Hallo,
saßen gestern im Bekanntenkreis zusammen und einer erzählte uns,dass er zwar hierher gezogen sei,er aber im alten Wohnort,allerdings nicht bei der vorherig gemieteten Wohnung,sondern bei seinen Eltern gemeldet sei,die wohnen im selben Ort.
Mich hat das stutzig gemacht,geht das denn so einfach bzw.welche Vorteile hat er denn davon?
Sein Auto ist wohl auch auf seine Eltern gemeldet,denn er fährt schon seid langer Zeit mit dem Kennzeichen von dem alten Wohnsitz hier bei uns herum.
Kann mich da mal jemand aufklären?
Grüße
Sylvia
Umziehen und am alten Wohnort gemeldet bleiben,geht das und welche Vorteile?
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Beitrag von pssst77 - 28.12.11 - 14:29 Uhr
Beitrag von melmystical - 28.12.11 - 17:16 Uhr
Erlaubt ist das schon.
Vorteile? Die Post vom Amtsgericht geht an seine Eltern und der Gerichtsvollzieher kann ihn so auch nie antreffen.
Beitrag von nick71 - 28.12.11 - 19:11 Uhr
"Erlaubt ist das schon."
Das ist eben nicht erlaubt.
Beitrag von melmystical - 28.12.11 - 19:44 Uhr
Wo steht das denn?
Beitrag von nick71 - 28.12.11 - 20:22 Uhr
"Wo steht das denn?"
In den Meldegesetzen der Bundesländer.
Beitrag von shmenkman - 28.12.11 - 20:07 Uhr
Selbstverständlich kann man einen Zweitwohnsitz haben.
Beitrag von nick71 - 28.12.11 - 20:24 Uhr
"Selbstverständlich kann man einen Zweitwohnsitz haben."
Das streitet ja auch niemand ab. Ich rede davon, sich an seinem Hauptwohnsitz nicht anzumelden, sondern woanders.
Beitrag von windsbraut69 - 28.12.11 - 21:59 Uhr
Darum geht es hier aber nicht und das hat er nicht.
LG
Beitrag von kittythecat - 28.12.11 - 18:37 Uhr
Hallo,
also die einzelnen Meldegesetze der Länder sehen im Regelfall eine allgemeine Meldepflicht vor (z.B. für BY - da kenne ich mich nämlich aus
hier: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsessionid=6124B82753EFE58CA8129027FCBEF47B.jp45?showdoccase=1&doc.id=jlr-MeldeGBY2006rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs ab Art. 13 wird`s interessant.
Im Beispiel Bayern ist es so, dass in der tatsächlichen Hauptwohnung der Hauptwohnsitz gemeldet werden muss und daneben Nebenwohnungen unterhalten werden können und auch so zu melden sind. Diese Nebenwohnungen lösen - sofern in den einzelnen Gemeinden erhoben - unter Umständen sogar eine Zweitwohnungssteuerpflicht aus.
Damit weiß ich zwar nicht, welchen Vorteil dein Bekannter sich davon verspricht, je nach Meldegesetz ist der bußgeldbewehrte Verstoß gegen das Meldegesetz aber sicherlich ein zu berücksichtigender Nachteil. In meinem Bekanntenkreis ist es übrigens so, dass gerne mal Wohnsitze jongliert werden um die Kinderbetreuung sicher zu stellen, da z.B. der bevorzugte KiGa am Wohnort der Großeltern liegt und Plätze erst an Ortsansässige und dann an Ortsfremde vergeben werden.
VG,
kitty
Beitrag von tigaluna - 28.12.11 - 19:17 Uhr
Naja, normalerweise wird er irgendwann eine Strafe bezahlen müssen, wenn er sich doch mal ummeldet. Aber viele Gemeinden drücken auch da ein Auge zu. Ich vermute mal, das er wegen dem Auto dort gemeldet ist, weil die Versicherung ja auch nach der Stadt und deren "Kriminalität" berechnet wird. Vielleicht wohnt er in der Großstadt und die Eltern auf dem Land / Kleinstadt. Das können viele Euronen sein.
Beitrag von susannea - 28.12.11 - 19:58 Uhr
Warum sollte er eine Strafe zahlen müssen?
Ist er denn am neuen Wohnort gar nicht gemeldet? Das habe ich nciht so rausgelesen.
War auch lange bei meinen Eltern gemeldet, da ich somit noch in den ganzen Versicherungen mit drin war!
Beitrag von tigaluna - 28.12.11 - 20:05 Uhr
Sie hat geschrieben, das er umgezogen ist, aber sich nicht über die neue Adresse angemeldet hat, sondern die Adresse seiner Eltern genommen hat. Damit hat er gegen das Meldegesetz verstoßen. Demnach muss man sich innerhalb von 7 Tagen anmelden, ansonsten kann eine Geldbuße verhängt werden.
Beitrag von susannea - 28.12.11 - 20:12 Uhr
DAs lese ich anders, das klingt für mich nur, wie der Hauptwohnsitz nicht da.
Denn das er in dem Ort gar nciht gemeldet ist, schreibt sie nicht!
Beitrag von pssst77 - 29.12.11 - 18:51 Uhr
Hallo,
sorry,dass ich das wohl so undeutlich geschrieben hatte.
Also der Bekannte hat sich nirgendwo hier angemeldet,weder als Hauptwohnsitz noch als Zweitwohnsitz...er meinte,es reiche vollkommen aus,wenn er 2 bis 3 Mal im Jahr zu seinen Eltern fährt und dann passiert ihm auch nichts.
Er ist als Hauptwohnsitz bei seinen Eltern gemeldet und auch seine Post kommt dorthin.
Das meinte ich,was mir so spanisch vorkommt und scheinbar ist das doch nicht so legal,wie er das wohl meint.
Danke Dir für deine Antwort.
Grüßle
Sylvia
Beitrag von susannea - 29.12.11 - 19:23 Uhr
Wenn er der Mieter einer Wohnugn ist, z.B. oder der Besitzer eines Hauses, dann muss er dort auch irgendwie gemeldet sein.
Beitrag von shmenkman - 28.12.11 - 20:08 Uhr
Man muss doch keine Strafe zahlen, weil man einen Zweitwohnsitz hat.
Beitrag von tigaluna - 28.12.11 - 20:18 Uhr
Ich habe herausgelesen, das er umgezogen ist, ohne sich an seinen neuen Ort umzumelden. Dafür hat er sich nur bei seinen Eltern angemeldet.
Sollte er einen Zweitwohnsitz haben, muss er sich trotzdem anmelden, weil man in einigen Gemeinden Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.
Beitrag von shmenkman - 28.12.11 - 20:21 Uhr
Ja, ich meinte auch einen gemeldeten Zweitwohnsitz. Ich habe angenommen (rausgelesen, auch wenn's da nicht steht
), er ist bei seinen Eltern und in der neuen Wohnung gemeldet.
Wenn er in einer Wohnung wohnt und in dieser nicht gemeldet ist, hast du natürlich recht.
