Ich bin mit dem ersten Kind schwanger und lebe nun getrennt von dem Papa des wümchen.
Wie ist es da eigentlich mit dem Sorgerecht?
Bin ich direckt Allein erziehende?
Oder hat er dennoch irgendwelche ansprüche?
Wenn ja welche ansprüche hat er da?
Kennt sich einer in diesem fall aus, was wie und so weiter?
Getrennt, was nun?
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Beitrag von wir.2 - 27.12.11 - 17:58 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 27.12.11 - 18:43 Uhr
Hallo.
Unverheiratet hast Du das alleinige Sorgerecht.
Der Kindsvater kann aber einen Antrag auf die gemeinsame Sorge bei Gericht stellen, wenn Du der gemeinsamen Sorge nicht freiwillig zustimmst.
Gut wäre es, wenn er die Vaterschaft freiwillig anerkennt, möglichst noch vor der Geburt. Möchte er das nicht, solltest Du eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die sich darum kümmern, dass er die Vaterschaft anerkennt oder, wenn er sich weigert, dann eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen (zweiteres kann aber auch ein Anwalt machen, das geht erfahrungsgemäß dann schneller).
Der Kindsvater ist sowohl für Dich als auch für das Kind zum Unterhalt verpflichtet. Dazu muss er natürlich als Vater feststehen. Muss auf Vaterschaftsfeststellung geklagt werden und er steht dann als Vater nach einem Test fest, muss er nachzahlen. Aus dem Grund wäre es auch gut, das von einem Anwalt machen zu lassen, da dieser gleich die Unterhaltsklage mit dranhängt.
Sollte er nicht freiwillig zahlen oder nicht zahlen können, kannst Du erst einmal Unterhaltsvorschuß beantragen, bis alles geklärt ist. Fließt dann Unterhalt, kann der auch erst einmal übers Jugendamt laufen. Die Beistandschaft kann Dich dazu informieren.
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Den Kindsvater bitten, jetzt gemeinsam für die Vaterschaftsanerkennung zum Jugendamt zu gehen. Gemeinsames Sorgerecht ist aber etwas anderes, dem musst Du jetzt nicht zustimmen.
2. Will er das nicht, jetzt schon eine Beistandschaft einrichten:
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html
Die werden ihn jetzt schon auffordern, die Anerkennung abzugeben.
3. Tut er es nicht, wird ihm nach der Geburt ein freiwilliger Test, für den er die Kosten zu tragen hat, angeboten.
Wichtig:
Steht er bei der Geburt des Kindes noch nicht als Vater fest, gibst Du ihn bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt (das macht meist die Entbindungsklinik für einen, die geben Dir die Formulare und reichen sie beim Standesamt ein) NICHT an ... lass alles frei, was mit dem Vater zu tun hat. Das Standesamt kennt nämlich nur "ehelicher Vater/anerkannter/festgestellter Vater" und "Vater unbekannt". Gibst Du den Namen an und es gibt offiziell noch nichts dazu, wartet das Standesamt darauf und Du bekommst die Geburtsurkunde und die Geburtsbescheinigungen, die Du für Eltern- und Kindergeld brauchst, nicht, eben bis der Vater auch offiziell Vater ist. Ist er das dann, kannst Du ihn nachtragen lassen, bzw geht es über Gericht, bekommt das Standesamt dazu automatisch Meldung.
4. Muss er Vaterschaftsfeststellungklage eingereicht werden, kündigst Du die Beistandschaft (das geht formlos mit einem kurzen Brief) und übergibst das Ganze einem Anwalt, der das Verfahren samt Unterhaltsklage durchzieht (hast Du kein Einkommen, gibt es dafür Prozesskostenhilfe). Der Anwalt kümmert sich dann auch weiter um Unterhalt für Dich (damit hat das Jugendamt nichts zu tun).
5. Sobald es ein Urteil gibt, richtest Du wieder eine Beistandschaft ein und lässt das Jugendamt den Unterhalt eintreiben - bis das alles im Fluß ist, gibt es Unterhaltsvorschuß.
Du giltst dann als alleinerziehend, wenn kein weiterer Erwachsener im Haushalt lebt - kannst dann Deiner Steuerklasse in die II ändern.
Der Vater hat, sobald er offiziell der Vater ist, neben der Unterhaltsverpflichtung natürlich ein Umgangsrecht. Dazu gibt es nur Empfehlungen und Ihr müsst Euch einigen. Könnt Ihr das nicht (wenn Du z.B. den Umgang verhinderst), kann der Kindsvater klagen und der Umgang wird vom Gericht festgelegt.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen - wenn Du noch Fragen hast, immer gerne.
LG
Beitrag von wir.2 - 29.12.11 - 09:25 Uhr
Danke, danke für den beitrag.
Da wird ja was auf mich zukommen :(
Denn er sagte mal, es geht halt im moment noch stark hin und her, wenn ich dem ganzen keine chanche gebe zieht er die klare konsequent raus, und will dann von dem ganzem nichts wissen, da man so ja keine bindung auf bauen könnte, und so weiter. Weil wir wohnen momentan etwas mehr als 500 km aus einander, da ich zur Zeit bei meinen Eltern bin.
Ich stelle eigentlich nur ganz simple anforderungen, die er scheinbar nicht wirklich um setzen will oder kann.
Und meine Familiy und Freunde sagen, wenn er dich liebt, guckt er das er es unter die Füße bekommt und dann kann es auch nach vorne gehen, sonst steht ihr immer wieder da wo ihr jetzt steht, und schon mal standet.
Es ist im moment so schwer, ich mach mich eiin wenig kaputt unter der situation. Krieche ihm immer wieder in den Ar... nur weil ich ihn nicht verlieren will. Wo andere sagen, jetzt bleib mal hart und lass ihn kämpfen.
Danke trotzdem, dann weiß ich schon mal was auf mich zu kommen wird, fals wir keinen gemeinsamen weg finden werden.
Lg
