Hallo und schönen 2. Feiertag
Ich hab letzte woche den brief vom amtsgericht bekommen das ich und mein mann mitte januar den Gerichtstermin haben
1 tag später kam der brief von mein anwalt(nur ich hab einen) das wir da noch nicht geschieden werden können, da mein mann seine unterlagten noch nicht vorgelegt hat.
Der V10 Bogen fehlt noch. Er soll ihn bis zum gerichtstermin mitbringen. Hab es ihm auch noch mal gesagt.
Was passiert falls er ihn nicht mitbringt?
Und wenn er ihn mitbringt , wie lang dauert dann die scheidung noch?
Und wichtigste Frage! Werden wir gefragt warum wir uns scheiden lassen möchten? Also werden beide gefragt?
lg yvonne
Gerichtstermin zwecks scheidung, Fragen!!!!
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Beitrag von yvschen - 26.12.11 - 17:52 Uhr
Beitrag von eisblauvogel - 26.12.11 - 19:26 Uhr
Hallo. Erstmal zur "wichtigsten Frage": Ihr werdet beide gefragt ob Ihr Euch scheiden lassen möchtet und ob Ihr beide damit einverstanden seid, nach einem Grund wird nicht gefragt. Aber normalerweise erklärt Dir das Dein Anwalt nochmal vorher. Die Scheidung kann erst ausgesprochen werden, wenn alle Unterlagen vorliegen und der Versorgungsausgleich zwecks Rente usw. durchgeführt werden kann. Bei uns haben Ende Oktober beim Gerichtstermin noch Auskünfte von der privaten Zusatzversicherung meines Noch-Ehemannes gefehlt. Inzwischen sind diese eingetroffen und der nächste Gerichtstermin wurde auf Anfang Februar festgelegt...... Bis dann das schriftliche Scheidungsurteil bei mir ankommt dauert es (je nach Gericht) nochmal 4 bis 6 Wochen...... Zieht sich leider alles etwas hin! Gruß, eisblauvogel
Beitrag von yvschen - 26.12.11 - 20:23 Uhr
Vielen dank für deine antwort
Also muss es nochmal einen gerichtstermin geben? Das ist ja doof. Dachte immer es wäre nur einer.
Na hoffentlich bringt er alles mit.
lg yvonne
Beitrag von parzifal - 26.12.11 - 23:50 Uhr
Normalerweise erfolgt eine Scheidung nur in einem Gerichtstermin.
Regelmäßig wird dieser erst angesetzt, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung auch vorliegen oder im Termin erfüllt werden (können).
Wenn trotz vorliegenden V10-Formular ( was soll das eigentlich sein?) keine Scheidung erfolgen kann, dann würde normalerweise auch kein Termin angesetzt werden.
Ist denn geklärt wie die Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgt (mittels gerichtlichem Vergleich, dann braucht Dein Mann auch eine Anwalt oder notariellem Beurkundung)?
parzifal
Beitrag von yvschen - 27.12.11 - 21:12 Uhr
hallo
und danke für dene antwort
Mit deinem letzten satz kann ich gar nix anfangen.
http://www.notar-gattner.de/index.php?option=com_content&task=view&id=29&Itemid=26 m,einst du das?
Also wir haben alles geklärt.Zugewinn gab es in der Ehe nicht und unterhalt muss er mir nicht zahle da ich arbeite.Wir sind auch schon 2,5 jahre getrennt.
Den V10 muss mein Mann mitbringen damit geklärt wird was er in der Ehe verdient hat , damit der Versorgungsausgleich ausgerechnet wird. Ich hab meine Sachen schon ausgefüllt und weggeschickt. Nur er ist in den Dingen etwas langsam. (er macht keine briefe auf)
lg yvonne
Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 09:26 Uhr
Normalerweise müssen die Rentenkonten und der Versorgungsausgleich geklärt sein und dann erst wird terminiert.
Insofern ist mir der Termin daher rätselhaft. Was soll denn da passieren? Der Richter nimmt das Formular entgegen und sagt dann Tschüss bis zum Scheidungstermin ich rechne jetzt den Versorgungsausgleich aus? Das wäre Prozessunökonomisch.
Zur einvernehmlichen Scheidung wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung benötigt. Diese erfolgt entweder vorm Scheidungsrichter (durch gerichtlichen Vergleich wofür auch der andere einen Anwalt benötigt) oder vorher durch notarielle Beurkundung.
Ein klären ohne diese Form ist nicht ausreichend.
Gruß
parzifal
Beitrag von yvschen - 29.12.11 - 15:16 Uhr
Hm dann ist das seltsam...
Also ein eigenen anwalt hat ja mein Mann eh nicht. Er hat gar kein Geld dafür. (also theoretisch schon, praktisch nicht.
Na da bin ich ja wirklich gespannt um was es dann geht.
Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 17:37 Uhr
Der Anwalt Deines Mannes würde nur für den Vergleich plus ggfs Rechtsmittel- und Begründungsverzicht auftreten. Da findet sich regelmäßig für kleines Geld ein "Nickanwalt" (weil er nur alles abnicken muss). Eventuell kann Dein Anwalt einen empfehlen?
Ohne Anwalt muss eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (Klärung über Hausrat, Unterhalt, Ehewohnung, Zugewinn, Versorgungsausgleich etc.) vorgelegt werden.
Mich interessiert auch was da im Termin ablaufen soll.
Ich kenne nur Termine in denen gleich die Scheidung ausgesprochen wurde.
Beitrag von yvschen - 29.12.11 - 19:27 Uhr
Ich schreibe dir eine PN wenn der Termin vorbei ist.
Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 20:37 Uhr
Danke!
