Ich werde(muß) kündigen,bekomme auch keine Sperre.
Bin in Elternzeit,kann ich mir meinen Resturlaub auszahlen lassen?Oder MUß ich denn nach der EZ( 1 Jahr) nehmen?
Denn das verkompliziert die ganze ALG1 berechnung zunehmend.
Wie wird das dann gerechnet?1 Monat nach elternzeit+ 11 Monate vor Elternzeit?
Und nein,das ALG 1 wird nicht fiktiv berechnet,da ich keine 3 Jahre EZ hatte.
Danke für alle Infos
Kündigung +Urlaub
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Beitrag von valldemosa - 26.12.11 - 22:16 Uhr
Beitrag von susannea - 26.12.11 - 22:39 Uhr
Wieso willst/musst du kündigen?
Davon hängt das etwas ab, wie das mit dem Urlaub ist.
ALGI wird in der Regel aus 12 Monaten innerhalb von 24 Monaten berechnet.
Um eine fiktive Berechngun zu haben, braucht man keine 3 Jahre Elternzeit ;) 1,5 bzw. 2 reichen aus!
Beitrag von seikon - 27.12.11 - 09:52 Uhr
Inwieweit hängt der Urlaub vom Kündigungsgrund ab? Bzw. was mit dem Urlaub ist?
Beitrag von susannea - 27.12.11 - 10:18 Uhr
Viel mehr der entsprechende Zeitpunkt usw.
Wenn sie kündigt, muss sie sicherlich nach Vertragsende keinen Urlaub nehmen und auch den Zeitpunkt nicht so legen, dass der Urlaub geht usw.
