Selbständig in der Elternzeit / Elterngeldrückzahlung

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Beitrag von schnuckiline - 28.12.11 - 23:09 Uhr

Hallo,
brauch mal eure Hilfe...

Ich mache mich während der Elternzeit selbständig (ist mit Arbeitgeber abgeklärt).
Beim Elterngeldantrag habe ich das aber nicht angegeben, war damals noch nicht spruchreif.

Mein Einkommen - also den Gewinn geh ich mal von aus - wird mir ja vom Elterngeld abgezogen. Wie muss ich das belegen?

Ich gehe davon aus, dass ich in den ersten Monaten nämlich gar keinen Gewinn mache. Die ersten Einnahmen werden niedriger sein als meine laufenden Kosten und einige Anschaffungen (Laptop etc).

Wer hat hier Erfahrungen gemacht? Wie ist hier mit der Elterngeldstelle umzugehen? Werden die proforma gleich das Elterngeld kürzen?

LG Schnuckiline

Beitrag von susannea - 29.12.11 - 08:52 Uhr

"Mein Einkommen - also den Gewinn geh ich mal von aus - wird mir ja vom Elterngeld abgezogen. Wie muss ich das belegen?"

KLar musst du das nachweisen. MItdem entsprechenden Steuerbescheid nachträglich.

Wie die Elterngeldstellen damit umgehen ist unterschiedlich. Bei uns reichte die Schätzung und es wurde dann "normal" gezahlt und hinterher verrechnet, kam ganz gut hin. DIe Elterngeldstelle ist aber berechtigt dir dann auch erstmal nur 300 Euro monatlich zu zahlen!
Das hängt also vom Bearbeiter ab!