Also, meine Tochter ist 5 , ihr Vater hat nur sporadisch kontakt. ( Geburtstag und Weihnachten meldet er sich mal) - wir haben uns in der schwangerschaft getrennt, aber geteiltes Sorgerecht.
Innerhalb des 1. Jahres musste er für das Kind und mich zahlen ( ich bekam ALG 2für mich waren das ca. 50€; für das Kind 195€.
Als ich wieder verdiente und ich ohne ämterhilfe auskam, hätte er nur noch 195 Zahlen müssen, er blieb aber bei den ( nun auch 245 €)
Er ist seit jeher selbständig. Als wir damals beim ja waren, riet mir die Dame dort, seine Bücher ab u d an prüfen zu lassen. ( hab ich bisher nie gemacht - ich wollte keinen Ärger)
Er ist kaufmänn. Dozent, hat ein Haus angemietet, einen Audi als firmeneigen etc. Er zählt den 2, höchsten Satz. Ich frage mich schon öfter, ob das so ok ist. Der Satz besteht seit 5 Jahren; und das nach Absprache.
Leider kümmert er sich nur sporadisch um sein Kind ( gar nicht). Und der ärger wird in mir natürlich immer Größer. Ich strampel mich mit dem Kind allein erziehend und allein verdienend ab, und Wunder mich wie man ein Haus Mieten kann und Audi fahren kann, und nur den 2. Höchsten Satz zahlt.
Ich möchte nur, dass er das zahlt, was er muss. Aber wie is das bei Selbständigkeit? Was mache ich um das prüfen zu lassen? Einfach zum ja gehen? Ich habe keinen Titel bisher....
Hat man irgendwelche rechte mehr weil er sich nicht kümmert?
Danke für Antworten!
Selbständigkeit des KV und kindesunterhalt - fragen ......
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Beitrag von grisu0907 - 26.12.11 - 19:26 Uhr
Beitrag von comapo - 26.12.11 - 19:34 Uhr
Hallo,
meinst Du jetzt wirklich den zweitHÖCHSTEN Satz? Oder Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle?
Es ist so, dass Du alle 2 Jahre einen Anspruch auf Auskunft hast. Bei selbstständigen über die Einkünfte der letzten 36 Monate, also der Einfachheit halber zB die letzten drei Steuerbescheide /Bilanzen...
Bei Selbstständigen ist die Berechnung etwas komplizierter wegen der zu berücksichtigenden privaten Versicherungen und Altersvorsorge. Ich würde Dir raten, das über einen versierten Anwalt zu machen.
LG
Beitrag von grisu0907 - 26.12.11 - 19:42 Uhr
Ich meine Stufe 2 der d. Tabelle. Meine Schwester ist Anwältin- aber die wollte ich da nicht involvieren- hatte gehofft das geht übers ja komplett.
Beitrag von kraxy - 26.12.11 - 20:33 Uhr
Hallo,
ja, das Jugendamt kümmert sich auch um alles. Dort kannst du auch kostenfrei einen Titel erwirken lassen. Lass dich dort beraten.
grüße
kraxy
Beitrag von mum2010 - 26.12.11 - 21:48 Uhr
Hallo, ich würde da keine Rücksicht nehmen wegen Ärger etc...außerdem habt ihr ja eh kaum Kontakt. Der Vater meiner Tochter ist auch Selbstständig. Ich bin seit der Schwangerschaft alleine. Wir haben alles über das Jugendamt gemacht. Die haben seine Unterlagen etc. geprüft. Ich bekomme 257 Euro und meine Tochter ist 1 Jahr alt. Allerdings hat er bereits 3 Kinder bzw. mit meiner Tochter 4! Das wird natürlich alles mit berechnet. Ich denke du würdest weit aus mehr bekommen mit einer Berechnung lt. Unterlagen. Viel Glück!
Beitrag von manavgat - 26.12.11 - 21:59 Uhr
Ich würde an Deiner Stelle nicht daran rühren, zumindest nicht per Anwältin oder gar Gericht. Frag ihn halt, ob er den vereinbarten Unterhalt freiwillig erhöht, da sich ja auch die Preise in den letzten Jahren erhöht haben. Wenn er das nicht einsieht, dann nimm das, was Du bisher bekommen hast.
Als Selbstständiger hat er jede Menge Möglichkeiten, seinen Gewinn zu steuern. Unter Umständen bekommst Du dann weniger.
Gruß
Manavgat
Beitrag von grisu0907 - 26.12.11 - 22:41 Uhr
Hab ich schon - er hat's von seinem Steuerberater prüfen lassen- er müsste dem Mindestsatz zählen - sagt er- kann das sein? mit eigenem Haus ( zur Miete-) und neuem Audi? Wie macht er das frag ich mich....
Beitrag von suess82 - 27.12.11 - 09:39 Uhr
Natürlich kann das nicht sein, aber das ist wie hier einige und ich auch schon geschrieben haben offenbar gängige Praxis bei Selbstständigen. Sie können sich arm rechnen lassen. Ich würde zb. nie wieder etwas mit einem Selbstständigen haben wollen. Weder Kind noch Ehe. Bei uns sah es ja noch mal anders aus. Ich hab mich jahrelang um alles gekümmert, fühle mich nun wie der letzte Sam weil ich meinen Job etc. zurück gestellt habe und bin nun die gearschte. Herr scheffelt Kohle ohne Ende und ich kümmere mich nach wie vor um seine 2 Kinder für die er sich seit er eine neue hat auch nur noch selten interessiert.
Beitrag von suess82 - 27.12.11 - 09:35 Uhr
Das ist ähnlich wie bei mir.
Mein Ex fährt zwei große Autos, eigene Firma, neue große Wohnung zur Miete, will weg fliegen etc. Aber lebt laut seiner Anwältin unter Selbstbehalt.
Selbstständige können machen was sie wollen und alles so herrlich frisieren.
Mein Ex hat zb. den Plan anstelle 70 Euro in die Rente (was er seit 6 Jahren macht) nun auf einmal über 400 Euro pro Monat zu zahlen. Und schon wird das vom relevanten Gehalt abgezogen.
Mein Ex zahlt auch nur Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle obwohl er zu Beziehungszeiten und auch jetzt noch 2500 Euro netto aus der Firma raus zieht pro Monat. Aber laut meinem Anwalt interessiert das keinen, da es ja kein richtiger Gewinn ist. Ja was denn dann? Der Gewinn in der Steuer ist noch höher, aber selbstständige haben ja die Möglichkeit Sachen nicht anzugeben. Wie gesagt, die können sich arm rechnen ohne ende. Und man hat offenbar wirklich keine Handhabe.
Beitrag von parzifal - 27.12.11 - 18:22 Uhr
Du musst trennen zwischen Einnahmen und Gewinn.
Wenn er Einnahmen nicht angibt ist das strafbar!
Was heißt "der Gewinn in der Steuer" ist höher? Höher als was?
Was verstehst Du unter "2.500,--" netto aus der Firma ziehen? Rente und Krankenversicherung wird also zusätzlich aus der Firma gezogen?
Oder verwechselst Du netto mit brutto?
Und wenn er mehr als 70 Eur für die Rente berücksichtigt haben will, dann ist das nicht zu bemängeln. Von 70,-- ist doch keine Rente auffbaubar. 400,-- ist doch immer noch wenig.
Das Selbständige einfacher "frisieren" können als AN ist klar.
Beitrag von suess82 - 27.12.11 - 19:54 Uhr
Ich kann Gewinn und Einnahmen trennen und verwechsel da nichts. Hab das immerhin studiert. Er gibt Einnahmen nicht an nd so ist das natürlich niedriger wie das was da auf dem Zettel steht.
Teilweise hat er im Monat weit über 8.000 Euro Einnahmen. Daher weiß ich, was an Gewinn raus kam. Wir hatten ein absolutes Luxusleben. Konnten uns alles leisten.
Klar sind 70 Euro in die Rente viel zu wenig, aber für ihn ist das verschendetes Geld und er hat das nur abgeschlossen weil ich es damals eingerührt habe. Er kann auch gerne 400 Euro zahlen, macht er aber nicht. Wenn er es tatsächlich zahlen würde, dann könnte er es abziehen, aber nicht sagen, er hat es vor und zieht es schon einmal vorher ab und zahlt weiterhin nur die 70 Euro.
Beitrag von parzifal - 27.12.11 - 21:46 Uhr
Wenn er Einnahmen nicht angibt ist das wie ausgeführt schon wegen der Steuer strafbar.
Da muss man sehen was nachweisbar ist. Hast Du ihm schon mal gedroht, dass Du das Finanzamt informierst, damit es bei den Steuererklärungen genauer hinschaut?
Oder damit drohst, dass Du das Finanzamt informierst, dass er in der Vergangenheit Einnahmen verschwiegen hat (kannst Du das nachweisen)?
Wenn er keine 400,-- Rente abführt kann er diese auch nicht abziehen. Ein "ich das zukünftig vor" ist doch irrelevant.
Beitrag von suess82 - 28.12.11 - 12:01 Uhr
Ich hab schon mit Finanzamt gedroht. Er hatte vorletzten Frühjahr auch schon eine Steuerprüfung für das Jahr 2005, da musste er saftig nachzahlen. Das Verfahren wegen Steuerhinterziehung wurde aber eingestellt, da er sich als sich das anbahnte selber anzeigte.
Nur leider schaut das Finanzamt trotzdem für die weiteren Jahre nicht genauer hin und wenn ich ihn anzeige weiß ich noch nicht so recht wie ich es mache. Mein Ex meinte ich hänge da ja genau so mit weil ich damals den Mund gehalten habe.
Aber vieleicht überprüfen sie die Firma ja nochmal ohne das ich etwas machen muss.
