Umgang einklagen ?

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Beitrag von zuckerschneggle - 26.12.11 - 20:52 Uhr

Hallo zusammen,

gibt es hier jemand der schon mal den Umgang für sein Kind eingeklagt hat ? Es würde mich interessieren wie das abläuft und welche Chancen man dabei hat.

Laut § 1684 http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
.....soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. ( Zitat Ende )

Ich selber wünsche KEINEN Umgang mit dem KV aber hier ist nicht mein Wunsch gefragt sondern der Wunsch meiner Tochter, die ihren Vater sehr vermisst auch wenn sie ihn nur 2x in ihrem Leben gesehen hat und das nun auch fast 3 Jahre zurückliegt.

Gegen aller Aussagen, kann sie sich noch an fast alle Einzelheiten bei diesen Treffen erinnern. Dies äußert sich dadurch, das sie mehrmals im Monat nach ihm frägt und erzählt was sie mit ihm alles gespielt hat. Jetzt zu Weihnachten kam von ihr : Es ist gemein das Ich meinen Papa nicht sehen darf, warum will er das den nicht und ich vermisse ihn so sehr. Mir als Mutter bricht es das Herz mein Kind so leiden zu sehen.

Über eure Meinungen und Erfahrungsberichte bin ich dankbar und hoffe sie helfen mir die richtige Entscheidung zu treffen, zum Wohl meines Kindes.

Einen schönen Abend wünsch ich noch
Lg zuckerschneggle

Beitrag von comapo - 26.12.11 - 21:21 Uhr

Hallo,

misslicherweise kann man die Umgangsregelung umgekehrt nicht vollstrecken. Außerdem ist es sehr fraglich, ob ein Umgang des Kindes mit dem Vater seinem Wohl dient, wenn der Vater den Umgang nicht will.

Ich würde Dir raten, ihm einen Brief oder eine Mail zu schicken, in der Du ihn fragst, ob er mit dem Kind nicht einen "Neuanfang" starten will, weil das Kind ihn sich nach wie vor wünscht. Mit Druck wird man das wohl nicht hinkriegen. Aber vielleicht kann er mit dem Kind jetzt auch mehr anfangen, es ist ja älter geworden....

LG

Beitrag von zuckerschneggle - 26.12.11 - 21:38 Uhr

Danke für deine Antwort,

im WWW habe ich noch diese Seite gefunden http://www.sven-landskron.de/PDF/Regulierungsmoeglichkeiten.pdf es scheint also doch irgend wie möglich zu sein wenn man alles bedacht hat.

In dem Fall ist es so das dem KV von seiner neuen Frau ( mit der er zwei Kinder hat) vorgeschrieben bekommt das kein Kontakt stattfinden darf. Diese Äußerung hat sie beim JA gemacht, hinzu kommt das ihre Mutter nichts von der ersten Tochter erfahren darf und sie es so verhindern möchte das die beiden Kinder 4 und 1,5 Jahr alt sich verplappern.

Ich habe ihm schon mehrmals am Telefon und auch schriftlich mitgeteilt wie seine Tochter diese Ablehnung von ihm empfindet und das sie leidet. Ihn interessiert es nicht, das einzigste was ihm wichtig war bisher, an die Daten zu kommen die er benötigt für seine Finanzen

Beitrag von hedda.gabler - 26.12.11 - 21:22 Uhr

Hallo.

Es ist richtig, dass mit der Reform des Kindschaftsrechtes das Kind in den juristischen Mittelpunkt gerückt ist, sprich es wird jetzt rechtlich nicht mehr von den umgangsberechtigten Personen ausgegangen, sondern das Kind hat das Recht auf Umgang, was es damit auch einklagen kann ...

... problematisch ist nur, wie man dann ein eventuelles Gerichtsurteil zu Gunsten des Kindes umsetzen will ... willst Du wirklich jemanden, der kein Interesse am Umgang hat, eben zu diesem zwingen? Entspricht das dann dem Kindeswohl?

LG

Beitrag von zuckerschneggle - 26.12.11 - 21:48 Uhr

Danke für deine Antwort :-)

Wegen mir bedarf es keinen Umgang mit solch einem Menschen der die Bedingungslose Liebe eines Kindes so mit Füßen tritt aber meine Tochter äußert sehr oft den Wunsch ihn sehen zu wollen.

Mir ist es auch wichtig seine schriftliche Angabe in meinen Unterlagen zu haben um später Beweisen zu können das ich alles getan habe das ein Umgang stattfinden kann. Leider meint es der Herr in der Vergangenheit schon öffters nicht ernst und dreht sich seine Aussagen so wie sie ihm gerade recht kommen und zu seinen Gunsten.

Beitrag von hedda.gabler - 26.12.11 - 22:00 Uhr

Hallo.

Ich würde mich an Deiner Stelle an den Kommunalen Sozialdienst oder das Jugendamt wenden ... nicht um jetzt den Umgang einzuklagen oder ähnliches, aber ich weiß, dass es dort Experten gibt, die Deinem Kind (und damit auch Dir) helfen können, mit einer solchen Situation/Ablehnung und den (Nach)Fragen Deines Kindes umzugehen ...

... unsere Beistandschaft bietet mir das regelmäßig an und ich werde sicher Gebrauch davon machen, wenn ich meine, dass ich die Sehnsucht/Wünsche meiner Tochter nicht meiner alleine handeln kann.

LG

Beitrag von zuckerschneggle - 26.12.11 - 22:54 Uhr

wir sind seit 1,5 Jahren bei einer Diplom-Sozialpädagogin vom JA und dabei kam heraus das ein Umgang für meine Tochter in Erwägung zu ziehen wäre, da sie sehr an ihrem Vater hängt wie man festgestellt hat bei den wöchentlichen Terminen. Alles leider nicht so einfach ....

Beitrag von parzifal - 26.12.11 - 23:36 Uhr

Da der Umgang kaum durchgesetzt/vollstreckt werden kann (da regelmäßig nicht dem Kindeswohl dienend) wird der Gerichtsweg kaum etwas bringen. Was nützt ein Urteil, welches nicht vollstreckt werden kann?

Anscheinend ist doch die neue Partnerin die treibende Kraft. Diese müsste dann wohl "überzeugt" werden. Wenn der Grund tatsächlich der ist, dass deren Mutter von Eurem Kind nichts wissen darf kann man auch da ansetzen (z.B. wenn der Vater keinen Kontakt aufnimmt, dass Du dich an die Mutter wendest und diese vom Kind in Kenntnis setzt).

Beitrag von zuckerschneggle - 26.12.11 - 23:49 Uhr

Danke für deine Antwort.

Die Mutter war schon mal Zeuge eines Telefongespräches. Die Frau vom KV hatte damals das Telefongespräch auf dem Handy von ihrem Mann angenommen und den Lautsprecher angestellt , was ich nicht wusste. Das hatte damals für ziemlichen Wirbel gesorgt und den KV in Verdacht gebracht das er zweigleisig fährt. Leider versteht die Mutter so gut wie kein Deutsch und konnte daher auch nicht genau verfolgen was besprochen wurde und hat ihre eigene Schlüsse daraus gezogen, was dann fast zum Ende der Ehe geführt hätte. Die beiden haben dann aber einen Weg gefunden um nicht die Wahrheit sagen zu müssen.

Beitrag von parzifal - 27.12.11 - 09:18 Uhr

Spricht ja also nichts gegen meinen Rat.

Beitrag von zuckerschneggle - 27.12.11 - 19:37 Uhr

Kontakt mit seiner Schwiegermutter kann ich nicht aufnehmen, da diese im Ausland lebt und ich nicht weis wo.

Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 09:29 Uhr

Du sollst doch auch gar nicht Kontakt aufnehmen, sondern damit nur drohen.

Wenn die Mutter soviel Angst davor hat, dann lässt sie vielleicht den Vater zu Euren Kindern? Wenn ihr noch zusichert, dass die Halbgesachwister davon nichts erfahren, dann dürfte doch seitens er Mutter nichts entgegenstehen.

Beitrag von zuckerschneggle - 29.12.11 - 11:32 Uhr

das lässt sich schlecht bewerkstelligen das die Halbgeschwister nichts mitbekommen, die Dame ist sehr Eifersüchtig und verfolgt und kontrolliert ihren Mann wohin er auch geht und was er macht.

Wenn ich gemein wäre, könnte ich ja an den ältere der beiden Söhne ja in ein Paar Jahren ein Brief senden mit Foto und schönen Grüßen von der Halbschwester #cool

Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 12:48 Uhr

Dass die Dame sehr eifersüchtig ist ändert doch nichts. Der Besuch soll doch gar nicht vor ihr verheimlicht werden.

Und es geht doch darum wie man den Vater zum Besuch bewegen kann. Und das geht anscheinend nur über dessen Partnerin.

Und dafür wäre doch die Drohung hilfreich. Was spricht dagegen?

Wenn der Vater Euer Kind besucht müssen doch davon die Halbgeschwister nichts mitbekommen.

Beitrag von redrose123 - 27.12.11 - 06:27 Uhr

Wie alt ist deine Tochter? Wenn sie noch kein Teenie ist würd ich abraten, was wenn er sie richtig ablehnt? Man weiss ja nie, ein kleineres Kind kann damit nicht umgehen. Hast du versucht mit Ihm in Kontakt zu kommen? Um zu kucken wie er dem ganzen gegenübersteht? Ein Brief schreiben vieleicht wenn es geht von der Tochter wo sie um Antworten auf ihre Fragen bittet.

Beitrag von zuckerschneggle - 27.12.11 - 19:35 Uhr

Hallo, Danke für deine Antwort.

Meine Tochter ist jetzt 6 Jahre und 5 Monate. Kontakt habe ich mehrmals versucht aufzunehmen, reden war nicht wirklich möglich da zu allen Treffen, egal ob jetzt JA, Psychologin oder privat, seine Frau als Wachhund mit kam.

Antworten lehnt er kategorisch ab diese schriftlich zu geben, den dann wird es schwierig für ihn seine Aussagen zu drehen wie sie im geschickt sind und Recht kommen.

Gruß zuckerschneggle

Beitrag von suess82 - 27.12.11 - 12:07 Uhr

Du wünschst also KEINEN Umgang. Von wem geht es denn aus, dass dein Kind keinen Kontakt hat? Von dir oder dem Kindsvater?
Mein Freund darf seine Tochter seit 2007 nämlich nicht mehr sehen weil es Mutter und Oma nicht wollen und dagegen alles machen. Mein Freund hat von anderen Müttern aus dem Ort gesagt bekommen, dass seine Tochter auch im Kindergarten wohl fragt wo ihr Papa ist. Aber man kann als Vater auch nichts dagegen machen wenn sich die Mutter und der Oma-Drachen dagegen stellen. Mittlerweile weiß er nicht mal mehr wo das Kind lebt.
Aber hauptsache das Konto wird nicht geändert, da die Melkkuh Zahlpapa ja immer pünktlich überweisen darf.
Ich weiß ja nicht was bei dir vorgefallen ist, oder warum der Kontakt abgebrochen ist, aber bei uns gibt es nicht mal nen Grund dafür - außer, dass er der Frau kein 2. Kind machen wollte ....Sowas ist krank

Beitrag von zuckerschneggle - 27.12.11 - 19:32 Uhr

Hallo, Danke für deine Antwort.

Zitat:

Du wünschst also KEINEN Umgang. Von wem geht es denn aus, dass dein Kind keinen Kontakt hat? Von dir oder dem Kindsvater? .....

Es geht vom KV bzw von seiner neuen Frau aus, auch wenn ich keinen Umgang wünsche so versuche ich seit 6 Jahren und 5 Monaten das dieser zustande kommt. Vor knapp 3 Jahren hat er es 2x geschafft sie zu sehen und in ihr die Hoffnung zu erwecken einen Vater zu haben der sie Lieb hat. Dann hat er sie fallen lassen ....

Melkkuh Papa ist er bei uns definitiv nicht da, da er erst seit diesem Sommer Unterhalt bezahlt und nichtmal die Düsseldorf Tabelle Beachtung fand ( über 100€ weniger ) , obwohl er nur geringfügig ein Mangelfall ist aber dem Richter vorgejammert hat zwei weitere Kinder, eine Frau und tägliche Fahrt zur Arbeit ( einfach 29 Km) sei eine ganz schön finanziell Belastung. Die Kleine erhällt keine Geschenke von ihm, weder zu Weihnachten, Ostern oder Geburtstag.

Auch wenn du mich jetzt evtl. Steinigen wirst, sobald etwas ansteht werde ich mich daran machen um SEINEN Teil von ihm zu bekommen.

Gruß zuckerschneggle

Beitrag von suess82 - 27.12.11 - 19:50 Uhr

Nee dafür steinige ich dich nicht.
Ich bin selber gespalten. Mein Ex hat sich auch arm rechnen lassen und ich kann nichts dagegen machen. Glaub mir, ich hab da auch Wut, aber mir sind die Hände gebunden.
Aber ich würde mir wünschen er würde die Kinder nehmen wie früher, d.h. auch mal in der Woche, so wie er es gemacht hat bis er seine neue kennen gelernt hat.
Bei meinem Freund sieht es aber eben leider anders aus. Er darf sein Kind nicht sehen. Hat sie im ersten Jahr 3-4 mal sehen dürfen, jedoch nicht anfassen etc. dürfen. Es ist sein Kind, stell dir das mal vor, und er durfte es nicht mal streicheln oder berühren. Nur von ferne schauen und sollte der dann noch eins machen damit das erste nicht so allein ist. Und daraufhin haben Mutter und Oma den Umgang verboten. Das Geld nehmen sie aber. Und da mein Freund angestellt ist, kann er sich nicht eben mal so arm rechnen. Und glaube mir, für 0 Gegenleistung (und mein Freund leider darunter sie nicht sehen zu dürfen) ist mir jeder Cent zu schade, der da hin geht.

Natürlich gibts da auch nichts zu Geburtstag etc. Wie auch, wenn er nicht weiß wo sie lebt. Und Banken etc geben keine Adressen raus.

Beitrag von zuckerschneggle - 27.12.11 - 20:31 Uhr

schon mal den Versuch gestartet über das Ja etwas herauszubekommen ? Väter haben doch jetzt auch mehr Rechte beim Umgang bzw Sorgerecht einklagen, dann soll er diesen Schritt gehen auch wenn es ein langer Steiniger Weg wird.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7454/familienrecht_aid_133250.html

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/vaeter-rechte.html

viel Erfolg und auch Durchhaltevermögen wünsch ich euch #klee

Beitrag von suess82 - 28.12.11 - 11:59 Uhr

Das Jugendamt kommt mir da vor wie ein Familienmitglied. Die stehen 200% auf der Seite der Mutter. So etwas gibts bei mir im Kreis auch nicht, aber das Jugendamt da ist das letzte.

Im Gegenteil, das Jugendamt versucht auch noch unrechtmäßig Gelder zu bekommen, belügt die Väter etc. Es müssen da wohl auch schon einige Mitarbeiter weg sein, aber der harte Kern macht weiter so.

Ich bin ehrlich gesagt froh wenn wir von dem Jugendamt nichts hören. Und sollte noch einmal etwas kommen, dann geht alles zum Anwalt. Das ist da wohl die beste Lösung.

Beitrag von zuckerschneggle - 28.12.11 - 15:57 Uhr

so lange würde ich da gar nicht warten und das ganze schon jetzt einem Anwalt übergeben. Macht euch da schlau welcher in eurer Gegend dafür Bekannt ist hart durchzugreifen und Erfolg damit hatte.