Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Bin ganz neu hier dabei.
Also mein Mann zieht am 01.01. aus. Ich wohne dann alleine mit meinen beiden Kindern 10 und 3 Jahre.
Ich arbeite 60% und bekomme das Kindergeld.
Da mein Mann im Moment krank geschrieben ist und nur 70% von seinem Gehalt von der Krankenkasse bekommt möchte er nur 300 Euro bezahlen damit ihm noch 1000 Euro bleiben.
Das ist ja soweit ich weiß auch okay so.
Meine Frage ist jetzt was ich jetzt noch zusätzlich beantragen kann. Das Jugendamt wird mir ja nichts bezahlen weil ich vom Vater die 300 Euro bekomme. Aber ich finde das für 2 Kinder schon wenig.
Ich habe gehört es gibt noch einen Kindergeldzuschlag aber wo kann ich den beantragen?? Der richtet sich ja vermutlich auch nach dem Einkommen, oder?
Tja und zuletzt noch die Frage wegen der Lohnsteuerklasse, eigentlich bekommt man ja als alleinerziehende Lohnsteuerklasse 2 aber gilt das erst wenn man geschieden ist oder schon wenn man alleine lebt?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich bin gerade etwas planlos.
LG
Mal wieder eine Frage zum Unterhalt
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Beitrag von schnickschnackschnuc - 28.12.11 - 20:01 Uhr
Beitrag von thea21 - 28.12.11 - 20:33 Uhr
Hallo,
wie sieht denn dein Gesamtverdienst aus? Also exklusiv Kindergeld/ Unterhalt.
Beitrag von schnickschnackschnuc - 28.12.11 - 20:36 Uhr
Hallo,
mein Verdienst sind netto 900 Euro dazu kommt noch das Kindergeld von 368 Euro im Monat.
LG
Beitrag von thea21 - 28.12.11 - 20:46 Uhr
Hallo,
rein von den nun zugrunde gelegten Zahlen habt ihr also 1550 Euro im Monat.
Hier weiß zwar niemand, wie hoch deine fixen Ausgaben sind, allerdings hört sich das alles ja erstmal nicht soooo schlecht an.
Beitrag von comapo - 28.12.11 - 20:37 Uhr
Hallo,
macht die Trennung fürs Finanzamt in 2011, dann kannst Du in 2012 Stkl. 2 haben.
Der Selbstbehalt den Kindern gegenüber beträgt 950 Euro. Ist denn abzusehen, wie lange er noch krank sein wird? Wenn er nicht erwerbstätig ist, wird i. d. R. ein Selbstbehalt von 770 Euro zugrunde gelegt. Wenn Du zusätzliche Gelder beantragst, wird zunächst geprüft, ob der Vater seiner Unterhaltsverpflichtung vollumfänglich unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit nachkommt. Eure private Einigung darf nicht zu Lasten Dritter gehen. Du darfst aber auch nicht vergessen, dass auf die 300 Euro ja noch 2x 184 Euro KG kommen, das sind dann allein für die Kinder schon 668 Euro.
Ist sein Lohn vorher mit Steuerklasse 3 berechnet? Auch dann musst Du noch mal neu rechnen. Ab 2012 hat er dann ja deutlich weniger. Am Besten nimmst Du das Jahresbrutto 2011 und jagst das mal durch den Brutto-Netto-Rechner.
Kannst Du Deine Stelle aufstocken?
LG
Beitrag von schnickschnackschnuc - 28.12.11 - 20:43 Uhr
Hallo,
im Moment kann ich meine Stelle nicht aufstocken. Ich werde versuchen mir einen Nebenjob zu suchen da ich im öffentlichen Dienst arbeite und diese Arbeit eigentlich nicht aufgeben will. Mein Chef hat mir aber versprochen das er sich drum kümmert das ich mehr arbeiten kann.
Sein Lohn war mit Steuerklasse 3 berechnet, er kommt ja dann so viel ich weiß in 1 wenn ich 2 bekomme.
Hhhmmmm stimmt wenn ich es so überlege sind es 668 Euro für die Kids.
Wie lange er krank ist kann man noch nicht absehen ich denke nicht das er so schnell wieder arbeiten geht aber das ist wieder ein anderes Thema, da schreib ich jetzt mal nicht mehr dazu sonst rege ich mich bloß wieder auf ohne Ende.
LG und Danke für die schnellen Antworten
Beitrag von comapo - 28.12.11 - 21:05 Uhr
Einen Job im ÖDi würde ich auch nicht aufgeben!
Lass den Kindesunterhalt beim JA berechnen. Wenn Du wirklich zusätzliche Gelder benötigst und darauf einen Anspruch hast, muss die KU-Berechnung stimmen. Damit er sich nicht über den Tisch gezogen fühlt, wäre auch ein gemeinsamer JA-Termin denkbar.
LG
Beitrag von manavgat - 29.12.11 - 11:57 Uhr
Ich rate Dir von dem Nebenjobdingens ab. Deine Kinder brauchen Dich jetzt und Du hast Anspruch auf ergänzendes ALG2.
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 29.12.11 - 11:55 Uhr
Das ist so nicht o.k., da der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt unter 1.000 Euro liegt. Du musst UVG beantragen und vermutlich ergänzendes ALG2. Einen Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten stellst Du beim Jugendamt.
Die Steuerklasse 2 bringt so gut wie gar nichts, darauf brauchst Du nicht hoffen. Du bekommst sie ab Getrenntleben.
Gruß
Manavgat
Beitrag von comapo - 29.12.11 - 13:18 Uhr
Das stimmt nur, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, sonst erst wenn die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht mehr vorliegen. Also wenn verheiratet erst ab dem Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt.
LG
