kann der chef

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Beitrag von julijana1412 - 28.12.11 - 18:56 Uhr

einen mitarbeiter kündigen ohne angabe von gründen!?

ein mitarbeiter (aus einer firma mit mehr als 10 arbeitern) bekommt die kündigung angedroht(chef sagt ,firma will sich von ihnen trennen),ohne angabe von gründen.jedoch nach krankheit(8tage).vorher hatte der arbeitnehmer keinerlei abmahnungen oder porbleme in der firma.und vor allem ist der arbeitnehmer in vollzeit und unbefristet länger als 2jahre in der firma.was nun ist das rechtens!
ps chef will sich ausergerichtlich einigen,einen lohn noch zahlen und ende.was meint ihr?würdet ihr da einen anwalt einschalten sobalt eine kündigung kommt!??

Beitrag von vwpassat - 28.12.11 - 19:09 Uhr

Einen Anwalt braucht man für eine Kündigungsschutzklage nicht.

Beitrag von julijana1412 - 28.12.11 - 19:17 Uhr

ja das ist mir auch bekannt doch sollte man das hinnehmen oder auf jedne fall klagen!?

Beitrag von thea21 - 28.12.11 - 19:18 Uhr

Er muss das nicht hinnehmen. Kündigen ohne Grund ist nicht.

Beitrag von susannea - 28.12.11 - 19:57 Uhr

Nein, sicherlich nicht hinnehmen, denn schon alleoine die Kündigungsfrsit scheint ja hier überhaupt nicht eingehalten zu sein!
Oder noch einen zusätzlichen Lohn?

Beitrag von hippogreif - 29.12.11 - 08:44 Uhr

So wie sich das liest, besteht Kündigungsschutz. Daher käme wohl nur eine Kündigung wegen betrieblicher Gründe in Frage - die Chancen, dass eine derartige Kündigung rechtswidrig ist, ist relativ hoch. Daher: nach Erhalt der schriftlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen Kü-Schutzklage einreichen. Und bloß nicht auf irgendwelche Aufhebungsverträge oder Abfindungsvorschläge einlassen - das regelt sich dann alles in der Güteverhandlung...

Beitrag von julijana1412 - 29.12.11 - 14:12 Uhr

also ich denke auch das wenn ein chef einen loswerden will und ein klage dagegen bekommt das klima zwischen arbeitnehmer und chef schlecht wird.dennoch denke ich sollte man sich da nicht verarschen lassen.vor allem mit dem grund wir sind der meinungdie arbeit bekommt ihnen nicht(ja klar nur wegen 8tage krank).wäre das rechtens!??

Beitrag von hippogreif - 29.12.11 - 15:07 Uhr

Die Klage geht auf Kündigungschutz, also auf Ergalt des Arbeitsplatzes. in der Güteverhandlung einigt man sich dann entweder auf Fortbestehen des Arbeitsvertrages oder auf eine Abfindung.

"Die Arbeit bekommt Ihnen nicht!" - also das ist echt ein klasse Kündigungsgrund.#rofl
Der Richter wird sich todlachen...

Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 08:48 Uhr

Du schreibst der AG will sich außergerichtlich einigen. Dem steht ja nichts im Weg.

Wenn eine Kündigung kommt die unrechtmäßig ist, dann hilft dagegen eine Kündigungschutzklage.

Meinst Du mit mehr als 10 AN Vollzeitarbeitnehmer?

Ein Anwalt ist teuer. Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

Beitrag von julijana1412 - 29.12.11 - 14:09 Uhr

ja der schutz besteht!

Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 17:39 Uhr

Dann steht einer Kündigungsschutzklage im Falle eines Falles ja nichts im Weg. Die sollte dann auch erhoben werden.

Beitrag von manavgat - 29.12.11 - 12:30 Uhr

Man kann sich verarschen lassen oder sich zielführend verhalten: ruhig bleiben, nichts unterschreiben, Fachanwältin für Arbeitsrecht aufsuchen.

Du hast die Wahl.

Gruß

Manavgat

Beitrag von julijana1412 - 29.12.11 - 14:10 Uhr

ja stimmt:-)