Nebenkostenabrechnung Winterdienst

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Beitrag von arkti - 27.12.11 - 04:02 Uhr

Hallo!
Wir haben vor kurzen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 bekommen.
Einen dicken Fehler haben wir schon entdeckt, demzufolge wir gute 1800 Euro nachzahlen sollen #rofl
Natürlich legen wir Widerspruch ein....der Fehler liegt bei den Heizkosten.

Nun ist uns aber auch noch aufgefallen das plötzlich Winterdienst mit drauf steht, war bisher nie.
Dazu fiel mir dann ein das uns ein Nachbar 2010 mal erzählte das der Wohnungsverwalter sogar mal Streusalz gebracht hat.
Darf er das auf die Mieter umlegen?
Wir wurden nie gefragt ob wir das wollen.
Aufregen tut mich daran auch nur das wir den größten Anteil davon bezahlen eben weil wir die größte Wohnung haben.
Benutzt haben den Weg doch alle gleich #kratz
Vor allem hat der Mieter aus dem Erdgeschoss das Streusalz schön in seinem Keller gelagert so das es gar nicht jederzeit für alle zugänglich war.

Falls wir das in der Abrechnung doch so hinnehmen müssen kann man sich jetzt im nachhinein dagegen wehren?
Wir haben nämlich ab dem 01.01.2012 einen neuen Vemieter.
Für 61 Euro kann ich etliche Säcke im Supermarkt kaufen die ich sicherlich nicht in einem Jahr verstreuen kann.

Gruß
Arkti

Beitrag von mansojo - 27.12.11 - 06:59 Uhr

hallo,

durch die schneemassen müssen wir auch mehr für den winterdienst bezahlen
wir haben hier ne anliegerstrasse und der schnee musste abtransportiert werden weil in den vorgärten kein schnee mehr passte

die kosten sollten sich aber mit diesem jahr wieder ausgleichen :-)

lg

Beitrag von windsbraut69 - 27.12.11 - 07:39 Uhr

Gab es denn einen Winterdienst oder nicht und was steht dazu im Mietvertrag?
Dass der Räum- und Heizaufwand vergangenes Jahr extrem hoch war, ist natürlich klar...

Gruß,

W

Beitrag von arkti - 27.12.11 - 12:26 Uhr

Nein es gab keinen Winterdienst.
Schnee haben wir Mieter selber beseitigt.
Der Wohnungsverwalter hat lediglich Streusalz gebracht.

Ja der Heizaufwand war höher.
Wir hatten etwas mehr als das Jahr davor, aber er hat die Zahl falsch übertragen aus 1375 werden in der Rechnungstabelle 3147.

Beitrag von wasteline - 27.12.11 - 15:30 Uhr

"Schnee haben wir Mieter selber beseitigt"
Was steht GENAU im Mietvertrag oder in der Hausordnung zum Winterdienst?

Sollte der Winterdienst von Mietern nicht regelgerecht ausgeführt worden sein, dann kann der Vermieter die Arbeit an einen Winterdienst übergeben und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Allerdings muss er dies schriftlich ankündigen.

Ich persönlich sehe nur Vorteile in der Fremdvergabe des Winterdienstes. Gerade für Berufstätige und alte Menschen ist es nicht ganz einfach den Pflichten nachzukommen, mal ganz abgesehen von der Haftung, wenn sich jemand die Haxen bricht.

Beitrag von arkti - 27.12.11 - 15:47 Uhr

Hier war aber kein Winterdienst und auch der Verwalter hat keinen Schnee geräumt.

Wie gesagt hat er nur einmal Streusalz gebracht, mehr nicht.

Beitrag von wasteline - 27.12.11 - 15:49 Uhr

Was hat er denn in der Nebenkostenabrechnung für den Winterdienst berechnet?

Beitrag von arkti - 27.12.11 - 15:58 Uhr

191 Euro.....wovon unser Anteil 61 Euro beträgt.

Beitrag von wasteline - 27.12.11 - 16:13 Uhr

#kratz Sorry, aber unter Winterdienst verstehe ich etwas anderes, nämlich dass eine Firma für Schnee- und Eisbeseitigung sorgt. Du drückst Dich etwas unklar aus.

Er hat also die Anschaffung der Streumittel umgelegt. Auch dies darf er nur, wenn es so im Mietvertrag vereinbart ist. Auf der anderen Seite müsstet Ihr die Streumittel aber auch aus eigener Tasche bezahlen, wenn Ihr per Mietvertrag zum Schneeräumen verpflichtet seid.

Wenn Dir der Betrag als zu hoch erscheint, dann lass Dir vom Vermieter die Originalrechnung zeigen. Ach ja, wenn er das Streuzeugs kauft und berechnet, dann muss er es auch jedem zugänglich machen.

In einem Telefonat sollte man das klären können.

Beitrag von arkti - 27.12.11 - 16:32 Uhr

In der Nebenkostenabrechnung steht eindeutig das Wort Winterdienst.
Da hier aber niemand fremdes Schnee beseitigt hat können diese 191 Euro nur für das Streusalz sein.

In unserem Mietvertrag steht noch das der Erdgeschossbewohner für die Schneebeseitigung zuständig ist.
Von Streumitteln steht da nichts drin, ist bei den Nebenkosten im Mietvertrag auch nicht erwähnt.

Ja natürlich müsste ich dann selber Streusalz kaufen, für 60 Euro bekomme ich aber Riesenmengen.

Winterdienst steht auch das erste Mal in der Nebenkostenabrechnung, sonst noch nie.

Nein im Telefonat kann man das nicht klären, denn der Verwalter ist nicht mehr erreichbar.
Kein Anschluss unter dieser Nummer.
Hab ja oben schon erwähnt das wir zum 01.01.2012 einen neuen Vermieter haben.

Beitrag von wasteline - 27.12.11 - 16:41 Uhr

Wenn das alles so kompliziert ist, dann behalte die 60 € einfach und warte ab was passiert. Oder Du schreibst einen Brief, dass Du nicht bereit bist, den Anteil für "Winterdienst" zu bezahlen, da dieser nicht Bestandteil des Mietvertrages ist.

Beitrag von werner1 - 27.12.11 - 16:54 Uhr

Hallo,

#Von Streumitteln steht da nichts drin, ist bei den Nebenkosten im Mietvertrag auch nicht erwähnt.#

Das steht zu 100% drin, da habe ich nicht den geringsten Zweifel.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von arkti - 27.12.11 - 18:44 Uhr

Wetten nicht.
Willste ne Kopie?
Ich kann schon lesen.

Beitrag von werner1 - 27.12.11 - 19:16 Uhr

#Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß § 2 Betriebskostenverordnung umgelegt#

Dieser Satz steht sinngemäss auch in deinem Mietvertrag. Und der reicht.

Beitrag von arkti - 27.12.11 - 20:10 Uhr

Nein der steht da nicht.....in meinem Mietvertrag steht ein anderer § und auch da steht nichts von Streugut Winterdienst etc.

Beitrag von werner1 - 28.12.11 - 07:47 Uhr

In den älteren Mietverträgen steht z. B.:
Aufstellung der Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 II. BV

Natürlich steht da nichts von Streugut, das ist doch selbstverständlich.
Es ist auch nicht das Salz alleine, das kann auch eine Schneeschaufel sein.

Beitrag von arkti - 28.12.11 - 10:52 Uhr

Ja das mag ja sein, aber es gibt hier auch keine Schaufel für die Allgemeinheit.

Er muss die 190 Euro ja irgendwie belegen können und diese Summe erscheint mir einzig und allein für das bißchen Streusalz zu hoch.

Man muss doch nicht alles blauäugig hinnehmen oder doch?

Beitrag von ohiticawin - 27.12.11 - 10:26 Uhr

Im Mietvertrag steht, ob die Nebenkosten pro Kopf oder pro qm abgerechnet werden... bei qm habt ihr natürlich die höheren Kosten als die anderen Mieter!

Dass der Vermieter das Streusalz stellt, halte ich auch für "normal". Er muss aber für alles was er abrechnet auch Quittungen für den Mieter zur Einsicht bereit haben.

Leider waren letztes Jahr die Heizkosten sehr hoch: Ein langer kalter Winter gepaart mit einer saftigen Kostenerhöhung schlägt sich ganz schön in den Rechnungen nieder. Da möchte ich im Moment auch nicht Vermieter sein und mich mit den ganzen Nachzahlungen und Beschwerden der Mieter rumärgern.

lg

Beitrag von arkti - 27.12.11 - 12:42 Uhr

Er hat maximal 4 mittlere Säcke gebracht und will dafür 190 Euro von unserem Haus haben.

Klar waren die Heizkosten hoch, das streite ich ja auch nicht ab.
Wir haben aus der vergangenen Rechnung 400 Euro zurückbekommen, aufgrunddessen wollte er die Miete runterstufen.
Wir haben aber die alte Miete weiter gezahlt eben um eine hohe Nachforderung zu umgehen weil es ein harter Winter war.

Unserer Nebenkostenabrechnung ist die Heizkostenabrechnung immer beigefügt.
Da steht dann auch genau unser Verbrauch drauf.
Diese Summe wird dann in die Gesamtabrechnung in der Spalte Heizkosten übertragen, das war immer so, hab mir ja extra die alten Abrechnungen angeschaut.
Für das Jahr 2010 wurden aber aus 1375 Euro Verbrauch in der Gesamtrechnung 3147 Euro.
Das kann wohl nicht stimmen.

Beitrag von scullyagent01 - 28.12.11 - 10:06 Uhr

Leider weiß ich nicht wo in D Du wohnst, aber in einigen Kommunen ( auch z.B. in Köln ) wurden die Räumungskosten der Staßen auf die Immobilienbesitzer umgelegt und die geben das dann via Nebenkosten ganz legal weiter,

Oder aber es wurde jemand beauftragt, der den Schnee im letzten Jahr geschippt hat. Auch diese Kosten sind umlagefähig.

Und da können durchaus 190 € herauskommen.

ich denke nicht das es sich hier einzig nur um Streusalz handelt

Scully

Beitrag von arkti - 28.12.11 - 10:38 Uhr

Das mit den Räumungskosten ist hier nicht so.

Es wurde wirklich niemand beauftragt der Schnee geschippt hat.
Das haben wir Mieter immer alleine gemacht.

Habe jetzt gestern den Einspruch fertig gemacht, geht heute per Einschreiben raus.
Natürlich in erster Linie wegen dem Heizkostenfehler, aber bin schon sehr gespannt wie er sich zum Winterdienst äussert.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen das es nicht das erste Mal wäre das er versucht Geld zu machen.
Unser Nachbar hat die Nebenkostenabrechnungen immer zum Anwalt gebracht.

Ich warte nun mal auf seine Reaktion und notfalls kann man sich ja immer noch an den Mietschutzbund wenden und alles mal genau prüfen lassen.