Vielleicht kann mir ja hier jemand was dazu sagen:
Meine Tochter (Extremfrühchen) ist 18 Monate, vom Entwicklungsstand aber 7-8 Monate. Sie kann sich wohl vorwärts schieben/robben, aber NICHT krabbeln und alleine sitzen und bis zum laufen wirds wohl auch noch dauern.
Wir haben damals SBA bekommen mit Merkzeichen B+G+H...nun frage ich mich
ab wann wäre sie "allgemein gehbehindert"? Würde ihr jetzt eventuell auch ein "aG" zustehen??? Denn so langsam wird sie auch schwerer und wir müssen regelmäßig zu Therapien und Arztkontrollen.
Jemand Erfahrung damit?
...Erfahrung gesucht (SBA bezüglich aG)
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Beitrag von minkabilly - 29.12.11 - 07:27 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 29.12.11 - 15:51 Uhr
Was würde Dir denn die Zuerkennung des aG bringen? Wie viel GdB hat sie denn bekommen, neben den vorhandenen Merkzeichen?
Hast Du Dich mal mit den Voraussetzungen für das MZ aG beschäftigt?
aG heißt übrigens nicht allgemein gehbehindet sondern AUßERGEWÖHNLICH gehbehindert.
Das heißt aber nicht, dass dieses MZ nur gehbehinderten Menschen zusteht. Es kommt immer ganz drauf an, in welchem Umkreis man sich allein ohne fremde Hilfe und großartige Anstrengung fortbewegen kann und welche Strecken man ohne fremde Hilfe zurück legen kann.
So wird neben wirklich gehbehinderten Personen das MZ auch schwer Herzkranken zuerkannt, als Beispiel!
Passt sie nicht mehr in eine Karre?
Ich gehe mal davon aus, dass Du den speziellen Parkausweis beantragen möchtest, um Schwerbehindertenparkplätze nutzen zu dürfen. Ich kann Dir dazu aber gleich sagen, dass fast jeder Schwerbehindertenparkplatz fast nur für Rollstuhlfahrer ausgewiesen ist. Du würdest aber keinen Parkausweis für Rollstuhlfahrer erteilt bekommen, da Dein Kind sicherlich keinen Rolli hat, oder?
Viele Leute wissen das nicht, dass man Schwerbehindertenparkplätze mit Rollstuhlausweisung auch nur als Rollifahrer nutzen darf. Viele gehen davon aus, dass man mit speziellem Parkausweis aus anderen Gründen (sprich Zuteilung auf MZ "aG" ohne Rolli) auch die Rolliparkplätze nutzen darf. Darf man aber nicht!
Du würdest lediglich ggf. von der Zahlung von Parktickets befreit werden, dürftest länger in Halteverbotszonen parken u. ä.
Generell ist es IMMER eine Sache der Begründung vor dem Integrationsamt, warum man meint dieses MZ zuerkannt bekommen zu wollen.
Schreibe eine hinreichende Begründung, warum und wieso und warte ab, was passiert.
Ich hatte bis zu meinem 18. Lebensjahr alle Merkzeichen und einen GdB von 100. Ich bin multipel gehbehindert, wurde dann nach Arbeitsaufnahme auf 70 GdB herab gestuft und habe nur noch MZ "G" und "B" im Ausweis.
Versuchs einfach mit guter Begründung! Und warte ab, was passiert!
LG Janette
Beitrag von kruemel87 - 29.12.11 - 16:10 Uhr
"Viele Leute wissen das nicht, dass man Schwerbehindertenparkplätze mit Rollstuhlausweisung auch nur als Rollifahrer nutzen darf. Viele gehen davon aus, dass man mit speziellem Parkausweis aus anderen Gründen (sprich Zuteilung auf MZ "aG" ohne Rolli) auch die Rolliparkplätze nutzen darf. Darf man aber nicht!
Du würdest lediglich ggf. von der Zahlung von Parktickets befreit werden, dürftest länger in Halteverbotszonen parken u. ä."
Sorry, aber das stimmt so nicht.
Es gibt die Parkerleichterungen mit MZ aG, damit bekommt mman den blauen Parkausweis und darf auf die Behindertenparkplätze. Das aG bekommt man, wenn man sich außerhalb eines Kfz nicht oder nur unter außergewöhnlich schwerer Anstrengung fortbewegen kann (Gehvermögen gleichzusetzen mit einem Doppeloberschenkelamputierten).
Was du wahrscheinlich meinst, ist die sog. EPE (erweiterte Parkerleichterung). Die gibt´s bei bestimmten Krankheitsbildern (spontan fällt mir Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit GdB 60 oder höher ein). Damit darf man nicht auf die Behindertenparkplätze, aber hat die von dir genannten anderen "Parkvorteile".
aG berechtigt aber defintiv für die Behindertenparkplätze. Der Rolli ist ja nur das Symbol dafür, man muss nicht zwangsläufig Rollstuhlfahrer sein (obwohl das natütlich trotzdem der häufigste Fall sein dürfte).
LG
kr.
Beitrag von myimmortal1977 - 29.12.11 - 16:43 Uhr
Sorry, hatte mich an eine Stelle auch verschrieben..... Wollte auch auf die erweiterte Parkerleichterung hinaus, nur mein Sohn stand gerade auf und so schrieb ich etwas am Thema vorbei...

Ich denke halt nicht, dass sie aG zugesprochen bekommen würde, aber versuchen kann man es, die Antwort folgt ja dann umgehend.
Mein SchwieVa hat aG und ist schwer Herzkrank. (Neben einer erst jetzt bekannten Krebserkrankung, aber das ist nicht im SBA berücksichtigt, das aG hat er nur und ausschließlich aufgrund seines Herzens)
Das Integrationsamt trifft auch individuelle Einzelfallentscheidungen. Steht auch immer drin. Dafür muss man aber auch seine Karten offenlegen und vernünftig begründen, warum und wieso.
Beitrag von kruemel87 - 31.12.11 - 13:26 Uhr
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Alles Gute für deinen Schwiegervater...
LG,
kr.
Beitrag von krokolady - 29.12.11 - 15:52 Uhr
also meiner Erfahrung nach hast da keine Chance.
Ausser Dein Kind wird im Rollie transportiert mit Absaugpumpe und Sauerstoff dran......also das irre viel zu schleppen wäre was immer mit MUSS
Das Gewicht des Kindes ist uninteressant - denn dafür gibt es Buggys.
Ich habs auch schon versucht - erfolglos.
Meine Tochter ist mittlerweile 6,5 Jahre alt, kann nur schlecht laufen, mehr wie 200 Meter eh nicht.
Ich muss sie oft und viel tragen.....z.B. wenn sie nen Anfall gehabt hat oder so.....
Interessiert das Versorgungsamt aber nicht......
Kannst es ja mal versuchen, vielleicht erwischt ja mal nen gnädigen Sachbearbeiter......ich würd schätzen die Erfolgsausichten sind bei 2 %
Beitrag von soleil-soleil - 29.12.11 - 19:36 Uhr
Hallo,
ich habe für meine Tochter einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen AG seit dem sie 9 Monate alt ist. Wir haben einfach alles beantragt und mit dem Bearbeiter offensichtlich Glück gehabt.
Ob Deine Tochter einen Anspruch auf das AG hat, hängt zum Teil auch im Ermessen des Bearbeiters. Bei einem 18 Monate alten Kind könnte man noch begründen, dass auch manche gesunde Kinder in dem Alter nicht laufen.
Probieren würde ich es auf jeden Fall mit dem Antrag. Was hast Du schon zu verlieren?
Viele Grüße
soleil
Beitrag von kati543 - 31.12.11 - 13:22 Uhr
"Bei einem 18 Monate alten Kind könnte man noch begründen, dass auch manche gesunde Kinder in dem Alter nicht laufen."
Genau das DARF aber nicht die Begründung sein. AG kann auch schon ab der Geburt zuerkannt werden...und welches Neugeborene kann schon laufen??? Das Alter darf nie der Ablehnungsgrund sein.
Beitrag von soleil-soleil - 01.01.12 - 14:34 Uhr
Hallo Kati,
auch wenn Du diese Begründung so schriftlich nicht finden wirst, wird sie von den Bearbeitern trotzdem benutzt. Gerade bei Kindern, bei denen die Prognose für die Zukunft noch unklar ist.
Bei einem Kind, das mit offenem Rücken geboren wird und bei dem klar ist, dass die Lähmung der Beine sich nicht einfach spontan bessert, wird bestimmt auch nicht so begründet.
Bei einem Kind, dass aber erstmal nur als entwicklungsverzögert gilt, kann es durchaus passieren.
Warum sollte man auch einen Behindertenausweis mit AG ausstellen, wenn das Kind in den nächsten Monaten eventuell oder sogar wahrscheinlich zu Laufen beginnt?
Viele Grüße
Soleil
Beitrag von kati543 - 01.01.12 - 14:59 Uhr
Also bei einer "einfachen" Entwicklungsverzögerung bekommst du auch NIEMALS AG. Das wäre auch nicht gerechtfertigt.
Beitrag von soleil-soleil - 01.01.12 - 16:33 Uhr
Meine Tochter hat einen Gendefekt bei dem nicht klar war und ist wie sie sich entwickeln wird. Sie hätte sich also auch alles aufholen können und sich völlig normal entwickeln können. Ich würde das also durchaus erstmal als "einfache" Entwicklungsverzögerung ansehen.
TROTZDEM haben wir das AG bekommen und das in einem Alter in dem noch keinesfalls klar war, ob meine Tochter nicht eventuell doch zeitgerecht laufen wird. Die ersten freien Schritte hat sie dann mit 21 Monaten (2010) gemacht und trotzdem wurde der Parkausweis von Anfang an auf 2013 befristet.
Die Argumentation hängt einfach vom Bearbeiter ab.
Beitrag von kati543 - 06.01.12 - 19:59 Uhr
Nein, dann ist das keine Entwicklungsverzögerung mehr, sondern eben der Gendefekt. Entwicklungsverzögerung ist ja eine Art "Behelfsdiagnose", wenn ein Vorschulkind in der Entwicklung verzögert ist, aber man keine richtige Diagnose hat. Wenn ein Kind in der Entwicklung aufgrund einer Querschnittslähmung verzögert ist, dann ist die Diagnose die Lähmung und nicht die Verzögerung. Diese "Behelfsdiagnose" soll auch so schnell wie möglich zu einer klaren Diagnose gebracht werden. Spätestens ab dem Schulalter erkennt das Versorgungsamt keine Entwicklungsverzögerung so einfach mehr an. Da muß das schon konkretisiert werden.
Du kannst den Gendefekt (bzw. die Probleme die daraus entstehen) deiner Tochter durchaus als einfache Entwicklungsverzögerung definieren, aber das Versorgungsamt sieht eben den Gendefekt im Vordergrund. Und da der SBA bzw. die Merkzeichen nicht aufgrund des Alters der Kinder abgelehnt werden dürfen (also im Fall deiner Tochter, weil sie eben ohnehin zu jung war, um zu laufen), war es eben richtig, deiner Tochter das Merkzeichen aufgrund des Gendefekts zuzuerkennen - aber nicht aufgrund einer Entwicklungsverzögerung
. Aber da natürlich niemand ahnen kann, wie sich der Gendefekt auswirkt, wurde der SBA sehr kurz befristet.
Beitrag von luca2006 - 29.12.11 - 21:09 Uhr
Hallo
Du kannst es versuchen,aber habe von vielen gehört das es schwer ist.
Wir haben damals ganz erstaunt mit 8Monaten den SBA bekommen mit B,H,G,aG,RF und haben auch den blauen Parkausweis bekommen,mit dem wir auch OHNE Rolli auf den Behindertenparkplätzen stehen dürfen!
Habe noch nie gehört das man das nicht darf,wenn man das aG hat darf man das!
Wenn man das G hat kann man einen Parkausweis Lite beantragen.
Mein Sohn ist übrigens Herzkrank.
Lg
Beitrag von minkabilly - 30.12.11 - 07:38 Uhr
Danke für eure Antworten.
Zu einigen Fragen hier:
Ja, ich habe mich mit der Bedeutung von "aG" beschäftigt und man kann ja auch
mal etwas verwechseln (allgemein /außergewöhnlich). Das spielt doch keine Rolle.
Wie schon geschrieben: diese Plätze darf man auch ohne Rolli nutzen 
Wir haben seit Entlassung aus der Klinik 70% +B+G+H bekommen aufgrund der extremen Frühgeburt und dadurch schwerer BPD mit rechtseitiger Herzmehrbelastung. D.h. ALLES ist sehr anstrengend für meine Kleine.
Im ersten halben Jahr zuhause benötigte sie auch noch zusätzlich Sauerstoff und Monitorüberwachung...den sind wir aber zum Glück los. Nur für den Notfall haben wir den Tank noch daheim.
Die Parkerleichterung haben wir auch schon, aber gerade bei den Ärzten und Therapien gibt es halt nur normale Parkplätze (sind immer voll) und halt die mit blauem Parkausweis. Und wir müssen noch oft los mit ihr. Daher dachte ich wäre es eine Erleichterung für uns.
