Hallo zusammen,
Ich habe bis zum mutterschutz 20 wochenstunden gearbeitet (seit 19.12. Muschu) und arbeite ab 1.8.12 wieder 20 wochenstunden. Beantrage ich dann elterngeld von 19.12. Bis ende juli?
Danke für jede antwort.....
länge elterngeldbezug
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Beitrag von ingrid-marie - 29.12.11 - 12:04 Uhr
Beitrag von emmy06 - 29.12.11 - 12:38 Uhr
ganz normal bis zum ersten geburtstag elterngeld beantragen. mitteilen das du ab 1.8. wieder arbeiten gehst und dann bekommst du lohn und dazu 300€ mindestbetrag elterngeld...
ich an deiner stelle würde nur darauf achten, den arbeitsbeginn auf den ersten tag des lebensmonats zu legen falls das von arbeitgeberseite möglich ist.
lg
Beitrag von seikon - 29.12.11 - 12:39 Uhr
Du beantragst die vollen zwölf Lebens Monate Geld. Auch wenn du ab August wieder auf 20 Stunden arbeitest steht dir der Sockel Betrag von 300 Euro weiter zu, da du unter 30 Stunden Wochenarbeitszeit bist.
Beitrag von ingrid-marie - 29.12.11 - 12:59 Uhr
Herzlichen dank!
...und das ist unabhängig davon, dass ich vorher auch nur 20 wochenstd gearbeitet habe?
Beitrag von seikon - 29.12.11 - 13:12 Uhr
Ja ist es. Elterngeld steht dir die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes zu. Mutterschaftsgeld wird angerechnet. Und wenn du Einkommen nach der Geburt hast wird dein Elterngeld geringer. Aber der Sockel Betrag bleibt dir immer. Auch wenn du vorher gar nicht gearbeitet hättest. Wenn du also wieder arbeitest musst du nur unter 30 Stunden in der Woche bleiben, da du sonst nicht mehr in elternzeit wärst.
Beitrag von windsbraut69 - 29.12.11 - 13:04 Uhr
Grundsätzlich kannst Du überhaupt erst NACH der Geburt Elterngeld beziehen :)
LG
