindergarten gewährleistet ist?

LG, Andrea

Beitrag von guppy77 - 23.12.11 - 21:29 Uhr

die gründe habe ich flüchtig der bearbeiterin genannt und sie hat gleich abgewunken. habe aber donnerstag beim jugendamt angerufen und habe heut ein schreiben bekommen, wo einiges drin steht fürs arbeitsamt. und ganz unten den satz:

""dementsprechend wird empfohlen, der kindesmutter eine finanzielle unterstützung für die betreuung des kindes im häuslichen bereich zuzusichern.""

das will ich gleich dienstag ( wenn arbeitsamt da auf hat ) einreichen.

die betreuung seines kindergarten ist nicht gewährleistet, da dieser nur bis 17 uhr auf hat. ich aber frühstens gegen 20.45 an der kita wäre.

Beitrag von windsbraut69 - 24.12.11 - 06:49 Uhr

Und welche Zeiten hat dieser erwähnte Schichtkindergarten?
Was genau schwebt Dir denn unter häuslicher Betreuung vor und welche Gründe habt Ihr aufgeführt?

Gruß,

W

Beitrag von guppy77 - 24.12.11 - 10:16 Uhr

ich hab noch nicht genauer geschrieben weils vielleicht zu lang ist.

schichtkindergarten würde bedeuten:

durch umgang hat papa ihn montags und würd ihn dienstag in kita bringen.
der kleine müsste dann von dienstag - donnerstag ununterbrochen in kita sein,
weil es zeitlich nicht geht dass ich ihn vorher abholen kann.
ich bin dienstag von 7.00-20.30 unterwegs und mittwoch von 8-20.00
wenn ich jetzt noch den weg zur kita und wieder nach hause einrechne,
käme mein kind nicht vor 21.30 ins bett. also dauergast in kita, da er 19.30 schläft.

donnerstag nachmittag könnte ich ihn abholen und würd ihn freitag früh wieder bringen.
dann würde papa ihn zum umgang holen und mir am sonntag bringen.

für mich würde das bedeuten ich sehe den kleinen donnerstag nachmittag,
und sonntag nachmittag. die restlichen tage würde ich ihn garnicht sehen.
darauf die woche hätte ich noch freitag nachmittag den kleinen und samstag für mich.

mein kleiner hatte es die letzten 3 jahre schon nicht leicht, mit papa und probleme mit tochter..daher haben wir beim jugendamt auch schon eine ansprechpartnerin. sie selber sieht es so, dass durch die betreuung im schichtkindergarten die mutterkind-bindung zu dem kleinen gefährdet ist. wo sie auch recht hat wenn ich ihn nur 2 nachmittage sehe und ansonsten er tagelang nicht zu hause ist.

und er ist chronisch krank. sein jetziger kindergarten hat 50 kinder mit geschlossenen system, nur seine 15 gruppenkinder, der neue 250 kinder mit einem offenen system. jeder rennt durchs haus wie er will. wenn er mitten in 250 kinder rumrennt..bedeutet dies 15 mal mehr ansteckungsgefahr.

er wäre also wahrscheinlich dauerkrank und ich hätte nur noch ausfälle.

kurz: wenn die mir die bezahlung verwehren .. bedeutet es, ich seh mein kind fast nie oder er ist nur noch krank und ich kann umschulung eh vergessen dann.

häusliche betreuung wäre, das 2 mal die woche 4 h einer den kleinen hat. dann hab ich mein kind aber die nächte ( er schläft schlecht und selten durch ) und ich hätte ihn früh paar stunden, da er um 5 aufsteht. es geht also um max. 8 h betreuung die woche.

und dafür versaue ich mir nicht die mutterkind-bindung bzw. die gesundheit des kleinen.
schichtkindergarten kann also keine lösung sein, auch wenn die beim AA das behauptet.
aber wie gesagt hab ich den jugendamt schriebs..vielleicht bringt mich das weiter.

Beitrag von windsbraut69 - 25.12.11 - 09:13 Uhr

Ich kann weiter nicht folgen.
Du meinst häusliche Betreuung bei EUCH Zuhause oder beim Betreuer?
Das wären dann 3 unterschiedliche Betreuungen und an seinem Schlafrhythmus würde sich doch aber trotzdem nichts ändern.

Was ist das denn für eine Umschulung, in der Du 13,5 h unterwegs bist und wie willst Du das im Grundschulater realisieren?

Gruß,

W

Beitrag von guppy77 - 24.12.11 - 10:47 Uhr

noch vergessen..er bekommt täglich cortison. seine ärtztin weigert sich aber von anfang an, einem kindegarten die medikamentengabe zu erlauben. also würde schichtkindergarten bedeuten, er bekäme seine dauermedikamente nicht.

Beitrag von manavgat - 24.12.11 - 11:00 Uhr

Stell einen Antrag beim Jugendamt. Achtung: Du brauchst 15 Stunden Bedarf, d. h. die Betreuung durch den KV erwähnst Du nicht.

Gruß

Manavgat

Beitrag von guppy77 - 24.12.11 - 11:08 Uhr

aber jugendamt? weil ich hab ja nen schreiben vom arbeitsamt gehabt, wo von einer pauschale 130 euro was drin steht. also das arbeitsamt eine betreuung bezahlt, wenn durch die umschulung kosten entstehen. da wird das jugendamt sich weigern, weil arbeitsamt zuständig ist.

Beitrag von mini-bibo - 25.12.11 - 14:08 Uhr

Hallo!

Hast Du denn jemanden, der das Kind in der zeit bei euch zu Hause betreuen würde? Denn wenn das eine Tagesmutter wäre, wäre die Betreuung ja wieder bei ihr zu Hause und Du müsstest Dein Kind trotzdem wieder abholen?!
Das nur so am Rande!

Bei uns läuft die bewilligung über solche Gelder vorrangig über das Jugendamt, nicht über die Arge! Das bedeutet, den Antrag müsstest Du beim Jugendamt einreichen.

Aber mich würde interessieren, wenn Du jetzt eine Umschulung machst, in der Du von 7-20 Uhr arbeitest/unterwegs bist wie wirst Du nachher in dem Job arbeiten können, ohne 3-4 verschiedene Betreuungsformen?

Alles gute wünscht
mini-bibo

Beitrag von guppy77 - 26.12.11 - 10:25 Uhr

hallo, ich bräuchte nur für 2 abende einen babysitter für je 4 h.. mehr nicht.

ich bräuchte später im job dann auch mind. 2 abende einen babysitter,
alles andere ist abgedeckt.

bei der umschulung läuft das wie schon geschrieben übers arbeitsamt,

ich hatte den schriebs ja schon wo ich ausfüllen sollte ob ich geld brauche.
die maßnahme wird übers arbeitsamt bezahlt und ich hab ansprüche daraus,
wenn mir durch die umschulung kosten enstehen. fahrgeld, betreungsgeld ... usw.