Lohnsteuerausgleich Nachzahlung "stunden lassen",was bedeutet das?

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Beitrag von pssst77 - 24.12.11 - 10:27 Uhr

Hallo,

mein Lebensgefährte hat gestern seine Abrechnung vom Lohnsteuerjahresausgleich bekommen und muß einen größeren Betrag nachzahlen.
Er hat seinen Steuerberater daraufhin angerufen,weil er bisher noch nie nachzahlen mußte.
Dieser hat ihm dann am Handy nur kurz mitgeteilt,dass es die Möglichkeit gibt,den Betrag "stunden zu lassen",wenn man ihn nicht sofort bezahlen könne.
Nun wissen wir aber nicht so recht,was er damit meinte...soll er den Betrag nun monatlich abstottern oder wird der irgendwie verschoben,also dass er ihn später bezahlen kann?
Vielleicht kennt sich da jemand damit aus und kann uns weiterhelfen...wir sitzen ja jetzt 2 Wochen im Ungewissen,weil weder Finanzamt noch Steuerberater bis 07.01.2012 zu erreichen sind.

Lieben Dank im Voraus und ein schönes,ruhiges und besinnliches Fest! #kerze #paket

Sylvia

Beitrag von muppi75 - 24.12.11 - 10:40 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Stundung_%28Steuerrecht%29

Beitrag von comapo - 25.12.11 - 00:24 Uhr

Hallo,

also das FA ist normalerweise nicht in den Weihnachtsferien geschlossen, da kann man also durchaus anrufen.

Stundung heißt, die Zahlung wird nicht sofort fällig sondern zu einem (beantragten und genehmigten) späteren Zeitpunkt. Ggf. ist die Stundung mit Ratenzahlung verbunden.

Hinsichtlich der Nachzahlung frage ich mich, was anders ist als in den Vorjahren? Hat er zusätzliche Einkünfte gehabt? Oder sich in 2009 getrennt und in 2010 noch Steuerklasse 3 gehabt ohne zusammen zu veranlagen?

Ein normaler Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 kommt in der Regel nicht zu einer Nachzahlung.

LG

Beitrag von pssst77 - 25.12.11 - 10:32 Uhr

Hallo,

ja,genau so war es.
Getrennt und seine Exfrau hat auf ihren Wunsch alleine veranlagt...mein Lebensgefährte wußte das bis vor ein paar Tagen nicht,er wurde nun automatisch für 2010 mit der 1 abgerechnet,hatte diese aber nicht beantragt,sondern der Lohn wurde weiterhin auf die 3 ausgezahlt...

Gruß
Sylvia

Beitrag von comapo - 25.12.11 - 13:37 Uhr

Sofort Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen!!!

Die Ex MUSS aus gründen der (nach-)ehelichen Solidarität gemeinsam veranlagen. Dein LG soll ihr das schriftlich mitteilen, denn er kann sie zivilrechtlich verklagen und wird das Verfahren zweifelsfrei gewinnen.

Steuerrechtlich ist sie im Recht, aber zivilrechtlich nicht. Und das FA kennt diese Probleme.

Also erst mal NICHT zahlen, KEINEN Stundungsantrag stellen, ganz wichtig die Kombination Einspruch und Aussetzung der Vollziehung!!

http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/01/15/die-steuerklassen-im-trennungsjahr/

http://www.vatersein.de/Forum-topic-7599-start-msg70864.html#msg70864

Ich guck mal bei Gelegenheit, ob ich auch ein Urteil dazu finde, das sollte euer Steuerberater aber auch wissen!!!

LG

Beitrag von comapo - 25.12.11 - 13:50 Uhr

Hier hatte auch einer "frisch" ein solches Schadensersatzverfahren gewonnen:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-22479.html (letztere Beitrag)

Beitrag von nick71 - 25.12.11 - 16:29 Uhr

"er wurde nun automatisch für 2010 mit der 1 abgerechnet,hatte diese aber nicht beantragt,sondern der Lohn wurde weiterhin auf die 3 ausgezahlt..."

Mal vorab: Ab dem 1. Januar, der auf die Trennung folgte, hätte die Verpflichtung zum Wechsel in die Stkl. 1 bestanden...von daher ist es schon richtig, dass das Einkommen deines Freundes nicht nach Stkl. 3 versteuert wurde.

Zum Rest kann ich leider nicht viel sagen...ich weiß nur, dass das Finanzamt einer Stundung nicht zustimmen MUSS.

Beitrag von comapo - 25.12.11 - 18:13 Uhr

Ich habe es so verstanden, dass sie sich erst in 2010 getrennt haben, aber die Veranlagung jetzt einzeln erfolgte.

LG

Beitrag von nick71 - 26.12.11 - 09:18 Uhr

"Ich habe es so verstanden, dass sie sich erst in 2010 getrennt haben, aber die Veranlagung jetzt einzeln erfolgte."

Du hattest doch nachgefragt und die TE bejahte, dass die Trennung in 2009 stattgefunden hat. Zumindest habe ich das so verstanden...

Beitrag von comapo - 26.12.11 - 11:39 Uhr

Also jetzt les ich noch mal nach *verwirrtguck*

Beitrag von comapo - 26.12.11 - 11:40 Uhr

Noch mal eine Nachfrage: WANN war die Trennung?

2009? Dann war alles richtig, denn dann kann 2010 nicht mehr gemeinsam veranlagt werden.

2010? Dann gilt das, was ich geschrieben habe. Zusammenveranlagung möglich und sie MUSS zustimmen.

LG

Beitrag von pssst77 - 26.12.11 - 11:54 Uhr

Die Trennung war am 13.12.2010.

Beitrag von comapo - 26.12.11 - 12:22 Uhr

Okay,

dann MUSS sie (zivilrechtlich) zusammen veranlagen. Er sollte vorgehen, wie ich gestern schrieb.

LG

Beitrag von sammy7 - 26.12.11 - 15:04 Uhr

Hallo,
warum sollte sie einer Zusammenveranlagung zustimmen müssen?
Wenn sie selbst Einkünfte hat, muss sie das nicht!

Gruß Claudia

Beitrag von comapo - 26.12.11 - 21:26 Uhr

Steuerrechtlich nicht, aber zivilrechtlich. Sie ist dem Grundsatz zur (nach-)ehelichen Solidarität verpflichten. Der Ehemann kann die Ex auf Schadensersatz verklagen.

Ein Bekannter von mir hat so ein Verfahren kürzlich gewonnen. Die Ex muss nicht nur seine Nachzahlung ausgleichen sondern ihm auch den auf ihn entfallenden Anteil, den er bei Zusammenveranlagung erhalten hätte zuzüglich Zinsen. Schlappe 9.000 Euro.

Es gibt da schon einige Gerichtsurteile zu.

LG

Beitrag von pssst77 - 27.12.11 - 14:56 Uhr

Hallo,

ich wollte mich noch bei Dir bedanken...bevor ich es wieder vergesse. ;-)

Danke für deine guten Tips,mal sehen,was mein Freund erreichen kann!

Grüßle
Sylvia

Beitrag von comapo - 27.12.11 - 15:25 Uhr

Gerne! Viel Erfolg und gib mal ein Feedback :)

Beitrag von saskia73 - 27.12.11 - 07:28 Uhr

Hallo Sylvia,

mir wäre neu, dass die Finanzämter geschlossen hätten.

Den Antrag wird sicherlich euer Steuerberater an das Finanzamt stellen, auf Raten bezahlen oder den Gesamtbetrag in ein paar Wochen bezahlen.

LG Saskia

Beitrag von alexandra74 - 27.12.11 - 12:53 Uhr

Hallo,

wir mußten auch mal eine hohe Summe nachzahlen.Wir hatten uns beim Finanzamt erkundigt ob wir die Summe in Raten abzahlen könnten.Wir bekamen zur Antwort das würde nicht gehen .Also mußten wir alles auf einmal zahlen.Wir mußten auch noch vorrauszahlungen leisten .Das war auch nicht gerade wenig.Vielleicht lassen sie sich ja bei euch drauf ein.Viel Glück.

LG Alex.

Beitrag von pssst77 - 27.12.11 - 14:52 Uhr

Hallo,

ich vermute mal,dass das nur ein Steuerberater durchbringt.

Liebe Grüße und Danke.
Sylvia