Unterhalt einfach einstellen

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Beitrag von superschatz - 29.12.11 - 19:06 Uhr

Hallo zusammen!

Nach langer Zeit schreibe ich mal wieder in diesem Forum.

Mein Ex und ich sind nun seit 2 3/4 Jahren getrennt, unser Sohn wird bald 3.

Mein Ex hat nun 2 1/2 Jahre mehr oder weniger freiwillig 133 Euro (bzw. vorher den anderen UV-Satz) Unterhalt gezahlt, er ist allerdings seit 3 1/2 Jahren arbeitslos (6 Monate hat er mal mehr und weniger gearbeitet, allerdings wenig verdient) und bekommt ALG II. Er hat sich damals frewillig erklärt, diese 133 Euro zu übernehmen, da ich Unterhaltsvorschuss beantragt hatte.

Nun bekam ich heute einen Brief von ihm (der Kontakt ist sehr schlecht, er kümmert sich auch nicht um unseren Sohn), in dem er mir mitteilte, dass er ab 01.01.2012 nicht mehr in der Lage wäre diesen Unterhalt zu zahlen und ich doch bitte rückwirkend UV beantragen soll. Das teilt er mir heute am 29.12.2011 mit, 3 Tage vorher und vor einem Wochenende und einem Feiertag! Ich rechne mit diesem Geld und bin auch darauf angewiesen, da dieses Geld niemals so schnell von anderen Stellen ausgeglichen werden kann.

Seit Augsut habe ich einen Anwalt beauftragt, der sich um den Unterhalt bekümmert. Mein Ex wurde aufgefordert, Bewerbungsnachweise zu erbringen - nicht geschehen. Von daher wurde nun sein fiktives Einkommen als Rechnungsgrundlage genommen und er sollte ab 01.01.2012 den vollen Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen, zudem bis 19.12.2011 den rückständigen Unterhalt ausgleichen. Auch nicht geschehen.

Er stellt die Kompetenz des Anwaltes in Frage und verweist auf seinen Sachbearbeiter. Teilweise reagiert er gar nicht oder sehr verzögert auf Schreiben.

Angestrebt war es nun im Januar Klage einzureichen.

Nun bringt er diesen Klopper. Darf er den Unterhalt trotz ALG II einfach einstellen? Immerhin hat er nun 2 1/2 jahre problemnlos gezahlt. Er war auch in diesen 2 1/2 Monaten immer der Meinung, dass man es ihm ja hoch anrechnen kann, dass auch ohne Arbeit gezahlt hat. Er versteht nicht, dass es seine Pflicht ist... und sich auch intensiv um eine Arbeit zu bekümmern.

Ich bin gerade wirklich tierisch sauer!#aerger

LG
Superschatz

Beitrag von superschatz - 29.12.11 - 19:07 Uhr

Die Überschrift sollte ntaürlich: "Unterhaltszahlungen einfach einstellen" heissen. #klatsch

Beitrag von comapo - 29.12.11 - 19:51 Uhr

Hi,

als ALG2 Bezieher darf er m. W. nach nicht mal Unterhalt zahlen. Er ist scheinbar leistungsunfähig. Das heißt, er darf ihn nicht TROTZ ALG 2 einstellen, sondern WEGEN.

Wer hat denn das fiktive Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen? Dein Anwalt? Sowas kann nur ein Gericht beschließen, der Anwalt oder das JA jedenfalls nicht.

LG

Beitrag von silbermond65 - 29.12.11 - 20:43 Uhr

als ALG2 Bezieher darf er m. W. nach nicht mal Unterhalt zahlen.

Was er mit seinem ALG 2- Geld macht ,ist sein Problem.
Allerdings war es dann bisher sein guter Wille. Zahlen MUSS er wohl nicht.

Beitrag von comapo - 29.12.11 - 21:19 Uhr

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass die ARGE die Bezüge kürzt, wenn die sowas mitkriegen, weil er dann wohl nicht so bedürftig ist, wie er bei Antragstellung vorgegeben hat, wenn er in der Lage ist Unterhalt zu zahlen.

Ich weiß nur, ALG2-Bezug und Unterhalt leisten schließen sich aus.

LG

Beitrag von thea21 - 29.12.11 - 21:27 Uhr

Nö.

Ich kann mit dem, was mir die Arge gibt, machen was ich will...

Einzig zählt, dass ich leistungsberechtigt bin, WAS dann damit passiert, ist mein Bier.

Beitrag von our_darkness - 29.12.11 - 22:25 Uhr

"Einzig zählt, dass ich leistungsberechtigt bin, WAS dann damit passiert, ist mein Bier. "

Nein, ist es ganz und gar nicht!

"Unwirtschaftliches Verhalten liegt u.a. vor, wenn der HE Leistungen
nicht für die vorgesehenen Bedarfe einsetzt sondern damit
Bedürfnisse und Bedarfe befriedigt, für die die Regelleistung nicht
oder nicht in diesem Umfang vorgesehen ist.
Beispiele:
- Der HE bezahlt aus der Regelleistung Geldbußen.
- Der HE kann nicht wirtschaften (alle Einkäufe zu Monatsanfang,
keine Vorratshaltung, kauft zu teuer).
- Der HE finanziert aus dem ALG II seine Drogen- oder Alkoholsucht.
- Die Miete wurde nicht überwiesen und das Geld anderweitig
verbraucht."

http://www.hamburg.de/contentblob/126786/data/gewaehrung-sachleistungen.pdf

Unterhaltszahlungen sind in der Regelleistung NICHT vorgesehen.

Beitrag von our_darkness - 29.12.11 - 22:27 Uhr

Nachtrag: Theoretisch kann das ALG II sogar für drei Monate gemindert werden, wenn der Leistungsempfänger trotz Belehrung mit seinem unwirtschaftlichen Verhalten weitermacht.

Beitrag von thea21 - 30.12.11 - 10:44 Uhr

Wow, da wird die Unterhaltspflicht SO "ausgehebelt"? Wieder was dazu gelernt....

Danke.

Beitrag von our_darkness - 29.12.11 - 22:35 Uhr

Bevor Mecker kommt, der Hamburger Link sei von 2004:

http://www.berlin.de/jobcenter/treptow-koepenick/leistungsservice/sachleistungen-als-regelleistung/

Beitrag von our_darkness - 29.12.11 - 22:23 Uhr

"Was er mit seinem ALG 2- Geld macht ,ist sein Problem."

Nein, ist es nicht! Wenn er sich zum Beispiel durch solche Zahlungen wiederholt mittellos macht, Strom oder Miete nicht zahlen kann und Stromsperren hat und dergleichen zum Beispiel, so kann das Konsequenzen haben. Das Umstellen der Leistung auf Lebensmittelgutscheine zum Beispiel.

Beitrag von thea21 - 29.12.11 - 21:26 Uhr

Darf er nicht?

Darf er wohl.

Und so wie es klingt, ist es ne faule Socke, um dens einen nicht mal Leid tun sollte.

Beitrag von our_darkness - 29.12.11 - 22:28 Uhr

"Darf er wohl."

Nein, darf er nicht!

Beitrag von thea21 - 30.12.11 - 10:45 Uhr

Danke.

Beitrag von scullyagent01 - 30.12.11 - 08:53 Uhr

Nein, darf ein Anwalt nicht.

Noch leben wir in einem Rechtsstaat, wonach für alle Eingriffe in die Persönlichkeit eines Anderen ein richterliches Urteil notwendig ist.

Außerdem laufen unter ALG II - Bezug keine Unterhaltsschulden auf - also auch die Rückzahlungforderung des Anwalts ist einfach nur Bockmist und Einschüchterungstaktik.

Scully

Beitrag von thea21 - 30.12.11 - 10:45 Uhr

Danke :-)

Beitrag von superschatz - 30.12.11 - 12:44 Uhr

Du scheinst überlesen zu haben, dass er nun seit 3 1/2 Jahren arbeitslos ist und sich nicht ausreichend um eine Arbeit bemüht bzw. dies nicht mal nachweisen kann/will.

Er ist verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen um den vollen Unterhalt zu zahlen und das tut er schlichtweg nicht.

Einige Details, die ich nicht erwähnt habe, nun aber gerne tun würde.

Er ist nach der Trennung in eine Ortschaft gezogen, wo er ganz genau wusste, dass er in der Umgebung niemals eine Arbeit finden wird.
Zudem musste er vor 2 Jahren seinen Führerschein für 1 Jahre abgeben, bemüht sich seitdem aber auch nicht, ihn wiederzubekommen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen.

Er ist nach 3 1/2 Jahren Arbeitslosigkeit immernoch der Meinung, er kann sich seine Arbeit nach seinen Wünschen aussuchen und würde einiges aus Stolz schon mal nicht tun. Er erwartet eine Stelle in der gleichen Einkommensklasse, die er vorher mal hatte.

So bedürftig kann er nicht sein, seine teuren Freizeitaktivitäten schränkt er nicht ein, im September war er 10 Tage auf Kreuzfahrt (teilweise selbst bezahlt) und jammert mir die Ohren voll, er hätte ja mal wieder rausgemusst. Ja, eine Kreuzfahrt (Südamerika/Skandinavien) ist da wohl genau das richtige.

Es wäre nicht das erste Mal, dass er schwarzarbeitet. Seinen Lohn hat er sich in der Vergangenheit dann auf sein Paypalkonto überweisen lassen bzw. in anderen Leistungen (Softwarelizenzen usw.)

In der kompletten Zeit nach der Trennung hat er unseren Sohn kaum gesehen, weil es ihm zeitlich und geldlich nicht in den Kram passt. Der letzte Umgang war vor 7 Monaten.

Und genau deswegen bin ich so tierisch sauer!

Es wäre alles etwas anderes gewesen, wenn er "nur" nicht leistungsfähig wäre, sich aber bemüht, sich wenigstens um seinen Sohn kümmert und wenigstens an einer Lösung dieses Problems interessiert wäre, aber es interessiert ihn nicht. Seine Antworten sind immer die gleichen "Ich habe halt keine Arbeit".

Beitrag von pinacolada68008 - 31.12.11 - 09:54 Uhr

"Er ist verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen um den vollen Unterhalt zu zahlen und das tut er schlichtweg nicht."

Dazu hätte ich dann doch gerne mal den Gesetzestext.

Eine derartige Verpflichtung gibt es nicht. Es gibt nur Urteile im Einzelfall, die entsprechenden Vätern eine gewisse Bewerbungfrequenz auferlegen. daraus läßt sich kein allgemeingültiger Anspruch ableiten. Dafür müsstest du klagen.

Das Du sauer bist ist nachvollziehbar - aber ändern kannst Du nix, weil Du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine PKH bekommen wirst - also alles selbst zahlen mußt.

Hat Dich Dein, "ach so toller" Anwalt auch darüber informiert?

PKH zahlt nicht bei aussichtlosen Fällen, und eine Unterhaltsklage gegen einen ALG II - Empfänger ist nunmal aussichtslos.

Umgang hat nichts mit dem Unterhalt zu tun!

Pina

Beitrag von nibiru - 29.12.11 - 21:14 Uhr

Es mag seine Pflicht sein, aber greif einen armen mal in die Tasche.

Er bezieht selber ALG2, das er Unterhalt gezahlt hat, ehrlich gesagt hattest du da Glück.
Das er das nciht mehr leisten kann, kann ich sogar nachvollziehen.
Ob er seiner Bewerbungspflicht nachkommt, kann und will ich nciht beurteilen.
Fakt ist, du wirst UV beantragen müssen.
Im Normalfall bekommt du dort ein Schriftstück das du bei der ARGE einreichst, damit schiessen sie dir den Uv relativ zügig vor und holen es sich von der UV Kasse zurück.
Es liegt dann natürlich an dir, wie schnell du bei den Ämtern auf der Matte stehst.

Mein Ex Mann zahlt keinen cent für unsere vier und UV bekomme ich nur für zwei der vier Kinder, der rest ist "zu alt"!

Beitrag von our_darkness - 29.12.11 - 22:20 Uhr

"Darf er den Unterhalt trotz ALG II einfach einstellen?"

Selbstverständlich! Er MUSS! Von ALG II kann man nicht "2 1/2 jahre problemnlos" 133,- € zahlen, das ist schlicht nicht möglich, ALG II ist das ExistenzMINIMUM. Unter Umständen setzt er sich so nämlich auch dem Verdacht der Schwarzarbeit aus, denn man vermutet da schon, dass er Nebeneinkünfte hat.

Klagen bringt da mal rein gar nichts. Lediglich die Bemühungen, wieder eine Arbeit zu finden, da würde ich ansetzen. Aber wenn jemand ALG II bekommt... wenn einer nichts mehr hat, hat der Kaiser sein Recht verloren, so einfach ist das!

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 30.12.11 - 10:00 Uhr

ganz kurz zusammen gefasst:

du kannst dich GLÜCKLICH schätzen das du von ihm, trotz alg-2-bezug, 2 1/2jahre lang unterhalt bekommen hast und kein uhv beantragen musstest.

wenn er zahlungsunfähig ist, kannst du länger uhv-leistungen in anspruch nehmen. sprich du hast die zeit, in der er jetzt selbst zahlte, noch gut bei der stelle; die zeit hätte sonst schon angerechnet sein können.

uhv bekommst du nicht länger als 72monate - bis zum 12.lebensjahr des kindes.

Beitrag von superschatz - 30.12.11 - 12:52 Uhr

Hallo!

Danke für deine Antwort!

Ich habe weiter oben noch einen Beitrag verfasst.

http://www.urbia.de/forum/20-allein-erziehend/3423230-unterhalt-einfach-einstellen/21759888

Ich weiß, dass er eigentlich nicht hätte zahlen müssen, aber er versucht ja nicht mal die Situation zu ändern. Und das ärgert mich so gewaltig.

Und nun teilt er mir so kurzfristig mit, dass er den Unterhalt komplett einstellen wird. Wäre es so schwer gewesen, mir das rechtzeitig mitzuteilen, dass ich früh genug hätte den Unterhaltsvorschuss beantragen können? Am Dienstag werden Lastschriften abgebucht, ich habe fest mit diesem Geld gerechnet. Und über ein Wochenende und einen Feiertag bekomme ich nichts geklärt, das weiß er doch auch.

Beitrag von windsbraut69 - 31.12.11 - 09:22 Uhr

Von welchem Feiertag sprichst Du?
Neujahr? Ist eh ein Sonntag...

Natürlich ist es eine Sauerei, was Dein Ex abzieht aber das war ja lange absehbar und schon deshalb hättest Du Dich nie auf seine Zahlungen verlassen sollen und besser Unterhaltsvorschuß beantragen.

Gruß,

W

Beitrag von superschatz - 01.01.12 - 21:16 Uhr

Hallo Windsbraut,

nach dem Thread habe ich auch bemerkt, dass ich mich vertan habe, ich bin davon ausgegangen, dass Neujahr der Montag ist. Sorry.

Ich musste bereits schon zweimal Unterhaltsvorschuss beantragen, einmal nach der Trennung, da hat das Jugendamt ihn von sich aus angeschrieben und nachgefragt, ob er die 133 Euro zahlen, ansonsten hätte ich direkt den Unterhaltsvorschuss bekommen. Dem hatte er zugestimmt. das zweite Mal nach der Erhöhung des Unterhaltsvorschusses (da er selbst den betrag nicht anpassen wollte), auch da wurde er wieder angeschrieben und hat sich bereiterklärt den erhöhten betrag zu zahlen zudem eine Nachzahlung für den Januar damals.

Bei uns handhabt das Jugendamt das so, von daher hatte ich mich auch darauf verlassen.

LG
Superschatz

Beitrag von manavgat - 30.12.11 - 13:04 Uhr

Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung und immer auf die 12. Parallel dazu: UVG beantragen und: reg Dich nicht auf. Macht nur alt und häßlich und bringt auch kein Geld.

Gruß

Manavgat