Habe was bei Ebay verkauft...

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Beitrag von isabell83nrw - 25.12.11 - 17:11 Uhr

Hallo,

ich habe im Oktober eine gebrauchte Senseo ohne Garantie verkauft.

Nun meldet sich die Käuferin und behauptet Sie wäre beschädigt und Sie will ihr Geld zurück.

Ich habe gefragt was nicht funktioniert und Sie sagte der Kaffee käme da wie Wasser ohne Creme raus, ich hatte och eine Packung normale Jacobspads dazugelegt.

Ich habe ihr zurückgeschrieben das Sie die eventuell falsch bedient hat und das es nunmal nicht soviel Schaum gibt, ist ja auch nur normaler Kaffee.

Da hat Sie nur geschrieben ich hätte Sie übers Ohr gehauen und Sie wird dann andere Wege gehen.

Sie hat 28€ bezahlt, jetzt meldet Sie sich nach 2 Monaten und sagt ich hätte ihr die Senseo kaputt verkauft.

Ist nicht viel Geld aber irgendwie finde ich es komisch, hätte Sie sich sofort gemeldet dann hätte man das klären können.

Was sol ich denn jetzt machen?

Also irgendwie fühle ich mich auch veräppelt#kratz

Kommt mir irgendwie schon komisch vor weil Sie sagt das es ein Weihnachtsgeschenk für ihre Eltern war, wer kauft denn eine gebrauchte Senseo ohne Karton und verschenkt Sie an Weihnachten?

Beitrag von firewomen73 - 25.12.11 - 17:46 Uhr

Hallo! #niko

>>Was sol ich denn jetzt machen?<<

Gar nichts!
Sie hätte sie,nach Erhalt,testen sollen!
Nach 2 Monaten unternimmt ebay da auch nichts mehr!

Ich würde ihr das freundlich schreiben und gut ist es!

LG Nicole!

Beitrag von isabell83nrw - 25.12.11 - 17:49 Uhr

Eine Negative Bewertung würde mir auch egal sein habe schon über 1000 Positive.

Was passiert wenn Sie einen Anwalt beauftragt das Geld bei mir einzufordern?

Muss ich dann noch Ihre Anwaltskosten tragen?

Ich hatte noch nie mit sowas zu tun und weiß darüber auch nichts.#kratz

Beitrag von firewomen73 - 25.12.11 - 18:21 Uhr

die zeit ist doch um,um negativ zu bewerten,oder? (60 tage waren das) #kratz

ein anwalt wird sich nicht lohnen!
das wird sie wissen!

du bist doch privatverkäufer,oder?
da wird nichts mehr kommen,ausser drohungen!

ich würde es drauf ankommen lassen!

;-)

Beitrag von isabell83nrw - 25.12.11 - 18:43 Uhr

Ja ich bin Privatverkäufer, der Kauf war am 29.10. ich glaube das Sie es noch bewerten kann weil das hat Sie ja noch nicht.

Beitrag von richer - 25.12.11 - 19:15 Uhr

Hallo,

mich hat heute auch eine Ebay-Käuferin angeschrieben, weil sie den im september gekauften ipod nano gestern verschenkt hat und der geht nicht.

Bei mir war der Kaufpreis 61€, aber ich seh das ganze auch locker.
ich bin private verkäuferin, dh ich verkaufe ohne garantie.

Sie will sich auch mit Ebay in verbindung setzen, da sie nun das geld in den sand gesetzt hat

Aber ganz im ernst: wenn man schon was gebrauchtes kauft, dann testet man das doch, bevor man es an weihnachten verschenkt oder nicht?

Ich hab meine bewertung von ihr schon nach erhalt bekommen und ihr nun nur geantwortet, das der Ipod bei mir funktionsfähig war.
Eigentlich wollt ich ihr noch dazu schreiben, ob sie mir etwa unterstellt, das ich absichtlich defekte ware verkaufe, aber mein Mann meinte, ich soll es lieber lassen.

Bin mal gespannt, was da noch hinterher kommt #gaehn

viele grüße
nicole

Beitrag von isabell83nrw - 25.12.11 - 19:24 Uhr

Hallo,
mich würde es als Käufer auch ärgern aber die Senseo ging sonst hätte ich Sie als defekt verkauft.

Ich denke mal das Sie sich den Kaffee anders vorgestellt haben, ich z.b. mag den Senseokaffee nicht darum habe ich Sie auch verkauft.

Sie wurde wirklich nicht oft benutzt, die Käuferin sagt auch das der Kaffee zu dünn/wässrig ist.

Aber das heißt doch noch lange nicht das die Maschine kaputt ist.

Ich werde auch erstmal abwarten, Geld zurück zahlen sehe ich nicht ein weil Sie sich so spät gemeldet hat und in der Zeit kann ja auch etwas passiert sein.

Beitrag von tragemama0709 - 28.12.11 - 15:00 Uhr

ohne Garantie nützt dir richts.

Du musst die Gewährleistung nach BGB ausschließen

Beitrag von richer - 02.01.12 - 10:40 Uhr

Hallo,

und, hast Du nochmal was von der Käuferin gehört?

Meine hat mich angeschrieben, sie hätte das gerät überprüfen lassen und es wäre wohl die Platine kaputt.
Ebay hätte ihr geraten, privat einen Anwalt einzuschalten, aber sie will sich nun mit mir ohne anwalt einigen.

Ich schreib ihr heute abend zurück, das ich ja nicht überprüfen kann, was sie in den 3 Monaten zwischen erhalt der Ware und weihnachten, mit dem gerät gemacht hat und sie daher auch kein geld zurück bekommt.

Bei mir hat der iPod funktioniert und daher werd ich ihr auch keinen cent zurück zahlen.

Grüßle
nicole

Beitrag von mtinaaa - 25.12.11 - 19:44 Uhr

#pro schließe mich an,als auch erfahrene Ebayerin ;-)#winke

Beitrag von vwpassat - 26.12.11 - 13:18 Uhr

Genau!

1 freundliche Antwort und dann abhaken.

Beitrag von tragemama0709 - 28.12.11 - 14:57 Uhr

Hallo,

das stimmt nicht.

Erstmal hat der Vertrag nichts mehr mit Ebay zu tun.

Zweitens musst du die Gewährleistung ausschließen und nicht die Garantie.

Hat sie nur die Garantie ausgeschlossen und nicht die Gewährleistung, muss sie auch als Privatperson 12 Monate gewährleistung geben