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Beitrag von ruschel-65 - 25.12.11 - 07:13 Uhr

hallo,

bin seid 1994 hallenleitung in einem spielcasino,am mittwoch sagte mein chef durch betriebliche veränderungen braucht er keine hallenleitung mehr die verwaltung mache es in zukunft selbst!!!!
ich solle ihm noch etwas unterschreiben er meinte damit nachher keiner mehr ansprüche hat auf irgend etwas....
habe einen gültigen arbeitsvertrag wo ich als hallenleitung drin stehe!
was kann ich machen??
komme mich total hintergangen vor!!!!

gruss ruschel-65

Beitrag von windsbraut69 - 25.12.11 - 08:53 Uhr

Unterschreiben solltest Du überhaupt nichts. Was eine Kündigung durch den AG für Dich angeht, hängt es von Eurer Mitarbeiterzahl ab, ob Kündigungsschutz besteht.

An Deiner Stelle würde ich mich anwaltlich beraten lassen, um zu schauen, ob Du zumindest eine Abfindung aushandeln kannst, wenn Du den Job nicht behalten kannst.

LG,

W

Beitrag von witch71 - 25.12.11 - 09:01 Uhr

Abgesehen davon, dass er Dich schriftlich kündigen muss und Du u.U. ein Recht auf eine Abfindung haben könntest verstehe ich nicht, wieso Du Dich hintergangen fühlst? Wenn die Kosten für die Hallenleitung eingespart werden müssen ist das eine betriebliche Massnahme wie anderswo auch. Jeder Arbeitsplatz kann weggekürzt werden, davor ist leider keiner gefeit.

Oder verstehe ich die Aussage falsch?

Beitrag von ruschel-65 - 25.12.11 - 09:56 Uhr

ja das ist schon richtig würde ich auch verstehen wenn nicht im gegenzug eine andere die gleiche arbeit macht....
hat vor 2 jahren erst angefangen ist zudem noch eine freundin von mir nennt sich privatassistentin vom chef !!!!!

gruss ruschel-65

Beitrag von lavala - 25.12.11 - 12:13 Uhr

Hallo an Dich,

ja, die wiegt die "Privatassistenz" offensichtlich etwas schwerer als Deine jahrelange Arbeit.

Da ich vor vielen jahren auch mal zu einer solchen Unterschrift gedrängt wurde und hinterher schwer mit den Folgen zu kämpfen hatte, kann ich Dir nur raten: Nichts - aber wirklich gar nichts - unterschreiben und auf seine schriftliche Kündigung warten. Damit geh dann zum Arbeitsgericht und reich Kündigubngsschutzklage ein. Dann sind wenigstens Deine Rechte gesichert.
Viel Erfolg!

Beitrag von our_darkness - 25.12.11 - 12:16 Uhr

#pro

Beitrag von witch71 - 25.12.11 - 12:45 Uhr

Klar, da würde ich mich auch hintergangen fühlen. Trotzdem würde ich mich weder mündlich äussern noch den Wisch unterschreiben, bis nicht geklärt ist, welche Rechte Du hast.

Beitrag von our_darkness - 25.12.11 - 12:15 Uhr

"und Du u.U. ein Recht auf eine Abfindung haben könntest"

Nonsens. Es gibt schlicht und ergreifend kein "Recht auf eine Abfindung", diese werden entweder vom AG angeboten oder mit dem AG ausgehandelt, nötigenfalls im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Aber auch hierbei gilt: Es gibt KEIN! Recht auf eine Abfindung!

Zweitens sollte sie sich schon hintergangen fühlen, wenn man ihr unangekündigt, einen Wisch unter die Nase hält, den sie unterzeichnen soll und ihr en passant erklärt, dass ihr Arbeitsplatz wegfallen soll.

Sie unterschreibt damit nämlich evtl. auch sozusagen gleichzeitig, dass sie eine Sperrzeit beim ALG I bekommt.

Dein Geschreibsel ist unmöglich und vor allem: Völlig unwissend.

Beitrag von witch71 - 25.12.11 - 12:44 Uhr

Wenn Du Recht als juristisches Recht definierst dann ist klar, dass das nicht der Fall ist. Sittliches oder moralisches Recht schaut anders aus und immerhin arbeitet sie doch dort schon seit annähernd 18 Jahren! Findest Du nicht, dass ausser einem feuchten Händedruck etwas mehr drin sein dürfte?

Für mich war nach drei Arbeitsjahren plus einem dreijährigen Erziehungsurlaub schon eine Abfindung drin. Da hat sie wohl mit Sicherheit mehr Verhandlungsspielraum als ich.

Hintergangen müsste sie sich fühlen, wenn ihr eine Nachfolgerin vor die Nase gesetzt wird, obwohl man ihr sagt, man hätte ihre Stelle gestrichen. So wie es jetzt ist würde ich es beispielsweise als feige und den Wisch als kackdreist bezeichnen. Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, sich vor einer Kündigung zu äussern.
Vielleicht definieren wir das Wort "hintergehen" einfach anders.

"Dein Geschreibsel ist unmöglich und vor allem: Völlig unwissend."

Anders als Du spare ich mir jetzt einen Kommentar, wie ich Dein Geschreibsel finde. Auf so ein persönliches Niveau muss ich mich nicht herab lassen. :-)

Ich wünsche Dir aber noch von ganzem Herzen schöne Feiertage und mögen sie friedvoll verlaufen!

Beitrag von windsbraut69 - 25.12.11 - 18:05 Uhr

"Recht auf Abfindung" ist dann aber schon ungeschickt ausgedrückt.
Moralische Belange sind hier ja nicht relevant.

Gruß,

W

Beitrag von manavgat - 25.12.11 - 12:27 Uhr

Selbstverständlich unterschreibst Du gar nichts.

Solange Du nicht schriftlich gekündigt worden bist, musst Du gar nichts machen. Sobald Du eine schriftliche Kündigung erhälst, gehst Du umgehend zu einer Anwältin und erhebst Kündigungsschutzklage.

Reg Dich nicht auf. Genieß die Feiertage - es kommt, wie es kommt.

Manavgat

Beitrag von jarmina - 25.12.11 - 14:47 Uhr

Hallo,

der erste Grundsatz ist, nichts unterschreiben, denn ich vermute Dein AG will Dir einen Aufhebungsvertrag unterjubeln, damit er Dich sofort los wird.

Wenn ihr soviele Mitarbeiter habt, wie ich bei einem Spielcasino vermute, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, soweit nichts anderes im Arbeitsvertrag festgehalten ist, und die beträgt bei der Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit immerhin 6 Monate zum Monatsende.

Liebe Grüße

Jarmina

Beitrag von kawatina - 25.12.11 - 15:38 Uhr

Hallo,

der will einen Aufhebungsvertrag.

Wenn du das unterschreibst kann es zu einer Sperre kommen. Heißt du bekommst drei Monate kein Arbeitslosengeld und eine Abfindung erhältst du auch nicht, weil du ja einverstanden warst.

Unterschreibe bloß nichts - egal wie der tobt. Denn das ist nur zu deinem Nachteil.
Denn was für Ansprüche soll denn der Chef gegen dich haben?

Eben - keine!

Für dich hingegen steht einiges auf dem Spiel.

Wenn er dich los werden möchte, soll er dich kündigen. dann prüfe deine Ansprüche ihm gegenüber und habe da bloß keine Gewissensbisse. Die hat dein Boss ja scheinbar auch nicht.

LG