MUSS man den Unterhalt berechnen lassen?

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Beitrag von kiddymummy - 24.12.11 - 14:13 Uhr

Hallo,

vielleicht hört sich die Frage erst einmal blöd an, interessiert mich aber mal.
Der Unterhalt ist ja fürs Kind insofern frage ich mich, ob man darum konkret verpflichtet ist, den Unterhalt von einer offizieller Stelle berechnen zu lassen.
Oder ob man das auch so regeln könnte. Aber dann könnte es natürlich theoretisch sein, daß man zu wenig vereinbaren würde und dem Kind sozusagen was vorenthält. #kratz
Die Überlegung kam bei mir aufgrund eines kürzlichen Telefongesprächs mit dem Vater meiner Tochter und mir auf.
Es hat gerade vom Jugendamt Bescheid bekommen, daß er seine Einkommensunterlagen der letzten drei Jahre wegen Überprüfung/Neuberechnung des Unterhalts einreichen soll. Da er selbständig ist, ist das wohl immer ein recht hoher Aufwand alles Kram zusammen zu bekommen.
Er würde wohl auch ohne erneute Überprüfung ab Januar (da wird meine Tochter 6) den Unterhalt der zweiten Stufe bezahlen. Laut der Berechnung, die in 2006 mal gemacht wurde, wären das dann abzüglich des 1/2 Kindergeldes 380 EUR in der zweiten Altersstufe.
Da seine Branche in den letzten Jahren relativ schlecht da stand und er inzwischen mit einer neuen Partnerin (sie arbeitet halbtags und hat auch ein Kind) zusammenlebt, gehe ich mal davon aus, daß bei der Neuberechnung weniger als diese 380 EUR herauskommen würden -genau wissen tue ich es natürlich nicht-.
Ich frage mich darum, ob ich nicht auch sagen könnte/dürfte, daß ich mit den 380 EUR einverstanden bin auch ohne eine Neuberechnung. Oder würde sowas rein rechtlich gar nicht gehen.

LG
kiddymummy

Beitrag von futzemann2003 - 24.12.11 - 14:24 Uhr

huhu #winke,

ich denke, wenn das JA schon mit "drin hängt", musste es darüber laufen lassen...

ich bin zwar nimmer alleinerziehend, war es aber ne zeitlang... ich hab damals dem vater einfach den betrag lt. düsseldorfer tabelle genannt und er hat ihn bezahlt... #klatsch ohne es nachprüfen zulassen... er müsste wahrscheinlich weniger bezahlen..

lg
steffie

Beitrag von scullyagent01 - 24.12.11 - 15:41 Uhr

Rein theoreitsch geht - sofern Du keine öffentlichen Mittel beziehst.

Aber:

ich weiß nicht was für einen Mist Dir dein KV da erzählt. Als Selbständiger ist es weniger Aufwand die Unterlagen bezubekommen, wie es zum Beispiel bei einem Angestellten wäre, der alle G ehaltsnachweise, Boni & Provisionsabrechnungen etc. sammeln und vorlegen muß.

Als Selbständiger reichen die Jahresabschlüsse, jeweils ein Dokument, was der Steuerberater eh für das Finanzamt ausfertigt. Eben die Einkommensteuererklärung.

Ich hab die der letzten 10 Jahre im Schrank stehen, dazu ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet. Dich Nachweise der letzten 3 Jahre sind in nicht mal 5 Minuten kopiert. Alle dazugehörenden Belege können ebenso vorgelegt werden.

Also allein wegen der schwachsinnigen Argumentation deines Ex würde ich hellhörig werden - es könnte gut sein, das er Einkommen verschleiern will.

Scully, auch Selbständig

Beitrag von stormkite - 24.12.11 - 21:58 Uhr

Nein, solange du keine staatliche Unterstützung bekommst, musst du gar nichts.

Wenn du deinem ex soweit vertraust, das er dich nicht grob über den Tisch zieht, und du außerdem nicht unbedingt auf jeden Euro angewiesen bist - dann könnt ihr das gemütlich bei einem Kaffee besprechen, und dann läuft das so, wie ihr das vereinbart habt.

Schwierig wird es halt immer dann, wenn Frau gerade am Existenzminimum dahinleben muss, und den Ex in Verdacht hat, das er eigentlich im Geld schwimmt, aber eben nicht bereit ist, für seine Kinder zu zahlen.

Und oft haben Männer das Gefühl das die Ex sie einfach ausbeuten will ... darum ist es oft hilfreich, mal eine Kostenaufstellung zu machen, wie viel Geld die leiben Kleinen wirklich kosten ... Mietanteil, Essensgeld, Ausgaben für Betreuung, Essen, Kleidung ...

Beitrag von comapo - 25.12.11 - 00:14 Uhr

Hi,

die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie. Du musst auch nicht das JA überhaupt beteiligen, das heißt, Du kannst die ganz einfach zurückpfeifen, die Beistandschaft aufkündigen und Dich mit Deinem Ex auf alles einigen, wonach euch beiden ist.

In diesem Land herrscht ja Vertragsfreiheit. Dein Kind hat nach dem BGB diverse Ansprüche, aber Du als gesetzliche Vertreterin bzw. Treuhänderin des Unterhalts kannst Dich mit dem KV so einigen wie Du möchtest. Das funktioniert nur nicht, wenn eure Absprachen zu Lasten Dritter (also der Sozialtöpfe) geht.

Er kann Dir freiwillig 500 bieten, aber genauso kannst Du auch auf 300 runter gehen. Und wenn er weiter 380 zahlen will und Du damit klarkommst, besteht auch kein Grund, etwas zu ändern.

LG

Beitrag von manavgat - 26.12.11 - 22:11 Uhr

Die beim Jugendamt sind doch nicht blöd. O.k.! nicht sooooo blöd.

Erklär ihnen den Sachverhalt und sag, dass Du aus dem Grund davon Abstand nehmen willst.

Gruß

Manavgat

Beitrag von kiddymummy - 27.12.11 - 09:11 Uhr

Hallo,
na, dann wil, ich mnal hoffen, daß sie so blöd dann nicht sind. ;-)
Heute ist dort geschlossen.
Aber morgen werde ich dort mal anrufen.

LG
kiddymummy