Hallo ihr Lieben! 
Es geht diesmal nicht um mich, sondern um meine Schwester. Sie hat ihrem Freund eine Kleinigkeit zu Weihnachten gekauft. Eine Pfeffermühle in einem antiken Look. Hat er sich schon immer gewünscht.
Jedenfalls hatte sie das Teil Anfang Dezember bei eBay ersteigert und über PayPal bezahlt. Sie selber hat derzeit keinen wirklich festen Wohnsitz, da sie noch studiert und mal in einer WG, mal bei ihrem Freund, mal bei uns schläft. Jedenfalls hatte sie das Paket an meine Adresse schicken lassen, da sie sonst nicht wusste, wohin damit. Das Paket kam, wie gefordert, zu mir, doch es war der falsche Artikel.
Der Verkäufer schickte angeblich sofort neue Ware inkl. Retourenlabel für den falschen Artikel raus, doch es kam und kam und kam nichts an. Meine Schwester rief mich jeden Tag an und hatte die Hoffnung schon aufgegeben, dass die Pfeffermühle noch rechtzeitig zu Weihnachten kommt, als meine Mutter sie gestern anrief, dass das Paket bei IHR angekommen sei. 
Wie nun das? Ich kann es mir nur so erklären: Bei eBay ist sie noch mit der (ehemaligen) Adresse meiner Mutter gemeldet gewesen, bei der sie bis zu ihrem Auszug vor vier Monaten noch gewohnt hat. Ich habe dann auf ihren Wunsch ihre E-Mails gecheckt: Sowohl bei der Zahlung über PayPal, als auch bei der Kaufabwicklung bei eBay hatte sie MEINE Adresse angegeben. Eigentlich wäre es kein Problem gewesen, dass das Paket nun zu meiner Mutter geschickt wurde, ABER diese ist selber vor kurzem umgezogen und hat einen Nachsendeantrag gestellt. Dieser gilt allerdings nur für Briefe, folglich musste meine Mutter heute für das Paket stolze 15€ und ein paar Gequetschte zahlen. Als sie den Paketboten nach einer Quittung fragte, meinte er, er hätte keine Quittungen dabei, es wäre außerdem Weihnachten, er hätte viel zu tun und rauschte ab.
Als meine Schwester ein paar Stunden später bei mir anrief, kontaktierte ich sofort DHL, gab die Sendungsnummer durch und bat um eine Quittung. Doch diese könne man im Nachhinein nicht mehr ausstellen.
Man könnte aber in der Sendungsverfolgung nachlesen, dass man eine Gebühr hätte zahlen müssen. Das stimmt in der Tat, allerdings steht dort kein Betrag.
Eigentlich ist klar, dass meine Schwester diese 15,XX€ nicht zahlen möchte. Sie hat, aus meiner Sicht, keinen Fehler begangen. Sowohl bei PayPal, als auch bei eBay hat sie als Versandadresse meine Adresse angegeben. Das haben wir auch schriftlich. Aber ich bin mir auch fast sicher, dass der Verkäufer ebenfalls keine Lust hat, diese Gebühren zu zahlen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Warenwert inkl. Versand nur knapp über 20€ lag und er zudem ja aufgrund der Falschlieferung zweimal Versandkosten zu tragen hat... Ich kann beide Seiten verstehen! Würdet ihr den Verkäufer trotzdem kontaktieren? Würdet ihr darauf bestehen, dass diese Gebühren für die Nachlieferung von ihm komplett / teilweise übernommen werden? Und wie stehe die Chancen ohne Quittung? Oder würdet ihr es einfach auf sich beruhen lassen? Wie sieht es denn rein rechtlich aus?
Achja: Eine Bewertung bei eBay ist noch nicht erfolgt und die Falschlieferung haben wir auch noch. Meine Schwester hat das Rücksendeetikett ja erst gestern Abend bekommen.
Ich würde mich über eine kurze Einschätzung sehr freuen!
Liebe Grüße 
Marie
eBay, PayPal & falsche Versandadresse: Wer muss die Kosten tragen?
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Beitrag von moeriee - 25.12.11 - 02:34 Uhr
Beitrag von arienne41 - 25.12.11 - 09:51 Uhr
Hallo
Die Frage stellt sich für mich
Wo hat der Händler die falsche (alte) Adresse her?
Vielleicht ein Fehler von Ebay?
Eine Quittung hätte man auch mit der Hand schreiben können.
Ohne Quittung wird keiner was erstatten warum auch
Frohe Weihnachten
Beitrag von vwpassat - 25.12.11 - 12:48 Uhr
Garantiert habt Ihr bei Ebay oder Paypal irgendwo noch eine "alte" Adresse, wahrscheinlich bei Paypal.
Ist also Euer Problem.
Beitrag von moeriee - 25.12.11 - 15:28 Uhr
Nein! Hast du meinen Text gelesen? Sie hat als Versandadresse sowohl bei eBay, als auch bei PayPal MEINE Adresse angegeben. Das haben wir schriftlich! Ich hab's ausgedruckt hier liegen.
In der Mail nach der Kaufabwicklung bei eBay ("Vielen Dank für Ihren Einkauf") steht Folgendes:
Einzelheiten zum Einkauf
Versand nach
Name meiner Schwester
MEINE Straße + Hausnummer
MEINE PLZ + Ort
Einzelheiten zur Bezahlung
PayPal
Auf dem Kontoauszug von PayPal steht auch ganz klar Folgendes:
Lieferadresse:
Name meiner Schwester
MEINE Straße + Hausnummer
MEINE PLZ + Ort
Deutschland
Ich gehe davon aus, dass Folgendes passiert ist. Der Verkäufer bekommt die "Herzlichen Glückwunsch, Ihr Artikel wurde verkauft!"-Mail. Dort steht die Adresse, unter der der Käufer angemeldet ist. Das hab' ich gerade bei meinen Mails zu erfolgreichen Verkäufen noch einmal gecheckt. Da findet sich dann sicher auch die ehemalige Adresse meiner Mutter. Dies ist aber doch nicht zwangsläufig die Versandadresse! Sonst wären ja die Angaben bei der Kaufabwicklung bei eBay und PayPal komplett für die Füße! Denn WARUM soll ich eine Versandadresse angeben, wenn der Verkäufer dann doch an eine andere Adresse verschickt!? Zumal die erste Sendung auch zu MIR kam! Warum nicht die zweite?
Beitrag von moeriee - 25.12.11 - 15:57 Uhr
Ich habe eBay soeben noch einmal telefonisch kontaktiert. Mir wurde mitgeteilt, dass der Verkäufer eine Bestätigungsmail mit einer Rechnungsadresse bekommt (die Adresse, mit der meine Schwester bei eBay angemeldet war). Zudem muss man aber die Kaufabwicklung durchlaufen. Wenn sie dabei nun als Lieferadresse MEINE Adresse angegeben hat, dann muss der Verkäufer dorthin liefern, egal wie die Rechnungsadresse lautet. Zudem hat sie auch bei PayPal als Lieferadresse MEINE Adresse angegeben, weshalb man ihr, laut eBay, nichts ankreiden kann, sondern dem Verkäufer. Das Problem wurde von eBay schriftlich aufgenommen.
Klar, wir haben keine Quittung. Ich konnte aber eben eine Gebührentabelle von DHL ausfindig machen, in der genau dieser Betrag festgehalten ist. Und in der Sendungsverfolgung steht ganz klar: "DHL PAKET, Unfrei/ Nachsendung" Demnach werde ich den Verkäufer nun kontaktieren und ihn über die Sachlage informieren. Meine Schwester ist Studentin und hat das Geld auch nicht zu verschenken. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Beitrag von frayer31 - 25.12.11 - 18:37 Uhr
Hallo,
schon komisch-kein richtigen Wohnsitz-sicherlich hat deine Schwester einen Personalausweiß und mit der Adresse muß sie ja gemeldet sein...
Irgendwie nehme ich dir das alles nicht ab-klingt auch komisch-anscheind seht ihr selber nicht mehr durch-bei den ganzen Adressen-und Umzügen.
Lg
Beitrag von moeriee - 25.12.11 - 20:48 Uhr
Warum nimmst du mir das alles nicht ab? Welchen Grund hätte ich, zu lügen? Meinst du, ich hab' nichts Besseres zu tun, als mir an Weihnachten (und mitten in der Nacht!?) so eine Story auszudenken?
Meine Schwester macht eine Art duale Ausbildung zur Erzieherin und hat nun ein Praktikumssemester, das neun Monate umfasst. Da kaum Plätze für neun Monate angeboten werden, musste sie nehmen, was sie bekommt. Der Platz ist 100 km von hier entfernt. Die ersten Monate ist sie gependelt, aber da meine Mutter jetzt spontan unser Elternhaus verkauft hat und umgezogen ist und sie in der neuen Wohnung nicht mehr unterkommen kann, zieht sie sicher nicht mehr für 2,5 Monate in die Stadt, in der sie ihr Praktikum macht. Es ist eine Ausbildung, für die sie sogar Schulgeld zahlt und wegen des ganzen Heckmecks in der Ausbildung (ein Teil findet in dieser Stadt statt, der nächste in einer ganz anderen), ist sie insg. schon dreimal in drei Jahren umgezogen, hatte den Hauptwohnsitz aber immer noch bei meiner Mutter.
Sie ist seit fünf Jahren mit ihrem Freund zusammen, aber der fand es bislang zuhause bei Mami recht bequem und wollte nicht mit ihr zusammenziehen. Er fährt jeden Morgen 50 km an die Arbeit und nachdem meine Schwester nun eine Stelle in der Stadt bekommen hat, in der auch ihr Freund wohnt, hat er sich dann doch überlegt, dass es ganz nett wäre, mit ihr zusammenzuziehen. Die Wohnung bekommen sie aber erst zum 01.01.'12, weshalb sie nun etwa zwei Monate ohne festen Wohnsitz war. Wo hätte sie sich auch sonst anmelden sollen? In der Stadt, in der sie arbeitet, hat sie keine Wohnung, bei meiner Mutter auch nicht mehr und bei ihrem Freund ja auch nicht. Sie kampiert, wo sie gerade unterkommt, um die Zeit, die ja jetzt in einer Woche vorbei ist, zu überbrücken. Ist zwar ziemlich bescheiden, aber manchmal ist es im Leben einfach so, dass nicht alles perfekt läuft.
Zufrieden?
Beitrag von moeriee - 25.12.11 - 20:53 Uhr
"nachdem meine Schwester nun eine Stelle in der Stadt bekommen hat, in der auch ihr Freund wohnt"
Ich meinte natürlich die Stadt, in der er arbeitet!
Beitrag von vwpassat - 26.12.11 - 13:15 Uhr
So seh ich das auch.
Komisch ist halt immer, dass man nur dann "wach" wird, wenn es ums Bezahlen geht.
Beitrag von moeriee - 26.12.11 - 15:40 Uhr
Hallo!? Wenn sie die Versandadresse falsch angegeben hätte, dann hätte sie es eben unter "dumm gelaufen" verbuchen müssen. Aber das hat sie ja nicht. Ich frage mich, wie ihr wohl reagieren würdet, wenn der Verkäufer einfach an eine andere Adresse, als die angegeben versenden würde!? Und die Frage, wozu man eigentlich eine Versandadresse angeben muss, wenn man sich als Händler sowieso nicht daran hält, die hat mir hier auch noch keiner beantwortet. Warum auch!?
Meine Schwester ist nach dem Kauf AKTIV geworden und hat dem Verkäufer sowohl über die Kaufabwicklung, als über die Zahlung bei PayPal mitgeteilt: "Übrigens wünsche ich eine andere Versandadresse, die lautet wie folgt...!" Und wenn meine Schwester, so wie ihr hier so nett behauptet, die falsche Adresse hinterlegt hat, wie kommt es dann, dass das erste Paket zu mir kam, nur die Ersatzlieferung nicht? Lest ihr denn überhaupt, was ich schreibe oder kann ich mir die Mühe sparen? Sorry, aber da werde ich echt sauer! Ich habe weder gefragt, ob ihr es korrekt findet, warum meine Schwester noch nicht umgemeldet ist, noch habe ich wissen wollen, ob es korrekt war, dass sie die Adresse, über die sie bei eBay angemeldet ist, nicht geändert hat! Ich wollte lediglich wissen, ob der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware an die NACHWEISLICH angegebene Versandadresse zu senden! Mehr nicht! Aber ihr diskutiert hier jeglichen Sche*ß, außer dem Gefragten!
Habt ihr tatsächlich Ahnung oder einfach nur Langeweile?
Das Geilste ist aber noch, dass hier in anderen Fällen auf Verkäufern rumgehackt wird, wenn sie die verkaufte Ware nicht an die bei PayPal hinterlegte Adresse gesendet haben und die Ware verschwunden ist. Hat dieser Verkäufer ja auch nicht und das hat meine Schwester, wie mittlerweile mind. zweimal hier geschrieben, sogar schriftlich vorliegen! Aber weil ich nun nicht der Verkäufer bin, sondern den Käufer vertrete, liegt die Schuld natürlich nicht beim Verkäufer, sondern bei uns. Manchmal frage ich mich, wie schizo es hier eigentlich zugeht! 
In dem Sinne:
für nichts!
Beitrag von vwpassat - 26.12.11 - 21:56 Uhr
Verbucht das doch einfach unter Lehrgeld und ändert die Adressen, so dass nirgendwo mehr eine "alte" und demzufolge nicht gültige Adresse mehr steht.
Alternativ kannst Du ja dem Shop bzw. Verkäufer auch mit ellenlangen Mails bombardieren.
Ich bin mir nicht sicher, wo genau der Fehler liegt, Ihr solltet aber wirklich mal klar Schiff machen, eh das nochmal passiert.
