Meine Tochter 14 Jahre will Silvester bei Freundinnen feiern. Die Eltern sind aber alle nicht da. Habe ihnen angeboten, dass sie bei uns feiern können, wollen oder dürfen sie angeblich nicht. Nun ist meine Tochter sauer, wütend und heult. Wie kann ich ihr bloß erklären, dass das in ihrem Alter nicht geht. Oder meint ihr ich bin zu streng?
LG
Silvester bei Freunden feiern
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Beitrag von schnuffel43 - 27.12.11 - 21:17 Uhr
Beitrag von der_nick - 27.12.11 - 21:33 Uhr
Hi!
Ich würde einfach dezent auf die gesetzliche Lage hinweisen. Da ist das Jugendschutzgesetz recht eindeutig.
Und wenn die Anderen nicht dürfen wird das ja auch seine Gründe haben (obwohl mir das reichlich seltsam erscheint, dass sie ohne Aufsicht alleine feiern dürfen, nicht aber mit Aufsicht bei Freunden....)
Sie wird Dir zwar sicherlich versprechen, dass sie schon nix böses anstellt und dass Du Dich nicht so haben sollst.... aber Du würdest Deiner Aufsichtspflicht damit nicht mehr nachkommen und somit ein kleines Problem haben, falls in einer Laune einem der Kids doch irgendein Unfug einfällt oder auch nur aus Versehen was passiert.
Beim Aufstellen von Regeln ist man leider nicht immer everybody's Darling....
Euch trotzdem ein möglichst schönes Silvesterfest...
LG
der_nick
Beitrag von hustinetten - 27.12.11 - 21:49 Uhr
Wo steht denn im Jugendschutzgesetz, dass private Sylvesterfeiern von 14-jährigen ohne elterliche Aufsicht verboten sind?
lg
Beitrag von jazzbassist - 27.12.11 - 22:14 Uhr
Hier auf Urbia werden häufiger mal "Das steht im Gesetz"-Gesetze erfunden
Beitrag von der_nick - 27.12.11 - 22:30 Uhr
Kleiner Nachtrag - dann isses aber auch gut mit der Gesetzeerfinderei ;) :
1. Einführung
Aufgrund Gesetzes oder Vertrages aufsichtspflichtige Personen (u.a. Aufsichtspflicht - Eltern / Aufsichtspflicht - Erzieher) sind verpflichtet, Minderjährige oder geistig behinderte Menschen so zu beaufsichtigen, dass die zu beaufsichtigende Person weder sich selbst noch Dritte schädigt.
Rechtsgrundlage der Haftung eines Aufsichtspflichtigen (Eltern / Erzieher) ist entweder eine vertragliche Vereinbarung oder das Deliktsrecht:
2. Voraussetzungen der Aufsichtspflichtverletzung
a)Aufsichtsbedürftigkeit:Aufsichtsbedürftig sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung aufsichtsbedürftig sind.b)Bestehen einer Aufsichtspflicht:Die Aufsichtspflicht von Eltern ist Teil der Personensorge, d.h. des Sorgerechts. Die Personensorge umfasst gemäß §§ 1626, 1631 BGB das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.Auch die Vormundschaft bzw. die Pflegschaft begründet eine Aufsichtspflicht des Vormundes bzw. des Pflegers, dem die Personensorge zusteht.Die Aufsichtspflicht der Erzieher besteht aufgrund vertraglicher Vereinbarung.c)Schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht.d)Eintritt eines Schadens, der kausal auf der Aufsichtspflichtverletzung beruht.
Die Beurteilung, ob der Aufsichtspflichtige die Aufsichtspflicht verletzt hat, beurteilt sich nach dem Einzelfall. Die Rechtsprechung urteilt nach einem objektiven Maßstab.
Entscheidend ist nicht, ob der Aufsichtspflichtige allgemein seine Aufsichtspflicht erfüllt hat, sondern ob er in der konkreten, zum Schaden führenden Situation seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist.
Der Einsatz der erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen richtet sich danach, ob ein konkreter Aufsichtsanlass vorliegt, d.h. ob Situationen gegeben sind, bei denen es typischerweise zu einem Schadenseintritt kommt.
Inwiefern nun eine Silvesterfeier unter Jugendlichen eine Situation ist, bei der es "typischerweise zu einem Schadenseintritt kommt", das befindet wohl jeder Richter im Ernstfall anders ;)
LG
der_nick
Beitrag von jazzbassist - 27.12.11 - 23:35 Uhr
Naja, dass ist Deliktsrecht … was hat das damit zu tun … ob 14-Jährige alleine Silvester feiern dürfen oder nicht? Also es geht dabei lediglich um die - pragmatisch betrachtet - langweilige Frage, wer - im Falle eines Schadens - für diesen Schaden aufkommen muss, sofern ein Kind/Jugendlicher nicht bereits selbst nach § 828 III BGB haftet. Das wäre in der juristischen Arbeit dann im übrigen auch der erste Prüfungsschritt, bevor man danach überhaupt auf die Haftung des Aufsichtspflichtigen käme (Auch wenn ich mir ernsthaft nicht vorstellen kann, dass das hier strittig sein könnte). Langweilig ist die Frage aber deshalb, weil danach entweder niemand haften muss, sofern die aufsichtspflichtige Person seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat (wird man dann in diesem Beispiel definitiv verneinen müssen), oder, die aufsichtspflichtige Person für diese Aufsichtspflichtverletzung haftet (Tendiere ich viel eher zu). Nur - im letzteren Falle wird das dann ohnehin die Haftpflichtversicherung der aufsichtspflichtigen Person übernehmen. Von daher ist die deliktsrechtliche Diskussion hier m.E. das schlechteste Argument von allen, denn, (sofern die Eltern haftpflichtversichert sind), gibt es dort - wenn überhaupt - höchstens den Geschädigten selbst als Verlierer (sofern niemand vorsätzlich handelt).
Vielleicht - da wir hier über Kinder/Jugendliche reden - wäre es da einfacher damit zu argumentieren, dass die Gesundheit und das Leben eines Kindes deliktsrechtlich leider absolut unbezahlbar sind? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein paar Tausend Euro und Bestattungskosten für Sie ein Trost sein könnten, wenn man plötzlich das eigene Kind beerdigen müsste.
Beitrag von jupp43 - 29.12.11 - 09:19 Uhr
Wenn eine alleinerziehende Mutter aber hier schreiben würde, sie könne nicht arbeiten, weil sie ihre 14-jährige Tochter nachmittags und in den Ferien nicht unbeaufsichtigt lassen kann, erntet sie hier nur Unverständnis.
Irgendwie sind urbia-Gesetze nicht ganz in sich schlüssig....
Beitrag von jazzbassist - 29.12.11 - 10:47 Uhr
War Ihre Antwort auf mein Kommentar bezogen? *kann ich gerade nicht richtig einordnen
*
Wenn ja - dass war eher eine Anspielung darauf, dass es zumindest schon mal kein Gesetz gäbe, dass es einer alleinerziehenden Mutter verbieten würde, eine 14-Jährige Tochter nachmittags und in den Ferien unbeaufsichtigt zu lassen; sofern die Tochter dann nicht gerade der Prostitution nachgeht (Dann würden wir uns aber bereits im Strafrecht bewegen, was dann überhaupt erstmal anwendbar sein müsste).
Zu dem Thema "Arbeiten, obwohl alleinerziehend und mit Teenager zu Hause" ... ich glaube, da kann ich als Familienvater denkbar schlecht zu antworten; meine Frau arbeitet grundsätzlich von zu Hause aus und - im Notfall könnte auch ich da recht flexibel mal 2-3 Tage im home office bleiben, wenn mein Kurzer mal etwas ernsthafter krank wäre. Aber - bei einem halbwegs normal entwickelten 14-Jährigen Mädchen würde mein Bauchgefühl hier zumindest schon mal sagen: So ganz im Allgemeinen sehe ich nichts, was dagegen sprechen könnte ... und wäre dann schon an einer Begründung/Erklärung einer solchen Mutter interessiert, warum das eben mit dieser speziellen 14-Jährigen denn nicht gehen soll. Aber ich glaube - wir schweifen gerade vo Haupthema ab 
Aber ja - auf Urbia herrschen ganz eigene Gesetze
Beitrag von jupp43 - 29.12.11 - 12:15 Uhr
Mein Beitrag war auch etwas ironisch gemeint, er bezog sich auf das Thema urbia-Gesetze. Wenn man irgendetwas verbieten will, sucht man irgendein Gesetz, das man selbst nicht richtig verstanden, als Begründung hervor. Ich hatte auch keine wissenschafts-theoretische Abhandlung erwartet, sondern nur eingeworfen, dass hier die Argumente so ausgelegt werden, wie man sie gerade braucht.
Ich halte es nur für übertrieben, gleich die Gesetzeskeule auszupacken, wenn sich ein paar Mädels bei Chips und Cola, ohne Eltern, nen gemütlichen Abend bei jemandem zuhause machen wollen.
Andererseits wird jede alleinerziehende Mutter, die Hartz IV bezieht, weil sie keine Betreuung für ihr jugendliches Kind hat, als "faule Schlampe" abgetan. Ich wollte aber kein neues Fass aufmachen, nur deutlich machen, dass man die Kirche im Dorf lassen sollte. Silvester ist auch nur ein Abend wie jeder andere auch.
Beitrag von jazzbassist - 29.12.11 - 14:21 Uhr
Angesichts der Tatsache, dass es da gar keine Gesetzeskeule gäbe, die man auspacken könnte, erübrigt sich diese Diskussion eigentlich schon. Zumindest würde ich unterstellen, dass Jedem Elternteil klar sein wird, dass, wenn eine 14-Jährige etwas kaputt macht, die Wahrscheinlichkeit, dass Teenie oder Eltern diesen Schaden dann wieder richten müssen, durchaus vorhanden ist. Ich glaube also auch nicht, dass man da jetzt Deliktsrecht zitieren müsste.
Aber ... wenn Sie so den Beitrag der TE lesen ... was meinen Sie, war überhaupt der Grund für diesen Beitrag? Zumindest suggeriert alleine die Fragestellung für mich schon, dass sie dort durchaus die Befürchtung hat, dass es da eben nicht bei Leonardo DiCaprio, den Jonas Brothers und Chips und Cola bleiben könnte. Ich bin mir sicher, dass es zwar Eltern gibt, die bei einer 14-Jährigen noch aus Prinzip sagen: "Du feierst mit deiner Familie, schluss aus basta!", selbst, wenn die Kids alleine total artig wären. Nur auch so hatte ich den Beitrag der TE nicht gedeutet; sonst hätte sie ja nicht geschrieben, dass sie diese Freundinnen nicht mal kennt (Das heißt ja übersetzt schon: Wer weiß, was die alles anstellen). Von daher scheint es ja - zumindest für die TE - eben nicht ein Abend wie jeder andere zu sein.
Also ich finde nicht, dass man die Situationen "Teenie ist Nachmittags unbeaufsichtigt, weil die Mutter arbeiten ist" und "Teenies feiern alleine Silvester" unbedingt vergleichen kann. Spätestens dann nicht mehr, wenn gerade dieser Anlass grund dafür ist, dass die plötzlich Alkohol trinken, um Mitternacht noch mal das Haus zu verlassen, um mit Knallkörpern rumzuspielen ... ich denke, in dem Alter kommt man dann auch um die Idee: Komm, lasst uns doch mal um die Häuser ziehen; gerade in einer Nacht, wo viele Erwachsene/Jugendliche draußen sind, wo viel Alkohol getrunken wird, wo noch zusätzliche Gefahren bestehen wie unreife/verantwortungslose Erwachsene/Jugendliche, die vollgetrunken mit explosiven Knallkörpern aus China rumspielen oder einfach nur pöbeln etc. Und, wenn man hier als Elternteil gerade die Befürchtung hat: Das könnte passieren ... glaube ich, ist das nur schwerlich mit einem Teenie, der Nachmittags unbeaufsichtig ist (was für mich persönlich das normalste auf der Welt ist), auch nur ansatzweise zu vergleichen ist.
Beitrag von der_nick - 27.12.11 - 22:21 Uhr
Sorry, Hustinetten.
Nicht JuSchG, sondern BGB:
§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Hier wird kein Unterschied gemacht, ob Silvesterfeier oder Jugendfreizeit, ob zu Hause oder woanders. Was zählt: Minderjährig.
LG
der_nick
Beitrag von hustinetten - 27.12.11 - 23:01 Uhr
Dies besagt aber NICHT, dass 14-jährige nicht Sylvester feiern dürfen.
Beitrag von der_nick - 27.12.11 - 23:13 Uhr
Da hast Du natürlich vollkommen Recht. Das besagt nur, dass der Aufsichtspflichtige haftbar ist im Falle des Falles. Und wenn der Aufsichtspflichtige nicht anwesend ist vernachlässigt er eben diese Pflicht.
Feiern dürfen sie. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Und solang nix passiert ist eh alles im Butter.
Beitrag von hustinetten - 28.12.11 - 12:33 Uhr
Eben. Nur weil man 14 ist, macht man ja nicht selbstverständlich den größten Mist. Wir haben früher auch oft alleine gefeiert, es ist nie was passiert, es wurde auch nie gesoffen o.ä..
Beitrag von jupp43 - 28.12.11 - 14:19 Uhr
Da hst Du aber Glück gehabt, Laut urbia kommen junge Mädels meist besoffen und schwanger von solchen Parties zurück....
Beitrag von hustinetten - 28.12.11 - 14:39 Uhr
Ja, aber vielleicht liegt das auch einfach daran, dass sie mit 5 Jahren noch im Babybett schlafen müssen, mit 8 weder zur Schule noch zum Spielplatz laufen dürfen, mit 12 um acht ins Bett müssen....
Beitrag von hustinetten - 27.12.11 - 21:49 Uhr
In welchen Kreisen verkehrt deine Tochter denn?
lg
Beitrag von mathildarosine - 28.12.11 - 12:35 Uhr
Egal welche "Kreise", 14 jährige würden immer vorziehen alleine zu feiern. So ne bescheuerte Anspielung.
Gott, wie ich solche Tussen leiden kann, die immer so von oben herab tun und selber wahrscheinlich den Keller voller Leichen haben.
"Kreise" Tz
Nur Drogen und Alkohol im Sinn, wenn man schon alleine feiern möchte.
Beitrag von jazzbassist - 27.12.11 - 22:11 Uhr
Also so gänzlich ohne Anstandswauwau (den ich kenne und vertrauen kann) … ich denke, wir waren alle mal in dem Alter: Da wird Alkohol getrunken, mit Knallkörpern rumgespielt, nach Mitternacht noch um die Häuser gezogen … da sind Jungs dabei, die in dem Alter m.E. noch viel unreifer/dämlicher/leichtsinniger/verantwortungsloser sind als Mädchen. Wenn Ihnen da dann eine 14-Jährige auch noch versucht, zu erklären, dass die Mädchen, die alleine mit ihren Freundinnen feiern dürfen, nicht beaufsichtigt bei Ihnen feiern dürfen
… werden die nichts gutes im Schilde führen und da wird dann genau das oben aufgezählte eintreten. Von daher würde ich mich da - unter den genannten Voraussetzungen - auch quer stellen; wütender und weinender Teenie hin oder her. Eltern sind halt manchmal gemein
.
Ansonsten - kennen Sie diese Freundinnen (respektive deren Eltern) denn? Also sind das so Freundinnen/Eltern, wo der erste Gedanke direkt »Oh mein Gott ist«, oder, sind das ganz normale Teenies mit ganz normalen Eltern, die hier einfach (ehrlich) meinen: »Jupp, die sind alt und verantwortungsvoll genug, die da alleine zu lassen … die werden sich an die von uns aufgestellten Regeln halten?« Oder sind das eher Eltern der Sorte: »Ist mir doch scheiß egal, was die treiben … die sind alt und reif genug, für alle Schäden, die die selbst anrichten, schon selbst haften zu müssen?«
Beitrag von schnuffel43 - 27.12.11 - 23:22 Uhr
Ich kenne die Eltern der Freundinnen nicht. Aber ich habe kein gutes Gefühl. Das mit der rechtlichen Lage habe ich noch gar nicht bedacht. Da habt ihr Recht.
LG
Beitrag von tschika1973 - 28.12.11 - 09:39 Uhr
Das geht schon.
Meine Töchter durften in dem Alter mit Freunden/Freundinnen feiern, kommt aber sehr drauf an wie man seine Kinder + die Freunde einschätzt.
Beitrag von juki - 28.12.11 - 11:26 Uhr
Huhu....
Wieso geht das denn nicht in dem alter?
Hier bei uns feiern die meisten mit 14 das erste mal allein Silvester im Jugendtreff, da gibt es auch keine erwachsenen...und das schon seit Jahrzehnten
Vertraust du deiner Tochter so wenig oder sind ihre Freunde nicht vertrauensvoll?
Lg
Beitrag von bambolina - 28.12.11 - 11:27 Uhr
Das Kind darf mit Freundinnen alleine daheim Party machen - das erlauben die anderen Eltern und besagtes Kind aber bei euch nicht??? Das glaubst du doch selber nicht 
Deine Tochter bindet dir meiner Meinung nach nen Bären auf.
Kennst du die Eltern, bei denen deine Tochter feiern möchte?
Also ich würde das wohl nicht erlauben, käme aber auch aufs Kind und dessen Verantwortungsbewusstsein an.
lg bambolina
Beitrag von stormkite - 28.12.11 - 11:57 Uhr
Nein, würde ich nicht erlauben ... Sylvesterfeier bei Freundinnen mit Eltern zuhause, klar, vor allem wenn ich die Eltern kenne. Aber nicht ohne "Aufpasser", jedenfalls nicht in der Silvesternacht: Da werden die Mädels nämlich sicher Mitternachts auf die Straße gehen wollen, um dort Feuerwerk zu sehen, und auch selber zu starten. Genau wie die Nachbarn rundum, davon die meisten nicht mehr so ganz nüchtern ... KEINE ideale Situation für eine Gruppe möglicherweise angeschickerter Junggänse. Vom Feuerwerk, das aus gutem Grund erst ab 18 erworben werden kann, mal ganz abgesehen.
Du hast eine vernünftige Alternative - Feier bei euch daheim angeboten - wenn das nicht genehm ist, wird es halt mal ein trauriges Sylvester. Shit happens.
Beitrag von jupp43 - 28.12.11 - 14:14 Uhr
Ist denn niemand dabei, der über 18 ist ?
