Beurlaubung nach Ablauf der Elternzeit?

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Beitrag von rombaby - 28.12.11 - 20:18 Uhr

Hallo ihr Lieben,

erledige gerade das, was das ganze Jahr über schon im Ablagekästchen wartet....

Die Elternzeit für meinen 3.geborenen Sohn endet am 20.6.2012. Zum Zeitpunkt seiner Geburt war mein 2. geborener Sohn 2 Jahre und 5 Monate alt.. Damals habe ich meinen Arbeitgeber darum gebeten, die verbleibende Elternzeit für meinen 2. Geborenen aufzusparen und bis zur Vollendung seines 8. Lebensjahres nehmen zu dürfen.

Dem hat mein Arbeitgeber auch zugestimmt.

Gerade habe ich den Antrag formuliert, das ich die verbleibenden Monate direkt im Anschluss an die Elternzeit meines 3.geborenen nehme.

Gleichzeitig hätte ich gerne gewusst, wie das mit der Beurlaubung im öffentlichen Dienst funktioniert - es gibt ja einen gesetzlichen Anspruch auf Beurlaubung bis zu 5 Jahren, wenn man familäre Gründe dies erfordern (dazu gehört die BEtreuung eines Kindes unter 18 Jahren).

Hat schon einmal jemand so einen Beurlaubungsantrag formuliert?

Wäre für jeden Hinweis dankbar.

Vielen Dank

Romy

Beitrag von schnulli2007 - 30.12.11 - 07:29 Uhr

Hallo Romy,

ich bin schon gespannt auf die Antworten. Mit dieser Frage schlage ich mich zurzeit auch herum! Allerdings meine ich, dass diese 5-Jahres-Frist nicht stimmt, meines Wissens gibt es bei der Kinderbetreuung keine Beschränkung, bis das Kind volljährig ist. Glaube ich zumindest. Aber ob das stimmt, und wie man das beantragt, ob man anschließend wieder Anspruch auf seine alte Stelle hat oder dann auch umgesetzt werden kann - keine Ahnung!

lg

schnulli